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BGH, 20.11.2006 - II ZR 6/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Zulassung neuer Angriffsmittel und Verteidigungsmittel im Berufungsverfahren; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Zulässigkeit des Bestreitens mit Nichtwissen; Möglichkeit der Übertragung der Gewinne sowie des übrigen Vermögens der ...
- Judicialis
ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 544 Abs. 7; ; GmbHG § 30
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 138 Abs. 4
Voraussetzungen des Bestreitens mit Nichtwissen - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 24.06.2004 - 27 O 402/03
- KG, 08.12.2005 - 23 U 159/04
- BGH, 20.11.2006 - II ZR 6/06
- KG, 21.06.2007 - 23 U 209/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.10.1998 - VIII ZR 100/97
Erhebung der Einrede des nicht erfüllten Vertrages im Prozeß; Zulässigkeit einer …
Auszug aus BGH, 20.11.2006 - II ZR 6/06
Zwar hat der Bundesgerichtshof eine Erkundigungspflicht der Partei angenommen bei Vorgängen in dem eigenen Unternehmen oder einem unter Anleitung und Aufsicht des eigenen Unternehmens tätig gewordenen anderen Unternehmen (BGH, Urt. v. 7. Oktober 1998 - VIII ZR 100/97, ZIP 1998, 1965, 1967). - BGH, 12.12.1983 - II ZR 14/83
Verpflichtung eines ausgeschiedenen Gesellschafters zur Erstattung haftenden …
Auszug aus BGH, 20.11.2006 - II ZR 6/06
a) Entgegen der Auffassung der Klägerin sind die Gesellschafter einer GmbH rechtlich ohne weiteres in der Lage, nicht nur die Gewinne, sondern auch das übrige Vermögen der Gesellschaft auf sich zu übertragen oder zur Deckung eigener Schulden zu verwenden, wenn sie sich einig sind und nicht zum Nachteil der Gläubiger gegen § 30 GmbHG verstoßen (BGHZ 95, 330, 340; Sen.Urt. v. 12. Dezember 1983 - II ZR 14/83, ZIP 1984, 170). - BGH, 16.09.1985 - II ZR 275/84
Persönliche Inanspruchnahme der Gesellschafter einer GmbH wegen der Vermischung …
Auszug aus BGH, 20.11.2006 - II ZR 6/06
a) Entgegen der Auffassung der Klägerin sind die Gesellschafter einer GmbH rechtlich ohne weiteres in der Lage, nicht nur die Gewinne, sondern auch das übrige Vermögen der Gesellschaft auf sich zu übertragen oder zur Deckung eigener Schulden zu verwenden, wenn sie sich einig sind und nicht zum Nachteil der Gläubiger gegen § 30 GmbHG verstoßen (BGHZ 95, 330, 340;… Sen.Urt. v. 12. Dezember 1983 - II ZR 14/83, ZIP 1984, 170).