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   BGH, 20.11.2018 - 2 StR 372/18   

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https://dejure.org/2018,40210
BGH, 20.11.2018 - 2 StR 372/18 (https://dejure.org/2018,40210)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - 2 StR 372/18 (https://dejure.org/2018,40210)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - 2 StR 372/18 (https://dejure.org/2018,40210)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 40 Abs. 2 Satz 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung der Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro i.R.d. verhängten Einzelgeldstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 40 Abs. 2 S. 3
    Festsetzung der Tagessatzhöhe auf den Mindestsatz von einem Euro i.R.d. verhängten Einzelgeldstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.04.2010 - 1 StR 122/10

    Geldstrafen (Festsetzung der Tagessatzhöhe; Gesamtstrafenbildung; eigene

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - 2 StR 372/18
    Dieser bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus der Einzelgeldstrafe und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (BGH, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 StR 122/10 mwN).
  • AG Rudolstadt, 06.12.2018 - 710 Js 2392/16

    Versuchter unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge:

    Einer solchen Festsetzung bedarf es auch dann, wenn - wie hier - aus einer Einzelfreiheitsstrafe und einer Einzelgeldstrafe gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet wird (vgl. BGHSt 30, 93, 96; BGHR StGB § 54 Abs. 3 Tagessatzhöhe 1; BGH, Beschl. v. 20.11.2018 - 2 StR 372/18).
  • BGH, 23.07.2020 - 1 StR 58/20

    Steuerhinterziehung

    Einer solchen Festsetzung bedarf es auch dann, wenn die Einzelgeldstrafen - wie hier - gemäß § 53 Abs. 2 Satz 1 StGB in eine Gesamtfreiheitsstrafe einbezogen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 11. April 2017 - 4 StR 615/16 Rn. 8 und vom 20. November 2018 - 2 StR 372/18).
  • BGH, 26.02.2020 - 2 StR 35/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet hinsichtlich Festsetzung der

    Dieser Festsetzung bedarf es aber auch dann, wenn - wie hier - aus Einzelgeldstrafen und Einzelfreiheitsstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. Juni 2015 - 4 StR 111/15, juris Rn. 11; Senat, Beschluss vom 20. November 2018 - 2 StR 372/18; siehe auch LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, 13. Aufl., 2 § 53 Rn. 3).
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