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BGH, 20.12.1995 - 2 StR 460/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Objektive Gefährlichkeit einer Rauschgiftmenge - Unterbrechung der Hauptverhandlung zur Durchführung weiterer Ermittlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- BGH, 03.02.1993 - 5 StR 20/93
Betäubungsmittel - Aufklärungserfolg
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 2 StR 460/95
Er braucht auch nicht abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (Beschl. v. 3. Februar 1993 - 5 StR 20/93 = NStZ 1993, 242; Urt. des Senats v. 31. August 1983 - 2 StR 300/83 = NStZ 1984, 28). - BGH, 31.08.1983 - 2 StR 300/83
Verurteilung wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - …
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 2 StR 460/95
Er braucht auch nicht abzuwarten, bis andere Stellen entsprechende Ermittlungen durchgeführt haben (Beschl. v. 3. Februar 1993 - 5 StR 20/93 = NStZ 1993, 242; Urt. des Senats v. 31. August 1983 - 2 StR 300/83 = NStZ 1984, 28). - BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82
Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 2 StR 460/95
Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Anwendung des § 31 Nr. 1 BtMG voraus, daß ein Aufklärungserfolg eingetreten ist (BGHSt 31, 163, 166 ff). - BGH, 06.09.1995 - 2 StR 310/95
Strafschärfende Berücksichtigung - Tatsächliche Rauschgiftmenge - Vorstellung des …
Auszug aus BGH, 20.12.1995 - 2 StR 460/95
Allerdings kann die Rauschgiftmenge nur dann als tatschulderhöhend gewertet werden, wenn den Täter insoweit jedenfalls der Vorwurf der Fahrlässigkeit trifft (Urt. des Senats vom 6. September 1995 - 2 StR 310/95).
- BGH, 21.04.2004 - 1 StR 522/03
Verwertungsverbot bei unterbliebener Belehrung nach § 163a Abs. 4 Satz 2 StPO und …
Führt der Täter aber eine Rauschgiftmenge ein, die tatsächlich größer ist, als er sie sich vorgestellt hat, so darf die von seinem Vorsatz nicht umfaßte Mehrmenge dann als tatschulderhöhend gewertet und mithin strafschärfend berücksichtigt werden, wenn ihn insoweit der Vorwurf der Fahrlässigkeit trifft (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB; vgl. auch § 29 Abs. 4 BtMG; BGH StV 1996, 90; BGH, Urt. v. 20. Dezember 1995 - 2 StR 460/95).