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   BGH, 20.12.1983 - 4 StR 726/83   

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https://dejure.org/1983,15090
BGH, 20.12.1983 - 4 StR 726/83 (https://dejure.org/1983,15090)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1983 - 4 StR 726/83 (https://dejure.org/1983,15090)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83 (https://dejure.org/1983,15090)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.01.1978 - 4 StR 620/77

    Grenzen der Notwehr bei sozialethisch nicht zu missbilligenden Vorverhalten des

    Auszug aus BGH, 20.12.1983 - 4 StR 726/83
    Ebenso kann die wörtliche Auseinandersetzung mit den Tatopfern um das versprochene, aber nicht bezahlte Bier nicht als ausreichender Anlaß für die Einschränkung des Notwehrrechts des Angeklagten angesehen werden, wenn er wegen des Bruchs seines Versprechens nunmehr körperlich angegriffen wird (vgl. BGHSt 27, 336 ff).
  • BGH, 19.03.1986 - 2 StR 38/86

    Einsatz einer Schußwaffe zum Zweck der Verteidigung

    Eine schuldhafte Provokation eines rechtswidrigen Angriffs, die zu einer Einschränkung der Notwehrbefugnisse führt (vgl. BGHSt 24, 356; 26, 143), ist darin nicht zu sehen (vgl. BGHSt 27, 336; BGH Strafverteidiger 1983, 455; BGH, Urteil vom 25. Februar 1975 - 2 StR 702/74 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

    Die Gegner waren zwar unbewaffnet, jedoch auf Grund ihrer Anzahl dem Angeklagten ersichtlich so überlegen, daß er sich nicht auf ein Kräftemessen einzulassen brauchte, sondern Waffengebrauch androhen durfte (vgl. BGHSt 24, 356, 358; 27, 326, 327 [BGH 21.12.1977 - 3 StR 427/77 S]; BGH, Urteil vom 16. Februar 1983 - 2 StR 762/82 - und Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).

  • BGH, 17.01.1989 - 4 StR 2/89

    Einordnung verschuldeter Notwehrprovokation als rechtsmissbräuchliche

    Wenn er gleichwohl auf den Angeklagten "in Angriffsabsicht" zusprang, durfte dieser sich unter Einsatz des Messers zur Wehr setzen (vgl. BGH NStZ 1981, 138; Dreher/Tröndle 44. Aufl. § 32 StGB Rdn. 16 d); denn der Angeklagte war berechtigt, das Abwehrmittel zu wählen, das die sofortige und endgültige Beseitigung der Gefahr erwarten ließ (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 4 StR 726/83).
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