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   BGH, 20.11.2018 - XI ZB 9/17   

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https://dejure.org/2018,45701
BGH, 20.11.2018 - XI ZB 9/17 (https://dejure.org/2018,45701)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2018 - XI ZB 9/17 (https://dejure.org/2018,45701)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2018 - XI ZB 9/17 (https://dejure.org/2018,45701)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Rechtsbeschwerde i.R.e. Aufwendungsersatzanspruchs einer Sparkasse im Zusammenhang mit einem zur Absicherung eines Zins-Swap-Vertrages gegebenen Garantieversprechen

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerde gegen die Kostenentscheidung nach Berufungsrücknahme: Bindungswirkung einer nachträglichen Zulassungsentscheidung für das Rechtsbeschwerdegericht; Gehörsverletzung durch das Berufungsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 318 ; ZPO § 577 Abs. 1 S. 2
    Zulassung der Rechtsbeschwerde i.R.e. Aufwendungsersatzanspruchs einer Sparkasse im Zusammenhang mit einem zur Absicherung eines Zins-Swap-Vertrages gegebenen Garantieversprechen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 92/15

    Rechtsbeschwerde: Zulassung aufgrund einer Anhörungsrüge; Bindungswirkung für das

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - XI ZB 9/17
    Lässt das Berufungsgericht die Rechtsbeschwerde ausdrücklich nicht zu, entfaltet eine nachträgliche, auf eine Anhörungsrüge oder Gegenvorstellung ergangene stattgebende Zulassungsentscheidung für das Rechtsbeschwerdegericht keine Bindungswirkung, wenn die ursprüngliche Entscheidung nicht auf Verstößen gegen Verfahrensgrundrechte beruht (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, NJW-RR 2016, 955 Rn. 4 mwN).

    Eine prozessual nicht vorgesehene nachträgliche Zulassungsentscheidung ist unwirksam, weil sie die Bindung des Gerichts an seine eigene Entscheidung (§ 318 ZPO) außer Kraft setzen würde (BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, NJW-RR 2016, 955 Rn. 4 mwN).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - XI ZB 9/17
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (BVerfG, NJW 2003, 3687 mwN).
  • BGH, 12.03.2009 - IX ZB 193/08

    Bindung an die nachträgliche Zulassung einer Rechtsbeschwerde bei Irrtum des

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - XI ZB 9/17
    Dies gilt sowohl für die Zulassung der Revision als auch für die der Rechtsbeschwerde (BGH, Beschluss vom 12. März 2009 - IX ZB 193/08, WM 2009, 1058 Rn. 7 mwN).
  • OLG Köln, 23.03.2015 - 4 UF 142/14

    Berücksichtigung des Einwandes des Zusammenlebens des Unterhaltspflichtigen mit

    Auszug aus BGH, 20.11.2018 - XI ZB 9/17
    Zudem wird auch in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass § 97 Abs. 2 ZPO im Rahmen einer Kostenentscheidung nach § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO als anderer Grund im Sinne des § 269 Abs. 3 Satz 2 Fall 2 ZPO berücksichtigt werden kann (OLG Nürnberg, NJW 2013, 243; OLG Köln, Beschluss vom 23. März 2015 - 4 UF 142/14, juris Rn. 4; Foerste in Musielak, ZPO, 15. Aufl., § 269 Rn. 12; Zöller/Greger, ZPO, 32. Aufl., § 269 Rn. 18b; Roth in Stein-Jonas, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rn. 49; vgl. auch Münch-KommZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 269 Rn. 41).
  • BGH, 07.02.2023 - VI ZR 137/22

    Zulässigkeit der nachträglichen Zulassung der Berufung aufgrund einer

    Das gilt auch für eine prozessual nicht vorgesehene nachträgliche Zulassungsentscheidung, die die Bindung des Gerichts an seine eigene Endentscheidung gemäß § 318 ZPO außer Kraft setzen würde (vgl. zur Revision: Senat, Urteil vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14, NJW-RR 2014, 1470 Rn. 7; BGH, Urteile vom 12. Oktober 2018 - V ZR 291/17, NJW-RR 2019, 460 Rn. 6; vom 1. Dezember 2011 - IX ZR 70/10, NJW-RR 2012, 306 Rn. 7; zur Rechtsbeschwerde: BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2020 - IV ZB 4/20, NJW-RR 2020, 1389 Rn. 10; vom 13. Mai 2020 - VII ZB 41/19, NJW-RR 2020, 1190 Rn. 13; vom 20. November 2018 - XI ZB 9/17, juris Rn. 4).
  • BGH, 30.04.2020 - I ZB 61/19

    Grenzen der Zuständigkeit des vollbesetzten Spruchkörpers nach sofortige

    d) Wenn die Anhörungsrüge im Streitfall danach zulässig und begründet war, muss nicht entschieden werden, ob die Zulässigkeit und Begründetheit einer Gehörsrüge oder Gegenvorstellung schon im Rahmen der Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zu überprüfen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - XI ZB 9/17, juris Rn. 2 bis 6 [5 f.]; zur nachträglichen Zulassung der Revision vgl. BGH, NJW-RR 2019, 460 Rn. 6, 12) oder die Frage, inwieweit das Verfahren aufgrund des vom Beschwerdegericht angenommenen Verfahrensverstoßes fortgesetzt werden durfte, die Begründetheit der Rechtsbeschwerde betrifft (vgl. BGHZ 220, 90 Rn. 7; BGH, Beschluss vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 4).
  • BGH, 14.10.2020 - IV ZB 4/20

    Nachträgliche Zulassung der Rechtsbeschwerde?

    Unwirksam ist eine prozessual nicht vorgesehene nachträgliche Zulassungsentscheidung, weil sie die Bindung des Gerichts an seine eigene Entscheidung (§ 318 ZPO) außer Kraft setzen würde (BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - VII ZB 41/19, WM 2020, 1436 Rn. 13; vom 20. November 2018 - XI ZB 9/17, juris Rn. 4; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, NJW-RR 2016, 955 Rn. 4).

    Enthält der angefochtene Beschluss keinen Ausspruch der Zulassung, so heißt dies, dass die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - XI ZB 9/17, juris Rn. 4), und zwar auch dann, wenn das Beschwerdegericht die Möglichkeit der Zulassung gar nicht bedacht hat (BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - VII ZB 41/19, WM 2020, 1436 Rn. 11; vom 9. Juni 2016 - IX ZB 92/15, NJW-RR 2016, 955 Rn. 3 m.w.N.; zur Revision: BGH, Urteile vom 16. September 2014 - VI ZR 55/14, VersR 2015, 82 Rn. 7; vom 4. März 2011 - V ZR 123/10, NJW 2011, 1516 Rn. 4).

  • BGH, 27.04.2021 - XI ZB 35/18

    Anlass für eine Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen: Vorrang

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG ist freilich verletzt, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf - selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen - nicht zu rechnen brauchte (Senatsbeschluss vom 20. November 2018 - XI ZB 9/17, juris Rn. 7; BVerfG, NJW 2003, 3687 mwN).
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