Rechtsprechung
BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 6a UStG; § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG
Keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG bei kollusiver Vortäuschung einer Lieferung an einen Zwischenhändler (Machen unrichtiger Angaben; Hinterziehung von Umsatzsteuer; Rechtsprechungsänderung zum sog. Belegnachweis bei der steuerfreien ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen an einen Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet i.S.d. § 6a Umsatzsteuergesetz (UStG); Behandlung eines kollusiven Zusammenwirkens eines inländischen Unternehmers mit dem ...
- Judicialis
AO § 370 Abs. 1; ; UStG § 1 Abs. 1; ; UStG § 6a; ; UStG § 13 Abs. 1; ; UStG § 13a Abs. 1
- ra.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vortäuschen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung i. S. des § 6a KStG ? Unrichtige Angaben gegenüber FA über geschuldete Umsatzsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Annahme einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung von Gegenständen an einen Abnehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet i.S.d. § 6a Umsatzsteuergesetz ( UStG ); Behandlung eines kollusiven Zusammenwirkens eines inländischen Unternehmers mit ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Freiheitsstrafe wegen Steuerhinterziehung - Fingierte Lieferung an Zwischenhändler
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerhinterziehung durch Vortäuschen einer innergemeinschaftliche Lieferung
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG München II, 28.11.2007 - W 5 KLs 68 Js 11618/06
- BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08
- BGH, 05.02.2009 - 1 StR 354/08
- BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 14.01.2010 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 14.07.2010 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 15.12.2010 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 10.06.2011 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
Papierfundstellen
- BGHSt 53, 45
- NJW 2009, 1516
- NStZ-RR 2009, 342
- EuZW 2009, 190
- NZV 2009, 156 (Ls.)
- DB 2009, 509
Wird zitiert von ... (17)
- BFH, 21.05.2014 - V R 34/13
Vorsteuerausschluss bei Aufwendungen für Yachten - Innergemeinschaftliches …
Werden diese Lieferungen durch die inländischen Unternehmer gleichwohl als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erklärt, macht der Unternehmer gegenüber den Finanzbehörden unrichtige Angaben i.S. von § 370 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) und verkürzt dadurch die auf die Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 13 Abs. 1 Nr. 1, § 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG anfallende und von ihm geschuldete Umsatzsteuer (BGH-Beschluss vom 20. November 2008 1 StR 354/08, BGHSt 53, 45). - BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; …
1. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revisionen der Beschwerdeführer als unbegründet (BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08 -, BGHSt 53, 45).Der Bundesgerichtshof geht ebenfalls davon aus, dass es sich bei § 370 Abs. 1 AO um eine Blankettstrafnorm handelt, die durch die Vorschriften der Einzelsteuergesetze ausgefüllt wird (vgl. neben der angegriffenen Entscheidung BGHSt 53, 45 noch BGHSt 34, 272 ; 47, 138 ; 53, 221 ; offen gelassen in BGHSt 37, 266 ).
- BGH, 20.10.2011 - 1 StR 41/09
Versagung der Befreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung von der …
aa) Schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats stellte die Lieferung von Gegenständen durch einen inländischen Unternehmer an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet dann keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 6a UStG dar, wenn der inländische Unternehmer in kollusivem Zusammenwirken mit dem Abnehmer die Lieferung an einen Zwischenhändler vortäuschte, um dem Abnehmer die Hinterziehung von Umsatzsteuern zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08, BGHSt 53, 45 Rn. 4, vom 19. August 2009 - 1 StR 206/09, BGHSt 54, 133).Der Senat ist dabei davon ausgegangen, dass es in solchen Fällen an der Befreiungsvoraussetzung des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG fehle, weil diese Vorschrift gemeinschaftsrechtlich dahin auszulegen sei, dass der Erwerb des Gegenstands einer Lieferung beim Abnehmer dann nicht den Vorschriften der Umsatzbesteuerung in einem anderen Mitgliedstaat im Sinne der Vorschrift unterliegt, wenn die im Bestimmungsland vorgesehene Erwerbsbesteuerung der konkreten Lieferung nach dem übereinstimmenden Willen von Unternehmer und Abnehmer durch Verschleierungsmaßnahmen und falsche Angaben gezielt umgangen werden soll, um dem Unternehmer oder dem Abnehmer einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen (BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08, BGHSt 53, 45 Rn. 13).
Damit wird die vom Senat im Beschluss vom 20. November 2008 (Verfahren 1 StR 354/08, BGHSt 53, 45 Rn. 13) vorgenommene Auslegung des § 6a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 UStG von der gemeinschaftsrechtlich gebotenen Auslegung der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG getragen.
- BFH, 29.07.2009 - XI B 24/09
Ernstliche Zweifel an Versagung der Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen …
Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. November 2008 1 StR 354/08 (BGHSt 53, 45) sei diese Vorschrift gemeinschaftsrechtlich dahingehend auszulegen, dass der Erwerb des Liefergegenstands beim Abnehmer dann nicht den Vorschriften der Umsatzbesteuerung in einem anderen Mitgliedstaat unterliege, wenn die im Bestimmungsland vorgesehene Erwerbsbesteuerung nach dem übereinstimmenden Willen von Unternehmer und Abnehmer durch Verschleierung und falsche Angaben gezielt umgangen werden sollte, um dem Unternehmer oder dem Abnehmer einen ungerechtfertigten Steuervorteil zu verschaffen.Allerdings ist letztlich noch offen und ungeklärt, ob die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung auch dann vorliegen, wenn der Lieferer an der Vermeidung der Erwerbsbesteuerung seines Abnehmers im Gemeinschaftsgebiet mitwirkt (vgl. dazu Beschlüsse des BGH in BGHSt 53, 45, und vom 19. Februar 2009 1 StR 633/08, Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht 2009, 238).
- BGH, 07.07.2009 - 1 StR 41/09
Vorlage zur Vorabentscheidung durch den EuGH (richtlinienkonforme Auslegung); …
a) Im Beschluss vom 20. November 2008 (Aktenzeichen: 1 StR 354/08) ging es um die Täuschung über den Lieferanten: Das deutsche Unternehmen lieferte tatsächlich Fahrzeuge, und zwar direkt an den wirklichen Abnehmer in Italien. - BGH, 19.08.2009 - 1 StR 206/09
Keine Steuerhinterziehung bei Verletzung der Nachweispflichten, wenn die …
Aufgrund des fehlenden materiellrechtlichen Charakters der Nachweispflichten sind indes sowohl innergemeinschaftliche Lieferungen (vgl. insoweit BFHE 219, 422 und 469, siehe auch BGHSt 53, 45) als auch Ausfuhrlieferungen im Sinne von § 6 UStG (vgl. insoweit BFH DStR 2009, 1636) trotz Nichterfüllung der Nachweispflichten grundsätzlich steuerfrei, wenn aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die Voraussetzungen von Ausfuhrlieferungen vorliegen.Danach kann eine Verurteilung wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer nicht allein darauf gestützt werden, dass der Unternehmer den ihm obliegenden Nachweispflichten nach §§ 8 ff. UStDV bzw. §§ 17a ff. UStDV nicht entsprochen hat (vgl. hinsichtlich §§ 17a ff. UStDV bereits BGHSt 53, 45).
Daher ist eine sich lediglich auf die Nachweispflichten auswirkende Verschleierung für sich genommen umsatzsteuerrechtlich ohne Relevanz (EuGH Urteil vom 27.09.2007 - C-146/05, Collée; Senat Beschluss vom 20.11.2008 - 1 StR 354/08 Rn. 13: 'Anderes gilt, wenn die Verschleierungsmaßnahme anderen Zwecken dient.')".
- BGH, 24.04.2019 - 1 StR 81/18
Hinterziehung von Tabaksteuer (keine Strafbarkeit wegen Hinterziehung von …
Der Gerichtshof der Europäischen Union, dem insoweit nach Art. 267 EUV ein Auslegungsmonopol zukommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2008 - 1 StR 354/08 Rn. 12, BGHSt 53, 45, 50), hat indes in seiner Entscheidung vom 3. Juli 2014 - C-165/13 (…Rn. 27) sein weites, dem Zweck einer möglichst effektiven Durchsetzung des Steueranspruchs geschuldetes Verständnis vom Begriff des Besitzes - ohne nähere Auseinandersetzung mit deren Wortlaut - durch die Regelung in Art. 33 Abs. 3 der neuen Systemrichtlinie bestätigt gesehen. - BGH, 30.04.2009 - 1 StR 342/08
Steuerhinterziehung durch fingierte Ketten- und Karussellgeschäfte …
Nach der Rechtsprechung des Senats zu missbräuchlichen Umsatzgeschäften bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Sinne von § 6a UStG sind aber auf Grund des im Gemeinschaftsrecht verankerten Verbots missbräuchlicher Praktiken für alle Beteiligten eines oder mehrerer Umsatzgeschäfte, die auf die Hinterziehung von Steuern gerichtet sind, die Steuervorteile, die für die einzelnen Geschäfte grundsätzlich vorgesehen sind, zu versagen (BGH DStR 2009, 577 ff.). - Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09
R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - …
8 - Es handelt sich um die Beschlüsse vom 20. November 2008 (Aktenzeichen 1 StR 354/08) und vom 19. Februar 2009 (Aktenzeichen 1 StR 633/08). - FG Baden-Württemberg, 11.03.2009 - 1 V 4305/08
Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen trotz unzutreffender …
Offen ist, ob die Qualifizierung der streitigen Umsätze als innergemeinschaftliche Lieferungen und die damit verbundenen Steuerbefreiung entsprechend der Auffassung des Antragsgegners und der Rechtsprechung der Strafgerichte (vgl. das BGH-Beschl. v. 20. November 2008, 1 StR 354/08 - [...] - sowie das gegenüber dem Geschäftsführer der Antragstellerin ergangene Urteil des LG Y v. 17. September 2008) deshalb ausgeschlossen ist, weil die Antragstellerin sich nach Aktenlage dadurch Wettbewerbsvorteile verschafft hat, dass sie durch Ausstellung unzutreffender Rechnungen ihre wahren Abnehmer verschleiert und den tatsächlichen portugiesischen Abnehmern ermöglicht hat, portugiesische Umsatzsteuern zu hinterziehen.Anderes ergibt sich entgegen der vom Bundesgerichtshof bei einer ähnlichen Fallgestaltung vertretenen Ansicht (BGH-Beschl. v. 20. November 2008, a.a.O. Rn. 12f.) auch nicht ohne weiteres aus dem grundsätzlichen Verbot missbräuchlicher Praktiken auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.
- FG München, 20.08.2009 - 14 V 521/09
Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen
- FG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 12 K 273/04
Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung von Kraftfahrzeugen bei …
- FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 45/14
Keine Beweisbedürftigkeit der Erkenntnisse aus Google-Earth und -Street-View - …
- BGH, 19.02.2009 - 1 StR 633/08
Steuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Scheingeschäfte: Verneinung einer …
- FG Münster, 02.09.2010 - 5 K 1129/05
Steuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen; Rechtlicher Missbrauch …
- FG Hamburg, 05.02.2015 - 3 K 46/14
Innergemeinschaftliche Lieferung
- FG Baden-Württemberg, 22.08.2011 - 1 K 559/11
Keine steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung bei bewusster …