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   BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65   

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https://dejure.org/1965,4744
BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65 (https://dejure.org/1965,4744)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65 (https://dejure.org/1965,4744)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65 (https://dejure.org/1965,4744)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bestrafung leichterer Dienstvergehen - Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens - Verbot der Bestrafung eines Dienstvergehens wegen Zeitablaufs - Vornahme von Amtshandlungen durch einen Notar außerhalb des Amtsgerichtsbezirkes seines Amtssitzes - Wahrnehmung streitiger ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1966, 523
  • DNotZ 1966, 409
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.07.1963 - NotSt (Brfg) 2/62

    Entfernung aus dem Notaramt auf Zeit. Pflichtverletzungen vor früherem

    Auszug aus BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65
    Es ist also jederzeit möglich, trotzdem frühere Dienstvergehen nach erneuter Aufdeckung noch selbständig zu bestrafen (BGHSt 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]).

    Diese Grundsätze gelten auch im Dienststrafrecht und im borufsständischen Recht (BDH 2, 59/76; 4, 153; BGHSt 15, 227; 19, 90) [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62].

  • BGH, 21.11.1960 - AnwSt (R) 5/60

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft wegen einer schweren Verletzung einer

    Auszug aus BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65
    Diese Grundsätze gelten auch im Dienststrafrecht und im borufsständischen Recht (BDH 2, 59/76; 4, 153; BGHSt 15, 227; 19, 90) [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62].
  • BGH, 01.10.1962 - AnwSt (B) 12/62

    Generalklausel bei ehrengerichtlichen Strafen

    Auszug aus BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65
    Für die von der Bundesrechtsanwaltskammer auf Grund des § 177 Abs. 2 Nr. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung aufgestellten Richtlinien über Grundsätze des anwaltlichen Standesrechts hat der Bundesgerichtshof u.a. folgendes ausgeführt (BGHSt 18, 77): Diese Richtlinien haben nicht den Charakter einer Rechtsnorm; sie stellen lediglich eine - allerdings wertvolle - Sammlung der Grundsätze dar, die sich herausgebildet haben; sie sind für die Rechtsprechung nur eine Erkenntnisquelle dafür, was im Einzelfall nach Auffassung angesehener und erfahrener Standesgenossen der Meinung aller anständig und gerecht denkenden Anwälte sowie der Würde des Anwaltsstandes entspricht.
  • BGH, 25.09.1961 - AnwSt (R) 4/61

    Mehrere Pflichtverletzungen eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65
    Jede Verletzung von Dienstpflichten stellt zwar materiell ein Dienstvergehen dar, aber wenn das Verhalten des Beschuldigten mehrere einzelne Zuwiderhandlungen, insbesondere mehrere zeitlich getrennte Verstöße gegen dieselben oder verschiedene Amtspflichten enthält, wird es immer als ein einziges Dienstvergehen gewertet (BDH 3, 180; 4, 165; 6, 131; BGHSt 16, 237 [BGH 25.09.1961 - AnwSt R 4/61]).
  • RG, 06.04.1932 - IX 306/31

    1. Welchen Anforderungen muß das Grundurteil bei einer Schadensersatzklage

    Auszug aus BGH, 20.12.1965 - NotSt (Brfg) 2/65
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann einem Parteivertreter vor Gericht nicht verwehrt werden, das, was er zur Sache zu sagen hat, auch in starken und eindringlichen Ausdrücken zu erklären, selbst wenn das dem Gegner unangenehm im Ohre klingt; er darf auch seine Überzeugung von den aus seinem Tatsachenvortrag sich ergebenden Folgerungen eindeutig vorbringen, selbst wenn das die Persönlichkeit und Ehre anderer berührt (RGZ 140, 392; BGH DRiZ 1962, 60).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Dabei mag offenbleiben, ob die Standesrichtlinien der Notare durch die gesetzliche Verweisung auf § 78 Nr. 5 BNotO teilweise auch materielle Rechtsregeln sind (so Seybold/Hornig, a.a.O., § 78 Nr. 5, Rdn. 12), oder ob sie nur eine Sammlung berufsinterner Grundsätze und konkretisiertes Gewohnheitsrecht darstellen (so Arndt, a.a.O., § 14 Anm II A 5; § 78 Anm II 2; BGH DNotZ 1966, S. 409, 413).
  • BGH, 18.11.2019 - NotSt (Brfg) 6/18

    Disziplinarverfahren gegen einen Notar; Notarielle Amtspflichtverletzung;

    So hat der Senat in dem vom Oberlandesgericht zitierten Urteil vom 20. Dezember 1965 - NotSt(Brfg) 2/65 (MDR 1966, 523, juris Rn. 48) zur Verjährung von Dienstvergehen unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des früheren Bundesdisziplinarhofs ausgeführt, dass einzelne Verfehlungen mit einer gewissen Selbständigkeit eigenständig zu behandeln sind, mit der Folge, dass einzelne Pflichtverletzungen, die mehr als fünf Jahre zurückliegen, auch dann gemäß § 95a BNotO nicht mehr verfolgt werden dürfen, wenn Pflichtverletzungen in jüngerer Zeit hinzugekommen sind.
  • BGH, 05.12.1988 - NotZ 6/88

    Unzulässige Werbung eines Anwaltsnotars durch Übernahme eines Vorstandsamts

    Der Senat läßt offen, ob sie sich nach dem Gesetzeswortlaut in ihrer Rechtsnatur von den von der Bundesrechtsanwaltskammer gemäß § 177 Abs. 2 Nr. 2 BRAO "festgestellten" Grundsätzen des anwaltlichen Standesrechts unterscheiden (ebenso Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65, DNotZ 1966, 409, 413 f.; vgl. aber Seybold/Hornig a.a.O. § 78 Rdn. 10 bis 12), denen nach der Entscheidung BVerfGE 76, 171 (185 ff.) Rechtsnormqualität nicht zukommt (vgl. auch BGHSt 18, 77 f.) und die grundsätzlich auch nicht mehr als Hilfsmittel zur Konkretisierung der Generalklausel des § 43 BRAO herangezogen werden dürfen.

    Danach bestehen gegen die Fortgeltung des Werbeverbots für Notare (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65, DNotZ 1966, 409, 410, 411, 414) keine Bedenken.

    Von der unzulässigen gezielten (standeswidrigen) Werbung (vgl. den Sachverhalt des Senatsbeschlusses vom 20. Mai 1965 - NotSt (Brfg) 2/65, DNotZ 1966, 409) ist die sogenannte Anscheinswerbung zu unterscheiden, mit der eine Pflicht zur Vermeidung des bösen Scheins angesprochen wird, wie dies zum Beispiel in der Präambel der Allgemeinen Richtlinien für die Ausübung des Notarberufs geschieht.

  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 2/66

    Zur Anwendung des § 110 BNotO. Begriff der gewerblichen Tätigkeit

    Es kann dabei dahingestellt bleiben, ob das Oberlandesgericht nach dem für das Dienststrafverfahren geltenden Grundsatz der Einheitlichkeit des Dienstvergehens nicht auch weiter zurück liegende Vorfälle hätte aburteilen dürfen (vgl. BGH Urt. v. 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65 = DNotZ 1966, 409).

    Dann darf auch jetzt eine Bestrafung insoweit nicht mehr erfolgen, weil im Disziplinarrecht der allgemeine Grundsatz gilt, daß bei Änderung des Strafgesetzes bzw. Aufhebung einer Strafbarkeit oder Aufhebung eines mit Strafe verbundenen Verbotes das zur Zeit der Aburteilung mildere Gesetz anzuwenden ist (vgl. BGHSt 15, 227; 19, 90 [BGH 22.07.1963 - NotSt Brfg 2/62]; auch BGH DNotZ 1966, 409).

  • OLG Köln, 06.11.2018 - 2 X(Not) 3/18
    In Zusammenhang mit § 95a BNotO hat der BGH durch Urteil vom 20.11.1965 (NotSt (Brfg) 2/65 - MDR 1966, 523) entschieden, dass der Grundsatz der Einheit des Dienstvergehens bei der Frage einer Verjährung von Dienstvergehen einzuschränken ist, wenn es sich um selbständige Verfehlungen handelt, die mit den späteren in keinem Zusammenhang stehen.
  • BGH, 08.05.1995 - NotSt (Brfg) 3/94

    Entfernung eines Notars aus dem Dienst auf Grund zweifachen Dienstvergehens - Im

    Damit ist die seit langem in ständiger Rechtsprechung zum alten Rechtszustand vertretene Auffassung des Senats, daß eine nicht durch besondere Umstände zugelassene Urkundstätigkeit des Notars außerhalb des Amtsgerichtsbezirks seines Amtssitzes auch dann disziplinarisch geahndet werden konnte, wenn er sich dabei an die Grenzen des Amtsbezirks im Sinne von § 11 Abs. 1 BNotO gehalten hatte, im Ergebnis verfassungsgerichtlich gebilligt worden (vgl. BGH DNotZ 1966, 409, 413 f.; 1967, 448, 449 ff.; 1973, 174, 176; BGH, Beschluß vom 5. April 1976 - NotZ 10/75).
  • BGH, 15.10.1984 - StbSt (R) 1/84

    Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens gegen einen Steuerberater

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt dann, wenn es sich um mehrere völlig selbständige, in keinem Zusammenhang stehende Verfehlungen handelt (vgl. BGH a.a.O.; BGH LM BDO § 3 Nr. 1 = MDR 1966, 523).
  • BGH, 21.03.1977 - NotZ 11/76

    Raumneuordnung und Notariatsverfassung

    Eine andere Frage ist, ob ein Übergreifen der in dem anderen Gerichtsbezirk, hier im rechtsrheinischen Teil des Amtsgerichtsbezirks Duisburg-Ruhrort, bestellten Anwaltsnotare auf den hinzugekommenen Gebietsteil, hier Duisburg-Homberg, möglich ist, weil der engere räumliche Amtsbereich eines Anwaltsnotars regelmäßig den Amtsgerichtsbezirk seines Amtssitzes umfaßt (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65 = DNotZ 1966, 409, 413 f; vom 5. Dezember 1966 - NotSt (Brfg) 3/66 = DNotZ 1967, 448, 449 f und vom 5. April 1976 - NotZ 10/75 = BGHZ 66, 261).
  • BGH, 02.08.1993 - NotSt (Brfg) 2/92

    Verzögerte Abwicklung eines Grundstücksgeschäfts durch einen Notar - Benutzung

    Ihre Beschränkung ist indes wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit in der Beurteilung als Dienstvergehen unwirksam (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH, Urteile vom 13. Oktober 1986 - NotSt (Brfg) 2/86, vom 26. März 1973 - NotSt (Brfg) 1/72 - und vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65).
  • BGH, 17.01.1983 - NotSt (Brfg) 1/82

    Entfernung eines Notars aus dem Amt auf Grund eines Dienstvergehens - Einleitung

    Pflichtverletzungen, die wegen ihres selbständigen Charakters einer selbständigen Betrachtung zugänglich sind und deshalb einem Verfolgungsverbot nach § 4 BDO wegen Zeitablaufs unterlegen haben oder nach § 95 a BNotO n.F. unterliegen (Senatsurteile vom 20. Dezember 1965 - NotSt (Brfg) 2/65 = DNotZ 1966, 409, 412; vom 26. März 1973 - NotSt (Brfg) 1/72), sind nicht gegeben.
  • BGH, 26.09.1983 - NotZ 7/83

    Aufsichtsbehörde - Anwaltsnotar - Bezeichnung - Notariat - Anwalts- und

  • BGH, 13.12.1971 - NotSt (Brfg) 3/70

    Dienstvergehen durch einen Notar - Unzulässige Beurkundung von Vereinbarungen -

  • BVerwG, 07.01.1970 - I D 29.69

    Anwendbarkeit des § 14 Bundesdisziplinarordnung (BDO) auf eine nur einen Teil des

  • BGH, 05.08.1968 - NotSt (Brfg) 2/67

    Dienstvergehen eines Notars - Vorliegen einer vorsätzlichen Falschbeurkundung -

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 9/76

    Engerer räumlicher Amtsbereich des Notars

  • BGH, 13.12.1971 - NotZ 1/71

    Vereinbarkeit des Abstellens einer Verwaltungsvorschrift über die Bestellung von

  • BGH, 05.04.1976 - NotZ 10/75

    Engerer räumlicher Amtsbereich des Notars

  • BayObLG, 06.12.1983 - BReg. 1 Z 91/82

    Zur Beurkundung des Treuhandvertrags beim Bauherrenmodell

  • BGH, 13.06.1977 - NotSt (Brfg) 4/76

    Verurteilung eines Notars wegen eines Dienstvergehens - Genaue und vollständige

  • BGH, 05.12.1966 - NotSt (Brfg) 3/66

    Vornahme eines Amtsvergehens durch einen Notar - Vornahme von Beurkundungen

  • BGH, 25.01.1971 - AnwSt (R) 2/70

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.07.1970 - NotSt (Brfg) 2/70

    Rechtmäßigkeit einer Entfernung aus dem Notaramt auf die Dauer von einem Jahr -

  • BGH, 02.10.1967 - NotSt (Brfg) 1/66

    Voraussetzungen für die Durchführung eines disziplinarrechtlichen Verfahrens -

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