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   BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52   

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BGH, 20.12.1952 - II ZR 44/52 (https://dejure.org/1952,92)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1952 - II ZR 44/52 (https://dejure.org/1952,92)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1952 - II ZR 44/52 (https://dejure.org/1952,92)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 8, 249
  • NJW 1953, 418
  • DB 1953, 104
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 230/96

    Abgrenzung zwischen ehebezogener unbenannter Zuwendung und

    Zu a): aa) Der Bundesgerichtshof hat bereits in der Entscheidung BGHZ 8, 249, 252, in der es um eine über den üblichen Rahmen der ehelichen Mitarbeit hinausgehende Tätigkeit der Ehefrau im Erwerbsgeschäft des Ehemannes ging, ausgesprochen, daß diese im Zweifel nicht unentgeltlich, sondern gegen eine Erfolgsvergütung in Form einer schuldrechtlichen Beteiligung am gesamten Geschäftsvermögen des Ehemannes erfolgen solle.
  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Immerhin hat der Bundesgerichtshof schon in einer Entscheidung vom 20. Dezember 1952 (BGHZ 8, 249) ausgesprochen, daß es bei verständiger und lebensnaher Berücksichtigung der gesamten Verhältnisse im Rahmen einer Ehe weder eines schriftlichen Vertrages noch eines unter gemeinsamem Namen betriebenen Erwerbsgeschäftes bedarf, um anzunehmen, daß die Ehegatten "während der Ehe in der ihren Verhältnissen entsprechenden Weise an den Ergebnissen ihrer gemeinsamen Arbeit gemeinsam teilhaben", und um bei Beendigung der Ehe einen Auseinandersetzungsanspruch nach Art einer Innengesellschaft anzuerkennen.
  • BGH, 08.07.1982 - IX ZR 99/80

    Voraussetzungen eines Ausgleichsanspruchs im Hinblick auf finanzielle

    Auch hat der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden, daß zwischen Ehegatten auch ohne ausdrücklichen Vertragsschluß eine Innengesellschaft bestehen kann (BGHZ 8, 249; 31, 197; LM BGB § 705 Nr. 5; FamRZ 1962, 110; NJW 1974, 2278).

    Das ergibt sich aus der auch bei Gütertrennung notwendigen Berücksichtigung des Charakters der ehelichen Lebensgemeinschaft als einer Schicksals- und damit auch Risikogemeinschaft (im Ergebnis ebenso: Gernhuber a.a.O. Seite 222 f.; Lieb a.a.O. Seite 151 f.; Staudinger/Hübner, BGB 10./11. Aufl. § 1356 Rdn. 48; BGHZ 8, 249, 252 f.).

  • BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57

    Ehegatten-Arbeitsverhältnisse

    aus der Rechtsprechung etwa RGZ 158, 380; RAG ARS 9, 510, 518; 10, 161; 14, 565; 21, 154; RAGE 27, 313 = ARS 47, 38; RAGE 23, 80; siehe auch BGHZ 8, 249 (251); BGH FamRZ 1961 S. 212 (214) - In den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts ist, soweit ersichtlich, diese Frage gar nicht mehr problematisch geworden -.

    Die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 8, 249 [251] und FamRZ 1961 S. 212 [214]), auf die in diesem Zusammenhang verwiesen worden ist, ergeben nichts anderes.

    Da vertragliche Abmachungen fehlten, hat er aus den besonderen Umständen ein Gesellschaftsverhältnis entnommen, weil das bei den gegebenen Verhältnissen in einem besonderen Maß den beiderseitigen Belangen der Parteien am meisten entsprach" (BGHZ 8, 249 [255]); er ist jedoch mit Selbstverständlichkeit davon ausgegangen, daß es den Ehegatten freigestanden hätte, ein Arbeitsverhältnis zu vereinbaren.

  • BGH, 13.07.1994 - XII ZR 1/93

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten in Gütertrennung

    Dabei werden Ehegatten während bestehender Ehe vielfach auf eine Abrechnung und förmliche Begleichung ihrer Entgeltansprüche keinen Wert legen, sondern darauf vertrauen, daß sie im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft in einer ihren Verhältnissen entsprechenden Weise an den gemeinsam erarbeiteten Überschüssen teilhaben und auf diese Weise in den Genuß der Früchte ihrer Arbeit gelangen (vgl. auch BGHZ 8, 249, 253; Johannsen, WM 1978, 502, 504; Gernhuber/Coester-Waltjen aaO. S. 224 f).
  • BGH, 22.02.1967 - IV ZR 331/65

    Ausgleichspflicht zwischen geschiedenen Ehegatten

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  • BGH, 05.11.1954 - V ZR 42/53

    Rechtsmittel

    Sie vermißt zunächst eine Beachtung der Grundsätze des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 20. Dezember 1952, (BGHZ 8, 249), indem das Berufungsgericht den Beklagten nur als "treuen Haushalter" ansehe und sich dabei von der unstreitigen Tatsache löse, daß er vom Jahre 1927 seine gesamte Arbeitskraft dem Geschäft gewidmet habe.

    Das Berufungsgericht konnte sich mit der angeführten Entscheidung (BGHZ 8, 249) nicht auseinandersetzen, weil es sein Urteil vor dem des Bundesgerichtshofs erlassen hat.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Grundsätze von BGHZ 8, 249 auch für ein voreheliches Verhältnis Verlobter oder auch für ein nur "eheähnliches Lebensverhältnis" anzuwenden sind (die hier zu beurteilenden Vorgänge liegen vor der Eheschließung der Parteien).

    Soweit aber in BGHZ 8, 249 allgemeine Grundsätze ausgesprochen sind, ist dies mit dem Vorbehalt geschehen, daß nur unter Berücksichtigung des jeweils in Betracht kommenden Sachverhalts zu sagen ist, welche Rechtsfolgen sich aus der (geläuterten) Auffassung über die Dienste der Frau ergeben (a.a.O. S. 252 unten).

  • BFH, 28.11.1967 - II 72/63

    Scheidungsvereinbarung - Unterhalt - Scheidungsurteil - Unterhaltspflicht -

    Die in dem Urteil des BGH II ZR 44/52 vom 20. Dezember 1952 (BGHZ 8, 249) anerkannten Ansprüche aus einer Innengesellschaft der Eheleute haben der Klägerin nicht zugestanden, weil sie nicht im Erwerbsgeschäft des Klägers tätig war (vgl. auch Urteil des BFH II 170/60 vom 27. Juli 1962, HFR 1963, 63; II 122/62 vom 27. Juli 1966, BFH 86, 717, BStBl III 1966, 626).

    Allerdings hat es das Gutachten des BGH VRG 10/52 vom 6. Oktober 1952 (BGHZ 11, Anhang S. 2 [74]) als "nicht ausgeschlossen" bezeichnet, auf dem von BGHZ 8, 249, beschrittenen Weg fortzuschreiten.

  • BGH, 29.01.1986 - IVb ZR 11/85

    Begriff der Vermögensverwaltung; Ansprüche eines Ehegatten wegen zweckwidriger

    Soweit dagegen die Beiträge der Ehegatten nur ihrem Bestreben gelten, die eheliche Lebensgemeinschaft zu verwirklichen und hierfür die materiellen Bedingungen zu verbessern, ist der stillschweigende Abschluß eines Gesellschaftsvertrages im Hinblick auf die durch § 1353 BGB ohnehin begründeten Pflichten zu verneinen (BGHZ 8, 249; 31, 197; 46, 343; 47, 157; 84, 361, 366 f; vgl. außerdem BGH LM BGB § 705 Nr. 5 und BGH FamRZ 1975, 35).
  • BGH, 03.10.1957 - II ZR 74/56

    Rechtsmittel

    Zutreffend hat das Berufungsgericht die tatsächlichen Feststellungen über die Beteiligung der Klägerin bei der Gründung des Geschäfts, über ihre Arbeitsleistung im Geschäft, über ihre Befugnisse und über die Art ihrer Entlohnung im Hinblick darauf gewürdigt, ob der Betrieb des Lebensmittelgeschäfts der gemeinsame Zweck des Zusammenwirkens der Parteien war, oder ob die Klägerin mit ihrer Tätigkeit lediglich für den Beklagten arbeiten und dessen Geschäft fördern wollte (vgl. BGH 8, 249 [252]; RArbG HRR 1933, 490).

    Die Revision meint, das Berufungsgericht habe bei seiner Entscheidung die Grundsätze nicht beachtet, die der Bundesgerichtshof für die Beurteilung gemeinsamer Arbeit von Ehegatten entwickelt habe (BGHZ 8, 249; BGH MDR 1954, 537).

    Dort ist allerdings ausgeführt (BGHZ 8, 249 [252]), man werde davon ausgehen müssen, daß die Mitarbeit einer Ehefrau, die sie über die Grenzen des einer Ehefrau im allgemeinen Zumutbaren geleistet habe, gegen eine Erfolgsvergütung oder gegen eine irgendwie geartete Beteiligung erbracht werden soll, falls nicht besondere Anhaltspunkte für eine gegenteilige Annahme bestünden.

  • BVerwG, 31.01.1964 - IV C 33.63

    Vertreibungsschäden bei Miteigentum aus einer faktischen Innengesellschaft -

  • BGH, 25.09.1972 - III ZR 97/70

    Umfang des Erwerbsschadens der dauerhaft arbeitsunfähigen Ehefrau bei Zusage

  • BVerwG, 13.05.1964 - IV C 46.63

    Anforderungen an das Vorliegen eines Vertreibungsschadens wegen Verlustes eines

  • BGH, 28.10.1959 - IV ZR 91/59

    Gesellschaft zwischen Ehegatten

  • BGH, 01.04.1965 - II ZR 182/62

    Gründung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts - Verpflichtung zur

  • BGH, 11.01.1962 - II ZR 97/60

    Erfordernis der Angabe der herauszugebenden Leistung bei einer Stufenklage -

  • BGH, 29.05.1974 - IV ZR 210/72

    Nachträgliche Vereinbarung der Gütertrennung ohne Bekanntmachung an den anderen

  • BSG, 26.08.1975 - 1 RA 93/73

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwerrente - Rentenrechtliche Auswirkungen des

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2018 - 9 UF 59/17

    Ausgleichsansprüche unter Ehegatten bei ehevertraglichem Ausschluss des

  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 164/73

    Auseinandersetzung einer Innengesellschaft unter Ehegatten - Vermögensbildung

  • LSG Baden-Württemberg, 30.09.2009 - L 5 KR 4816/08
  • BGH, 24.02.1967 - V ZR 2/65

    Formbedürftigkeit der Verpflichtung eines Gesellschafters zur Übertragung eines

  • OLG Hamm, 31.10.1979 - 8 U 114/78
  • BFH, 26.08.1958 - I 116/58 U

    Steuerliche Beachtung von Gesellschaftsverträgen zwischen Ehegatten

  • BFH, 28.02.1958 - III 125/57 S

    Vereinbarkeit des Gesetzes über den Lastenausgleich (LAG) mit höherrangigem Recht

  • BVerwG, 19.09.1962 - IV C 72.61

    Möglichkeit eines stillschweigenden Erwerbs von rechtlichem oder wirtschaftlichem

  • BGH, 14.02.1957 - VII ZR 55/56
  • BVerwG, 26.05.1961 - IV C 250.59

    Geltendmachung des Verlustes des Betriebsvermögens eines von dem Ehegatten

  • BVerwG, 03.09.1959 - III C 268.57

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.03.1958 - VI ZR 216/57
  • BSG, 14.01.1982 - 4 RJ 75/80

    Mieteinnahme; Familienunterhalt; Absetzung für Abnutzung

  • BFH, 10.02.1967 - III 143/64

    Berücksichtigung schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche der Ehefrau bei Anwendung

  • BVerwG, 24.03.1961 - IV C 269.59

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.10.1960 - IV ZR 52/60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.02.1960 - III C 269.58

    Voraussetzungen für die Feststellung eines Vertreibungsschadens - Voraussetzungen

  • BGH, 11.07.1967 - VI ZR 36/66

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung

  • BGH, 17.01.1967 - VI ZR 89/65

    Geltendmachung der Einrede der Verjährung - Berücksichtigung von neuem

  • BGH, 25.09.1961 - II ZR 170/59

    Beteiligung zweier Eheleute an einem Geschäft als Gesellschafter - Der Begriff

  • BGH, 25.03.1954 - IV ZR 140/53

    Rechtsmittel

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2009 - L 1 KR 222/07
  • BGH, 15.06.1966 - VIII ZR 53/64

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BGH, 27.02.1963 - IV ZR 189/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 15.01.1963 - VI ZR 79/62
  • BGH, 21.09.1961 - II ZR 57/60

    Voraussetzungen der Gründung einer Innengesellschaft - Annahme eines

  • BGH, 14.12.1960 - IV ZR 161/60

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.04.1959 - IV ZR 285/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.01.1959 - VIII ZR 4/58
  • BGH, 03.05.1956 - V BLw 68/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1954 - III ZR 209/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 30.09.1954 - IV ZR 154/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1961 - IV ZR 69/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.10.1959 - IV ZR 140/59
  • BGH, 19.12.1958 - IV ZR 131/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.12.1957 - V ZR 168/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 05.12.1956 - V ZR 75/53

    Rechtsmittel

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