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   BGH, 20.11.2018 - 2 StR 360/18   

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https://dejure.org/2018,40374
BGH, 20.11.2018 - 2 StR 360/18 (https://dejure.org/2018,40374)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - 2 StR 360/18 (https://dejure.org/2018,40374)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18 (https://dejure.org/2018,40374)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 206a StPO, § 467 Abs. 1 StPO, § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Tod des Angeklagten)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 206a
    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Tod des Angeklagten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Auszüge)

    Verfahrenseinstellung bei Tod des Angeklagten: Kostenentscheidung bei der Einstellung wegen Verfahrenshindernisses "wie immer"

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97

    Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 2 StR 360/18
    Das Verfahren ist gemäß § 206a StPO einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 1999 - 4 StR 595/97, BGHSt 45, 108).
  • BGH, 30.07.2014 - 2 StR 248/14

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 2 StR 360/18
    Da das Rechtsmittel des Angeklagten aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 22. August 2018 genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, erscheint es unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. Senat, Beschluss vom 30. Juli 2014 - 2 StR 248/14).
  • BGH, 18.10.2017 - 3 StR 342/15

    Kostenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 2 StR 360/18
    Jedoch wird nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzulegen, weil er nur deshalb nicht rechtskräftig verurteilt wird, da mit seinem Tod ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 342/15).
  • BGH, 29.06.2021 - 1 StR 153/21

    Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten

    Damit ist das angefochtene Urteil gegen den Angeklagten gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 576/19 Rn. 2; vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18 Rn. 2 und vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98, BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2).

    Jedoch wird nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse aufzuerlegen, wenn der Angeklagte nur deshalb nicht rechtskräftig verurteilt wird, weil mit seinem Tod ein Verfahrenshindernis eingetreten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2020 - 5 StR 576/19 Rn. 3; vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18 Rn. 3 und vom 18. Oktober 2017 - 3 StR 342/15 Rn. 3).

  • BGH, 23.01.2019 - 5 StR 556/18

    Kostenentscheidung bei Tod des Angeklagten

    Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18).

    Da das Rechtsmittel des Angeklagten aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, erscheint es unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18).

  • BGH, 24.09.2019 - 5 StR 461/19

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses (hier: Tod des

    Damit ist das angefochtene Urteil gegenstandslos, ohne dass es einer Aufhebung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18).

    Da das Rechtsmittel des Angeklagten aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift genannten Gründen keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte, erscheint es unbillig, der Staatskasse die notwendigen Auslagen des Angeklagten aufzuerlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18).

  • BGH, 10.09.2019 - 4 StR 309/19

    Einstellung des Verfahrens wegen eines Verfahrenshindernisses

    Für eine Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf die Staatskasse besteht hier kein Anlass, zumal das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 2 StR 360/18, juris, Rn. 3; vom 24. Mai 2018 - 4 StR 51/17, NStZ-RR 2018, 294; vom 13. Februar 2014 - 1 StR 631/13, NStZ-RR 2014, 160).
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