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   BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01   

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https://dejure.org/2001,3315
BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01 (https://dejure.org/2001,3315)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2001 - 4 StR 530/01 (https://dejure.org/2001,3315)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01 (https://dejure.org/2001,3315)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 24 StGB
    Heimtücke (Ausnutzungsbewußtsein trotz verminderter Schuldfähigkeit); Mord; Strafzumessung (Wertungsfehler: unterlassener Rücktritt; Verhältnis von verminderter Schuldfähigkeit und besonderer Schwere der Tat; straferschwerende Berücksichtigung der objektiven Umstände der ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision - Sachrüge - Strafausspruch - Strafschärfungsgrund - Verminderte Schuldfähigkeit - Schuld - Mord - Heimtücke - Wertungsfehler - Rücktritt - Unterlassener Rücktritt

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Tatvollendung als Strafzumessungskriterium

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 106
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1986 - 2 StR 497/86

    Berücksichtigung von vermindertem Hemmungsvermögen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es insoweit widersprüchlich, dem Angeklagten die objektiven Umstände der Tatbegehung uneingeschränkt straferschwerend zu werten (BGHR StGB § 21 Strafzumessung 1 f.).
  • BGH, 13.08.1997 - 3 StR 189/97

    Abgrenzung Mord/Totschlag - Affektgetragene Spontantat - Verminderte

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01
    Von diesem sogenannten Ausnutzungsbewußtsein (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 26 m.w.Nachw.) ist das Schwurgericht nach dem Gesamtzusammenhang der Urteilsgründe ausgegangen.
  • BGH, 25.08.1989 - 3 StR 286/89

    Verwerfung des Strafausspruchs wegen fehlerhaftem Vorhalten des Begehens einer

    Auszug aus BGH, 20.12.2001 - 4 StR 530/01
    Das ist rechtsfehlerhaft (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14, unterlassener Rücktritt).
  • BGH, 22.04.2004 - 4 StR 48/04

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Provokation); Strafzumessung

    Diese Formulierung läßt besorgen, daß das Schwurgericht zu Lasten des Angeklagten verwertet hat, daß er die Straftat überhaupt begangen hat, anstatt von deren Begehung Abstand zu nehmen; dies würde gegen § 46 Abs. 3 StGB verstoßen (st. Rspr., vgl. nur BGH NStZ-RR 2002, 106; Senatsbeschluß vom 23. September 2003 - 4 StR 308/03).
  • BGH, 03.12.2009 - 4 StR 507/09

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot; eigene Strafzumessungsentscheidung des

    Diese Strafzumessungserwägung verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, denn damit wird zu Lasten des Angeklagten gewertet, dass er die Tat überhaupt begangen hat anstatt von ihrer Begehung Abstand zu nehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106 m. w. N.).
  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 467/19

    Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot durch strafschärfende Berücksichtigung

    Die vorgenannte Erwägung lässt besorgen, dass das Landgericht schon bei der Strafrahmenwahl fehlerhaft dem Angeklagten entgegen § 46 Abs. 3 StGB zur Last gelegt hat, dass er die Tat überhaupt vollendete, anstatt davon Abstand zu nehmen und damit vom Versuch der räuberischen Erpressung zurückzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2019 - 5 StR 299/19; Beschlüsse vom 25. August 1989 - 3 StR 286/89, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14; vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01, NStZ-RR 2002, 106; vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03, BeckRS 2003, 9605; vom 7. September 2015 - 2 StR 124/15, NStZ-RR 2016, 74; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 692 mwN).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 425/08

    Doppelverwertungsverbot (Vorwurf der Begehung der Tat, statt von ihr Abstand zu

    Das ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR § 46 Abs. 2 StGB Wertungsfehler 14).
  • OLG Stuttgart, 09.06.2022 - 4 Rv 26 Ss 173/22

    Corona, Coronatestzelt, Anzünden, gemeinschädliche Sachbeschädigung

    Es darf dem Angeklagten nicht strafschärfend vorgehalten werden, wenn er sich nicht durch einen Dritten von der Fortsetzung seiner Tat hat abhalten lassen (BGH, NStZ-RR 2012, 169; vgl. auch BGH, NStZ-RR 2002, 106).
  • BGH, 18.02.2005 - 2 StR 551/04

    Doppelverwertungsverbot (besondere kriminelle Energie; notwendige Handlungen)

    Dies verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 106; 2001, 295; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 14).
  • OLG Stuttgart, 17.05.2021 - 1 Rv 26 Ss 334/21

    Differenzierung zwischen Verteidigererklärung und Einlassung des Angeklagten

    Die strafschärfende Erwägung, es zeuge "von negativ zu würdigender Beharrlichkeit", dass die Angeklagte eine weitere (vollendete) Betrugstat im Anschluss an einen (fehlgeschlagenen) Versuch begangen habe, ist rechtlich nicht unbedenklich, wenn ihr dadurch vorgeworfen wird, die neue Tat überhaupt begangen und nicht von ihr abgesehen zu haben (vgl. BGH Beschluss vom 20. Dezember 2001 - 4 StR 530/01 -? juris, NStZ-RR 2002, 106; MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 539 ff.; zum Absinken der Hemmschwelle bei wiederholter (gleichgelagerter) Tatbegehung vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 5 StR 394/09 -? juris, NStZ-RR 2010, 40; LK-StGB/Rissing-van Saan/Scholze, 13. Aufl., § 54 Rn. 14, m.w.N.).
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