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   BGH, 20.11.2013 - XII ZB 576/12   

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https://dejure.org/2013,37698
BGH, 20.11.2013 - XII ZB 576/12 (https://dejure.org/2013,37698)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2013 - XII ZB 576/12 (https://dejure.org/2013,37698)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2013 - XII ZB 576/12 (https://dejure.org/2013,37698)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 70 Abs 1 FamFG, § 151 Nr 1 FamFG, § 162 Abs 1 S 1 FamFG, § 162 Abs 3 S 2 FamFG, § 50 Abs 1 S 1 SGB 8
    Personensorgeverfahren in Berlin: Vormundschaft über minderjährigen unbegleiteten Flüchtling; Beteiligung des Jugendamts; Beschwerdeberechtigung des zuständigen Jugendamtes

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines Jugendamtes in einer Kindschaftssache

  • rewis.io

    Personensorgeverfahren in Berlin: Vormundschaft über minderjährigen unbegleiteten Flüchtling; Beteiligung des Jugendamts; Beschwerdeberechtigung des zuständigen Jugendamtes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 59 Abs. 3; FamFG § 70 Abs. 1
    Mitwirkung eines Jugendamtes in einer Kindschaftssache

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZR 89/10

    Anfechtung der Vaterschaft: Verfassungsmäßigkeit des behördlichen

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - XII ZB 576/12
    Spätestens mit Ablauf von drei Monaten ist demnach das zuständige örtliche Jugendamt zur Mitwirkung am Verfahren berufen (zum Wechsel der behördlichen Zuständigkeit während des Gerichtsverfahrens vgl. auch Senatsbeschluss vom 27. Juni 2012 - XII ZR 89/10 - FamRZ 2012, 1489 Rn. 11).
  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - XII ZB 576/12
    Unabhängig von der im vorliegenden Verfahren zu klärenden Frage, welche Behörde für die Mitwirkung am gerichtlichen Verfahren zuständig ist, ist für die Rechtsbeschwerdeinstanz zu unterstellen, dass die Senatsverwaltung als zuständige Behörde nach §§ 59 Abs. 3, 162 Abs. 3 Satz 2 FamFG beschwerdeberechtigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 1999 - XII ZB 109/98 - FamRZ 2000, 219 mwN sowie Keidel/Meyer-Holz FamFG 17. Aufl. § 74 Rn. 6 f.).
  • KG, 02.07.2012 - 16 WF 111/12

    Elterliche Sorge: Einreise eines Betroffenen ohne Eltern; Beteiligung des

    Auszug aus BGH, 20.11.2013 - XII ZB 576/12
    Nach Auffassung des Beschwerdegerichts (ebenso KG Berlin ZKJ 2012, 450) ist das örtliche Jugendamt beschwerdeberechtigt und vom Amtsgericht zu Unrecht am Verfahren nicht beteiligt worden.
  • OLG Hamm, 23.10.2018 - 9 UF 104/18

    Minderjähriger unbegleiteter Flüchtling; Altersbestimmung; Altersforensik

    Danach steht demjenigen Jugendamt das Beschwerderecht zu, das nach § 162 Abs. 1 Satz 1 FamFG als sachlich und örtlich zuständige Behörde am Verfahren zu beteiligen ist (BGH NZFam 2014, 69; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 244).
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