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   BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18   

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https://dejure.org/2018,47937
BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18 (https://dejure.org/2018,47937)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - 4 StR 168/18 (https://dejure.org/2018,47937)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18 (https://dejure.org/2018,47937)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW

    § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § ... 66a Abs. 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, Art. 5 Abs. 1 EMRK, § 66a StGB, § 275a Abs. 5 StPO, § 66a Abs. 1 StGB, § 66a Abs. 3 StGB, § 57a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 66 StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 2 StGB, § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 373 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 57a StGB, § 66 Abs. 2, 3 StGB, § 66c Abs. 2 StGB, § 119a StVollzG, § 275a StPO, § 67a Abs. 2 StGB

  • rewis.io

    Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe: Zulässigkeit des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66a Abs. 2
    Möglichkeit des Vorbehalts einer Sicherungsverwahrung neben der Verhängung einer lebenslanger Freiheitsstrafe; Verurteilung wegen Mordes einer dem Täter unbekannten Frau in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Gericht muss über Sicherungsverwahrung neu verhandeln

  • Jurion (Kurzinformation)

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Urteil wegen Mordes und besonders schwerer Vergewaltigung im Fall Carolin G. überwiegend rechtskräftig

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe kann Sicherungsverwahrung vorbehalten bleiben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 63, 243
  • NJW 2019, 1388
  • NStZ 2019, 266
  • StV 2020, 16
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 28.01.2021 - 2 StE 1/20

    Lübcke-Prozess: Lebenslang für Haupt-, Bewährungsstrafe für Mitangeklagten

    Bei der Ausübung dieses Ermessen hat der Senat den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 62 StGB) und dabei insbesondere berücksichtigt, dass dieser Vorbehalt nur in Ausnahmefällen neben lebenslanger Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18 -, BGHSt 63, 243-253, Rn. 27).
  • BGH, 10.11.2022 - 4 StR 192/22

    Urteil des Landgerichts Kassel gegen Amokfahrer von Volkmarsen weitgehend

    Einer Kumulation von lebenslanger Freiheitsstrafe und Maßregel nach § 66a Abs. 2 StGB stehen - auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere - Rechtsgründe nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243 Rn. 7 ff.).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Neun Jahre Haft

    Insbesondere sind die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und der damit etwaig bereits erfüllte Sicherungszweck der Maßregel sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen zu berücksichtigen (vgl. BGH Beschluss vom 20.11.2018 - 4 StR 168/18 -, BGHSt 63, 243-253; BGH, Beschluss vom 11.09.2003 - 3 StR 481/02 -, juris).
  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 176/22

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung

    a) Gegen die Anordnung eines Vorbehalts der Sicherungsverwahrung (§ 66a Abs. 2 StGB) neben der Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe bestehen keine grundsätzlichen Bedenken (BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 245 Rn. 7 ff. mwN).

    Die auf § 66a Abs. 2 StGB gestützte Anordnung, deren formelle Voraussetzungen das Landgericht rechtsfehlerfrei bejaht hat, liegt dabei im pflichtgemäßen Ermessen des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 245 Rn. 25 und vom 11. März 2015 - 1 StR 3/15 Rn. 3).

    Die Urteilsgründe müssen stets erkennen lassen, dass das Tatgericht sein Ermessen ausgeübt hat und welche Erwägungen dabei leitend waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 251 Rn. 25 mwN; vom 16. August 2018 - 4 StR 200/18 Rn. 24 und vom 19. Juli 2017 - 4 StR 245/17 Rn. 9).

    In Fällen, in denen - wie hier - vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe angeordnet wird, muss das Tatgericht dem Ausnahmecharakter der Vorschrift in besonderer Weise gerecht werden und tragfähig begründen, dass und warum die kumulative Anordnung der Maßregel auch im konkreten Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 251 Rn. 26 mwN; vgl. zur unbedingten Sicherungsverwahrung auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17 Rn. 19).

    In die erforderliche Gesamtabwägung aller für und gegen die Maßregelanordnung sprechenden Umstände müssen dabei erkennbar auch diejenigen Gesichtspunkte eingestellt werden, die gegen die Maßregelanordnung sprechen können (BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 251 Rn. 27 mwN).

    Im Rahmen der Ermessensentscheidung, ob die Anordnung vorbehaltener Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe im Einzelfall veranlasst ist, muss insbesondere berücksichtigt werden, dass eine solche Anordnung - ebenso wie in Fällen unbedingter Anordnung von Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe - für den Betroffenen belastende, aber auch begünstigende Auswirkungen hat; diese sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung in den Blick zu nehmen und gegeneinander abzuwägen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 252 Rn. 28 f. mwN).

    Darüber hinaus ist zu prüfen und zu bewerten, ob und gegebenenfalls wie sich der Umstand, dass dem Angeklagten im Nachverfahren die Anordnung von Sicherungsverwahrung droht, auf seine Bereitschaft auswirkt, im Rahmen des Strafvollzugs an seiner Resozialisierung mitzuwirken (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 252 Rn. 30 mwN).

  • BGH, 17.01.2019 - 4 StR 370/18

    Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) wegen Dreifachmordes rechtskräftig

    Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Der Schuldspruch und der Rechtsfolgenausspruch halten rechtlicher Nachprüfung stand; insbesondere durfte die vorbehaltene Sicherungsverwahrung nach § 66a StGB auch neben der verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angeordnet werden (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18).
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