Rechtsprechung
BGH, 20.11.2013 - 1 StR 544/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § ... 370 Abs. 6 Satz 2 AO; Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 92/12/EWG; Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG
Bestimmtheit der Verweisung auf eine veraltete Umsatzsteuerrichtlinie im Rahmen der Steuerhinterziehung (harmonisierte Verbrauchsteuern für Waren; Gesetzlichkeitsprinzip) - lexetius.com
GG Art. 103 Abs. 2; AO § 370 Abs. 6 Satz 2; Richtlinie 92/12/EWG Art. 3 Abs. 1
- IWW
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 2 GG, § 370 Abs 1 Nr 2 AO vom 08.12.2010, § 370 Abs 6 S 2 Alt 2 AO vom 08.12.2010, § 370 Abs 6 S 2 Alt 2 AO vom 07.12.2011, Art 3 Abs 1 EWGRL 12/92
Hinterziehung der Verbrauchsteuern anderer EU-Staaten: Tatzeitraum zwischen Richtlinienaufhebung und Anpassung der Verweisung an das neue Unionsrecht; Bestimmtheitsgebot - Wolters Kluwer
Verweisung auf unionsrechtliche Vorschriften bzgl. der begrifflichen Konkretisierung der im Gesetz genannten "harmonisierten Verbrauchsteuern für Waren"; Begriffskonkretisierung von Straftatbestandsmerkmalen durch Verweisung auf eine inhaltlich eindeutige ...
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verweisung auf unionsrechtliche Vorschriften bzgl. der begrifflichen Konkretisierung der im Gesetz genannten "harmonisierten Verbrauchsteuern für Waren"; Begriffskonkretisierung von Straftatbestandsmerkmalen durch Verweisung auf eine inhaltlich eindeutige ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verweisung auf unionsrechtliche Vorschriften bzgl. der begrifflichen Konkretisierung der im Gesetz genannten "harmonisierten Verbrauchsteuern für Waren"; Begriffskonkretisierung von Straftatbestandsmerkmalen durch Verweisung auf eine inhaltlich eindeutige ...
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 11.04.2013 - 12 KLs 516 Js 242/12
- BGH, 20.11.2013 - 1 StR 544/13
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1029
- NStZ 2014, 329
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 10.01.2017 - 5 StR 532/16
Keine "Strafbarkeitslücke" bei Insiderhandel und Marktmanipulation
Der Gesetzgeber ist grundsätzlich auch nicht daran gehindert, auf nicht unmittelbar anwendbares Unionsrecht zu verweisen (vgl. oben sowie BVerfG (Kammer), NVwZ-RR 1992, 521, 522; BGH, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 StR 544/13). - BGH, 02.04.2020 - 1 StR 224/19
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von französischer Biersteuer)
aa) Die Regelung des § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO ist gemäß § 370 Abs. 6 Satz 2 AO auf die französische Biersteuer anwendbar, weil es sich hierbei um eine harmonisierte Verbrauchsteuer, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet wird, handelt (vgl. Art. 1 Abs. 1 lit. b der Richtlinie 2008/118/EG; Abschnitt I, Art. 1 und 2 der Richtlinie 92/83/EWG und Art. 2 der Richtlinie 92/84/EWG; BGH, Beschluss vom 20. November 2013 - 1 StR 544/13;… Klein/Jäger, AO, 14. Aufl., § 370 Rn. 158).Diese leiteten die Eingangsmeldungen an die französischen Behörden (Abgangsmitgliedstaat) weiter, bei denen es sich aufgrund der Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 370 Abs. 1-5 AO auf ausländische Abgaben durch § 370 Abs. 6 AO ebenfalls um Finanzbehörden im Sinne von § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2013 - 1 StR 544/13 …und vom 8. November 2000 - 5 StR 440/00 Rn. 3;… Peters in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, 253. Lfg., § 370 Rn. 121;… Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 370 Rn. 45).
- LG Frankfurt/Main, 31.10.2016 - 12 KLs 9/16
Keine "Generalamnestie" bei Marktmanipulation (Scalping) durch das Erste …
Für Strafblankette, die auf Richtlinien lediglich in erläuternder Funktion (als normatives Tatbestandsmerkmal) Bezug nehmen, entschied der Bundesgerichtshof unlängst betreffend die Erkennbarkeit dessen, was unter Strafe gestellt ist für den Fall des Außerkrafttretens der Richtlinie, dass "der Umstand des Außerkraftseins der Richtlinie" nicht dazu führe, dass der Rechtsunterworfene das unter Strafe stehende Verhalten nicht mehr hätte erkennen könne (s. BGH NJW 2014, S. 1029 [BGH 20.11.2013 - 1 StR 544/13] ).