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   BGH, 20.12.1974 - IV ZR 191/73   

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https://dejure.org/1974,2645
BGH, 20.12.1974 - IV ZR 191/73 (https://dejure.org/1974,2645)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1974 - IV ZR 191/73 (https://dejure.org/1974,2645)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1974 - IV ZR 191/73 (https://dejure.org/1974,2645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verhandlungsbegriff - Leistungsfreiheit - Feststellungsklage - Haftpflichtversicherer

Papierfundstellen

  • VersR 1975, 440
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 08.12.2015 - VI ZR 37/15

    Verjährung von Regressansprüchen des Sozialversicherungsträgers: Anforderungen an

    Die festgestellte Äußerung ließ nicht erkennen, dass die in den Raum gestellten Ansprüche geprüft würden oder dass die Klägerin jedenfalls verlässlich mit einer weiteren Erklärung rechnen durfte (vgl. Senatsurteil vom 26. September 2006 - VI ZR 124/05, VersR 2007, 76 Rn. 5 f.; BGH, Urteil vom 20. Dezember 1974 - IV ZR 191/73, VersR 1975, 440, 441).
  • BGH, 20.02.2001 - VI ZR 179/00

    Begriff des Verhandelns bei Herantreten des Schädigers an den Geschädigten

    Mangels einer anderslautenden Rückäußerung auf das Antwortschreiben seines Rechtsanwalts vom 2. Februar 1997 war der Kläger zu der Annahme berechtigt, der Verpflichtete lasse sich jedenfalls auf Erörterungen über die Berechtigung von Schadensersatzansprüchen ein, wenn auch diese entsprechend der Anregung des Geschädigten bis zum Abschluß der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einstweilen zurückgestellt werden sollten (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 20. Dezember 1974 - IV ZR 191/73 - VersR 1975, 440, 441).
  • BGH, 03.10.1979 - IV ZR 45/78

    Anforderungen an Feststellungsklage eines Versicherungsnehmers wegen

    Bd. 94 Nr. 59; RAG 3, 286; BGHZ 22, 43; 37, 331 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61]; BGH VersR 1975, 440; BAG AP ZPO § 256 Nr. 17 und 24).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17

    Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH

    dd) In der Rechtsprechung ist als Verhandeln angesehen worden, wenn ein Versicherer gegenüber dem Versicherungsnehmer erklärt, er werde nach Abschluss des Strafverfahrens auf die Sache zurückkommen (BGH, Urteil vom 20. Dezember 1974 - IV ZR 191/73, - VersR 1975, 440) oder wenn ein Bauträger in ständiger Abstimmung mit den Erwerbern wegen Mängeln einen Rechtsstreit gegen Nachunternehmer führt (BGH, Beschluss vom 28. Oktober 2010 - VII ZR 82/09 -, juris Rn. 12).
  • BGH, 11.07.1979 - IV ZR 159/77

    Ermittlung des Endvermögens bei mehreren Scheidungsanträgen

    Dagegen ist die Feststellung rechtserheblicher Tatsachen oder einzelner rechtserheblicher Vortragen und Elemente eines Rechtsverhältnisses oder auch bloßer Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs nach allgemeiner Ansicht nicht möglich (BGHZ 22, 43, 47 [BGH 15.10.1956 - III ZR 226/55]/48; Senat in VersR 1975, 440).
  • OLG Naumburg, 18.06.2002 - 1 U 73/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Bereits die Mitteilung des Versicherers, er werde auf eine Angelegenheit nach Abschluss eines Strafverfahrens zurückkommen, reicht nach höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der gebotenen weiten Auslegung des § 852 Abs. 2 BGB für die Aufnahme von "Verhandlungen" aus (so BGH VersR 75, 440), erst recht also das hier vorliegende Verhalten.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 15 U 73/13

    Arzthaftung: Angeblich fehlerhafte Knieoperation

    Anders als in den Fällen, in denen etwa zunächst die weitere Schadensentwicklung (vgl. hierzu BGH NJW 1986, 1338) oder der Ausgang eines anderen Verfahrens (vgl. hierzu BGH VersR 1975, 440) abgewartet werden sollte, war die Übersendung der Krankenunterlagen an das Landessozialgericht auch kein Hinderungsgrund, eine Stellungnahme abzugeben, wenn die Beklagte dies gewollt und in Aussicht gestellt hätte.
  • OLG Karlsruhe, 25.06.2020 - 9 U 8/18

    Wohngebäudeversicherung: Auslegung einer Vereinbarung über die Auszahlung der

    Ein Feststellungsantrag, der sich auf die Frage der Verjährung eines Anspruchs beschränken würde, wäre unzulässig, da ein solcher Antrag nur eine Rechtsfrage und kein Rechtsverhältnis betreffen würde (vgl. zu einer ähnlichen Frage BGH, Versicherungsrecht 1975, 440).
  • OLG Frankfurt, 15.12.1992 - 27 U 30/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Exkulpation des Geschäftsherrn, Haftung für

    In einer derartigen Äußerung des Versicherers liegt fraglos der Beginn schwebender Regulierungsverhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB (vgl. Staudinger, aaO., § 852 Rdn. 119; BGH, VersR 1975, 440, 441).
  • BGH, 10.12.1981 - IX ZR 82/80

    Auseinandersetzung einer Gütergemeinschaft bei Ehescheidung - Vereinbarung in

    Dagegen steht die Feststellungsklage zur Entscheidung nur gedachter Rechtsfragen oder von einzelnen rechtserheblichen Vortragen oder Elementen eines Rechtsverhältnisses oder bloßer Grundlagen für die Berechnung eines Anspruchs nicht zur Verfügung (BGH aaO; LM § 1542 RVO Nr. 2; LM § 256 ZPO Nr. 47; VersR 1975, 440; BGHZ 68, 331, 332).
  • OLG Hamm, 13.03.1980 - 4 WF 185/79
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