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   BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20   

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https://dejure.org/2020,47797
BGH, 20.11.2020 - V ZR 64/20 (https://dejure.org/2020,47797)
BGH, Entscheidung vom 20.11.2020 - V ZR 64/20 (https://dejure.org/2020,47797)
BGH, Entscheidung vom 20. November 2020 - V ZR 64/20 (https://dejure.org/2020,47797)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 25 Abs. 2 Satz 1 WEG, § ... 25 WEG, § 26 Abs. 1 Satz 1 WEG, § 25 Abs. 1, § 26 Abs. 1 WEG, § 24 Abs. 3 WEG, § 25 Abs. 2 Satz 2 WEG, § 25 Abs. 2 WEG, § 745 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 742 BGB, § 25 Abs. 5 WEG, § 25 Abs. 4 WEG, § 21 Abs. 5 WEG, § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 25 Abs. 2
    Wohnungseigentümerversammlung; Kopfstimmrecht bei nur teilweise identischen Eigentumsverhältnissen an mehreren Wohnungen

  • rewis.io

    Wohnungseigentümerversammlung: Kopfstimmrecht bei Miteigentümern

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Alleineigentümer einer Wohnung und Miteigentümer mit einer anderen Person einer weiteren Wohnung hat beim Kopfstimmprinzip zwei Stimmen; §§ 25, 26 WEG

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 25 Abs. 2
    Berechnung von Stimmverhältnissen im WEG bei Vorhandensein von mehreren Wohnungen und nur teilweise identischen Miteigentümern; Geltung des Kopfstimmenprinzips bei Zusammentreffen von Miteigentum und Alleineigentum an den Wohnungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kopfstimmenprinzip bei Wohnungseigentum

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Gemeinschaft nach Bruchteilen und Stimmrecht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Stimmverhältnisse in der WEG

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kopfstimmrecht maßgeblich, auch wenn ein Wohnungseigentümer mehrfach beteiligt ist

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wie wirken sich Allein- und Miteigentum auf Stimmrechte in der Eigentümerversammlung aus?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Alleineigentum und Miteigentum sind jeweils eine Stimme (IMR 2021, 162)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 476
  • DNotZ 2021, 615
  • NZM 2021, 236
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 16.04.2021 - V ZR 85/20

    Zufahrt über ein eigenes Grundstück möglich: Kein Wegerecht auf fremdem

    Die Revisionszulassung kann nur auf tatsächlich oder rechtlich abgrenzbare Teile des Gesamtstreitstoffs beschränkt werden, die Gegenstand eines Teil- oder Grundurteils sein könnten oder auf welche der Rechtsmittelkläger selbst sein Rechtsmittel beschränken könnte (vgl. Senat, Urteil vom 11. November 2011 - V ZR 45/11, WM 2012, 1975 Rn. 7; Urteil vom 20. November 2020 - V ZR 64/20, juris Rn. 7 mwN, insoweit nicht abgedruckt in NZM 2021, 236).
  • LG Frankfurt/Main, 13.12.2021 - 13 S 75/20

    Dritter lädt zur Eigentümerversammlung: Alle Beschlüsse sind ungültig!

    Die gefassten Beschlüsse sind dann, ohne dass es auf eine Kausalitätsprüfung ankommt, für ungültig zu erklären (Anschluss an BGH V ZR 64/20).

    Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist ein Beschluss auch dann für ungültig zu erklären, ohne dass es auf die Kausalität eines Beschlussmangels ankommt, wenn ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln des Wohnungseigentumsrechtes vorliegt, der auch dann gegeben ist, wenn die Regeln des WEG über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums systematisch missachtet, etwa Einladungen zu Wohnungseigentümerversammlungen immer wieder sehenden Auges und bewusst (vgl. Staudinger/Häublein, BGB, 2018, § 24 WEG Rn. 125 aE) von einem dazu nicht ermächtigten oder sonst befugten Wohnungseigentümer ausgesprochen werden (BGH NZM 2021, 236 Rn. 14).

    Dieser Verstoß wiegt auch schwer, denn sowohl die Regelungen zum Verwalter (§ 26 WEG) als auch zur Einladung (§ 24 Abs. 2 WEG) gehören zu den Kernbereichen der Verwaltung des Wohnungseigentums (vgl. BGH NZM 2021, 236 Rn. 14), die hier nicht nur einmalig, sondern systematisch und planvoll missachtet wurden, indem die Verwaltung unzulässigerweise von der bestellten Verwalterin auf die ... GmbH & Co. KG übertragen wurde.

    Angesichts dieses schweren und fortdauernden Verstoßes, der aus der Sicht eines objektiv urteilenden Wohnungseigentümers bei einer wertenden am Schutzzweck von §§ 26, 24 Abs. 2 WEG orientierten Betrachtung eine Ungültigerklärung rechtfertigt (vgl. BGHZ 216, 112 = NZG 2017, 1374), kommt es nach der neueren Rechtsprechung des V. Zivilsenats des BGH (NZM 2021, 236 Rn. 14) nicht mehr auf eine Kausalität an.

  • BGH, 02.07.2021 - V ZR 201/20

    Neu gegründete Kapitalgesellschaft übernimmt Verwaltervertrag

    Anders verhält es sich nur bei schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt wird (Senat, Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, ZfIR 2011, 321 Rn. 10; Urteil vom 20. November 2020 - V ZR 64/20, WuM 2021, 204 Rn. 14 mwN) oder wenn die Regeln des Wohnungseigentumsgesetzes über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums systematisch missachtet, etwa Einladungen zu Wohnungseigentümerversammlungen immer wieder sehenden Auges und bewusst von einem dazu nicht ermächtigten oder sonst befugten Wohnungseigentümer ausgesprochen werden (vgl. Senat, Urteil vom 20. November 2020 - V ZR 64/20, aaO).
  • AG Hamburg-St. Georg, 28.05.2021 - 980a C 1/21

    Keine rückwirkende Wiedereinsetzung des Verwalters

    Die Erklärung eines Beschlusses für ungültig scheidet in der Regel aus, wenn feststeht, dass sich der Beschlussmangel auf das Abstimmungsergebnis nicht ausgewirkt hat; anders verhält es sich nur bei schwerwiegenden Verstößen, die dazu führen, dass das Teilnahme- und Mitwirkungsrecht eines Mitgliedes in gravierender Weise ausgehebelt wird oder wenn die Regeln des WEG über die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums systematisch missachtet (vgl. etwa BGH, NZM 2021, 236, 237, Rn. 14 = ZMR 2021, 223).
  • LG Frankfurt/Main, 28.04.2022 - 13 S 117/21

    Fehlerhafte Ladung: Beschlüsse ungültig?

    Insoweit ist, da der Mangel weder die Teilnahme- und Mitwirkungsrechte der Eigentümer in gravierender Weise aushebelt, noch eine systematische - sondern nur einmalige - Missachtung der Regeln der Verwaltung vorliegt, eine Kausalität des Ladungsmangels erforderlich (vgl. BGH NZM 2021, 236 Rn. 14).
  • LG Frankfurt/Main, 06.02.2023 - 13 T 7/23

    Gerichtliche Verwalterbestellung in Zwei-Personen-Gemeinschaft?

    Im Falle der - fehlerhaften - Einberufung zur Versammlung lediglich durch die Klägerin, hätte sich zudem bei einer Beschlussfassung angesichts der Mehrheitsverhältnisse die Frage gestellt, inwieweit sich der Ladungsfehler auf das Beschlussergebnis kausal ausgewirkt hätte (dazu BGH NZM 2021, 236).
  • LG Dortmund, 03.03.2023 - 1 S 196/22

    Wiederholte Einladung zur Eigentümerversammlung durch nichtberechtigten

    eingeladen hat (vgl. BGH, Urt. v. 20.11.2020 - V ZR 64/20, NZM 2021, 236, beckonline; BeckOGK/G. Hermann, 1.12.2022, WEG § 24 Rn. 50).
  • LG Dortmund, 24.06.2022 - 1 T 19/22

    Durchführung einer Eigentümerversammlung durch eine unzuständige einberufene

    Im Hinblick auF die vorstehenden Ausführungen bedarf es für die vorliegende Entscheidung auch keiner abschließenden Auseinandersetzung der Kammer mit der Problematik, ob Beschlüsse, die in einer EigentümerversammIung gefasst werden, zu der eine unberechtigte Person geladen hatte, wegen der Kausalitätsvermutung bei einem Formalmangel oder aufgrund der Relevanztheorie bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen die Rechte der Eigentümer, ohne dass es dabei auf Kausalitätserfordernisse überhaupt ankommt (vgl. LG Frankfurt, Llrteil vom 13.12.2021 - 2- 13 S 75/20; BGH NZM 2021, 236), für unwirksam zu erklären sind oder gar wegen einer Nichtladung als nichtig anzusehen sind (vgl. insoweit Anmerkung Bartholomä zum Urteil des LG Frankfurt vom 13.12.2021 - 213 S 75/20 in ZWE 2022, 227 - 229 m.w.N.).
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