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   BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10   

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https://dejure.org/2012,46059
BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10 (https://dejure.org/2012,46059)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2012 - II ZR 264/10 (https://dejure.org/2012,46059)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2012 - II ZR 264/10 (https://dejure.org/2012,46059)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 Anl 2 BGB-InfoV vom 05.08.2002, Art 245 Nr 1 BGBEG vom 23.07.2002
    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten Musterwiderrufsbelehrung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolgen der Verwendung des in Anlage II zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV geregelten Musters für die Widerrufsbelehrung

  • rewis.io

    Widerruf einer treuhandvermittelten Fondsbeteiligung: Wirksamkeit der verwendeten Musterwiderrufsbelehrung

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB-InfoV § 14
    Voraussetzungen für eine beschränkte Revisionszulassung; Wirksamkeit des § 14 BGB-InfoV im Hinblick auf die Ermächtigungsgrundlage des Art. 245 Nr. 1 EGBGB a.F.

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10
    Ein Zulassungsgrund besteht nicht mehr, nachdem der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 15. August 2012 die Frage, deretwegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, dahingehend entschieden hat, dass § 14 BGB-InfoV von der Ermächtigungsgrundlage des Art. 245 Nr. 1 EGBGB a.F. gedeckt und nicht nichtig ist (VIII ZR 378/11, ZIP 2012, 1918 Rn. 11 ff.).

    Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, dass der Widerruf des Beklagten nicht fristgerecht war, weil die klagende Treuhänderin das in Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV geregelte Muster für die Widerrufsbelehrung in der bis zum 31. März 2008 geltenden Fassung im Falle einer - hier vorliegenden - Finanzdienstleistung (treuhänderische Vermittlung einer Kapitalanlage) verwendet hat und sie sich deshalb auf die Schutzwirkungen des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV berufen kann (BGH, Urteil vom 15. August 2012 - VIII ZR 378/11, ZIP 2012, 1918 Rn. 10, 14 ff.).

  • BGH, 07.12.2009 - II ZR 63/08

    Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses wegen fehlender Entsprechenserklärung

    Auszug aus BGH, 20.11.2012 - II ZR 264/10
    Von einer beschränkten Zulassung der Revision ist aber auszugehen, wenn die Zulassung wegen einer bestimmten Rechtsfrage ausgesprochen wird, die lediglich für die Entscheidung über einen selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs erheblich sein kann (BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2009 - II ZR 63/08, ZIP 2010, 879 Rn. 4).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines

    Aus dem Beschluss des II. Zivilsenats vom 20. November 2012 (II ZR 264/10, GuT 2013, 133), der eine Anpassung des Musters an § 187 Abs. 1 BGB zum Gegenstand hatte, folgt insofern nichts anderes.
  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei

    Insoweit handelt es sich um eine inhaltlich zutreffende Vervollständigung (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - II ZR 264/10, GuT 2013, 133; dazu Senatsurteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 564/15, WM 2016, 1930 Rn. 24), die über die vom Muster für die Widerrufsbelehrung behandelten Themen hinaus lediglich ergänzende und rechtlich richtige Informationen vermittelt, ohne in den Text des Musters einzugreifen oder auf ihn bezogene Angaben zu machen.
  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

    Bei vollständiger Verwendung kann sich der Verwender auf die in § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV aF geregelte Gesetzlichkeitsfiktion auch dann berufen, wenn das Muster fehlerhaft ist und den gesetzlichen Anforderungen des § 355 Abs. 2 BGB aF an eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung nicht genügt (BGH, Urteil vom 15. August 2012 - VIII ZR 378/11, BGHZ 194, 238 Rn. 14; Beschluss vom 20. November 2012 - II ZR 264/10, juris Rn. 6).

    Der Senat hat es zwar als unschädlich angesehen, wenn der Verwender den in dem Muster fehlerhaft wiedergegebenen Fristbeginn (BGH, Urteil vom 15. August 2012 - VIII ZR 378/11, BGHZ 194, 238 Rn. 9 mwN) dem Gesetz (§ 187 BGB) angepasst hat (BGH, Beschluss vom 20. November 2012 - II ZR 264/10, juris Rn. 6).

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