Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2120
BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05 (https://dejure.org/2006,2120)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2006 - IV ZR 175/05 (https://dejure.org/2006,2120)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - IV ZR 175/05 (https://dejure.org/2006,2120)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,2120) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berücksichtigung des aktuellen Lebensalters des Versicherten durch den Versicherer bei Anpassung des Versicherungsschutzes nach Änderung oder Wegfall der Beihilfeberechtigung; Lebensalter des Versicherungsnehmers als Bestandteil der erneuten ...

  • Judicialis

    VVG § 178e

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 178 e
    Bei der Anpassung des Versicherungsschutzes wegen Änderung oder Wegfalls der Beihilfeberechtigung kann der Versicherer das aktuelle Lebensalter des Versicherten zugrunde legen

  • RA Kotz

    Beihilfeberechtigung - Anpassung des Versicherungsschutzes bei Wegfall und Anpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 178e
    Anpassung des Versicherungsschutzes in der privaten Krankenversicherung nach Änderung oder Wegfall der Beihilfeberechtigung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versicherungsschutz: aktuelles Lebensalter entscheidend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Anpassung des Versicherungsschutzes nach Änderung oder Wegfall der Beihilfeberechtigung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Private Krankenversicherung - Vertragsanpassung: BGH klärt Streit zum Eintrittsalter bei Wegfall der Beihilfeberechtigung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 385
  • MDR 2007, 460
  • VersR 2007, 196
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 228/05

    Geltendmachung des Schadensersatzes wegen Verlusts der Altersrückstellung beim

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Um das zu vermeiden und im Ansatz während der gesamten Vertragslaufzeit - bei sonst gleichen Voraussetzungen - gleich bleibend hohe Prämien zu garantieren, werden die Prämien in den ersten Jahren höher als der aktuelle Risikobeitrag kalkuliert und der Überschuss bilanziell in eine Alterungsrückstellung nach § 341f HGB eingestellt (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - III ZR 228/05 - VersR 2006, 1072 unter II 2 b).

    Da eine Prämienerhöhung alleine wegen altersbedingt zunehmender Leistungspflichten des Versicherers nicht zulässig ist (vgl. § 178g Abs. 2 VVG; Boetius, VersR 2005, 297, 302; Moser in Bach/Moser, aaO § 8a MB/KK Rdn. 15), wird über die vom Versicherer zu bildende Alterungsrückstellung das Anheben der Prämie vermieden, das andernfalls wegen der erfahrungsgemäß höheren Leistungen im Alter erforderlich wäre (BT-Drucks. 12/6959 S. 59 f.; BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 aaO; Boetius, aaO; Prölss, aaO § 178g Rdn. 5).

    Die Alterungsrückstellung entspricht letztlich einem - zweckgebunden angesammelten - kollektiven Sparbeitrag (BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 aaO; Prölss, aaO § 178g VVG Rdn. 5).

  • BGH, 29.10.2003 - IV ZR 38/03

    Fortbestehen der Zugehörigkeit zur Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten bei

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Dadurch kann der Versicherungsnehmer seine Krankheitskosten im bisherigen Umfang abdecken; zugleich werden unzumutbare Prämien im Fall eines Neuabschlusses von Versicherungsverträgen vermieden (Senatsurteil vom 29. Oktober 2003 - IV ZR 38/03 - VersR 2004, 58 unter 2 a; vgl. auch Präve, VersR 1998, 397, 398).

    Dem sozialpolitischen Anliegen, die Prämien bezahlbar zu halten (Senatsurteil vom 29. Oktober 2003 aaO), wird dadurch ausreichend Rechnung getragen, denn bei einem Neuabschluss der Krankheitskostenversicherung oder einem Wechsel des Versicherers wäre der völlige Verlust der Alterungsrückstellungen die Folge.

  • OLG Hamm, 25.08.1999 - 20 U 72/99

    Hinweis- und Aufklärungspflicht eines Versicherungsagenten

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Unter diesen Umständen bestand keine Nachfrageverpflichtung des Versicherers (vgl. auch OLG Saarbrücken RuS 1997, 208, 210 f.; OLG Hamm NVersZ 2000, 125).
  • OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 1054/94
    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Unter diesen Umständen bestand keine Nachfrageverpflichtung des Versicherers (vgl. auch OLG Saarbrücken RuS 1997, 208, 210 f.; OLG Hamm NVersZ 2000, 125).
  • BGH, 06.07.1983 - IVa ZR 206/81

    Kündigung einer Krankentagegeldversicherung

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Das Lebensalter des Versicherten ist dem Versicherer zudem seit Abschluss des ursprünglichen Versicherungsvertrages bekannt und von Anbeginn Bestandteil der versicherten Gefahr (BGHZ 88, 78, 80); es erfordert im Falle der Vertragsanpassung keine (erneute) "Prüfung", um das damit verbundene Wagnis zu bestimmen.
  • OLG München, 30.11.1999 - 25 U 3487/99

    Krankenversicherung; Allgemeine Versicherungsbedingungen; Krankheitskostentarif;

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Das Lebensalter des Versicherungsnehmers ist jedoch nicht Bestandteil der "erneuten Risikoprüfung", die § 178e Satz 2 VVG dem Beklagten verwehrt (a.A. OLG München VersR 2000, 575 und - ohne nähere Begründung - Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 178e VVG Rdn. 1 a.E.).
  • BGH, 03.11.2004 - IV ZR 214/03

    Kündigung einer privaten Krankenversicherung wegen gesetzlicher

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Dies folgt sowohl aus einer Auslegung des § 178e VVG, für die vorrangig der sich aus Wortlaut und Sinnzusammenhang ergebende objektivierte Wille des Gesetzes maßgebend ist (Senatsurteil vom 3. November 2004 - IV ZR 214/03 - VersR 2005, 66 unter 1 a; vgl. auch BGHZ 46, 74, 76 m. vielen w.N.), als auch aus einer zusammenschauenden Betrachtung der Vorschrift mit der nachfolgenden Bestimmung des § 178f VVG.
  • BGH, 30.06.1966 - KZR 5/65

    Preisbindung für Schallplatten

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Dies folgt sowohl aus einer Auslegung des § 178e VVG, für die vorrangig der sich aus Wortlaut und Sinnzusammenhang ergebende objektivierte Wille des Gesetzes maßgebend ist (Senatsurteil vom 3. November 2004 - IV ZR 214/03 - VersR 2005, 66 unter 1 a; vgl. auch BGHZ 46, 74, 76 m. vielen w.N.), als auch aus einer zusammenschauenden Betrachtung der Vorschrift mit der nachfolgenden Bestimmung des § 178f VVG.
  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    (1) Zur Bildung von Alterungsrückstellungen ist der Versicherer nach § 178g Abs. 1 Satz 1 VVG, §§ 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4a Satz 1, 12a VAG, § 341f HGB, § 16 KalV verpflichtet; diese Vorschriften sind verbindliche Regelungsbestandteile des Versicherungsvertragsverhältnisses (vgl. BGHZ 159, 323, 326).
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 86/04

    Aufklärungspflicht über Versicherungsschutz

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - IV ZR 175/05
    Der Versicherer hat deshalb nur dann aufzuklären, wenn er erkennen oder mit der nahe liegenden Möglichkeit rechnen muss, dass der Antragsteller aus mangelnden versicherungsrechtlichen oder versicherungstechnischen Kenntnissen nicht die für ihn zweckmäßigste Vertragsgestaltung gewählt hat (BGH, Urteil vom 5. Februar 1981 - IVa ZR 42/80 - VersR 1981, 621 unter 3; vgl. auch Senatsurteil vom 13. April 2005 - IV ZR 86/04 - VersR 2005, 824 unter 3).
  • OLG Hamburg, 19.07.2005 - 9 U 28/05

    Krankenversicherung: Maßgebliches Eintrittsalter nach Erhöhung der

  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 42/80

    Revisionsgrund - Aktenwidrigkeit - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

  • BVerwG, 05.03.1999 - 1 A 1.97

    Risikozuschläge bei Tarifwechsel in der Krankenkosten-Vollversicherung

  • BGH, 15.07.2015 - IV ZR 70/15

    Private Krankenversicherung: Erhebung eines individuellen Risikozuschlags bei

    Der Versicherer darf daher im weiteren Vertragsverlauf von dieser Einstufung nicht zuungunsten des Versicherten abweichen, und zwar auch dann nicht, wenn im Lichte späterer Erkenntnisse - etwa aufgrund des weiteren Krankheitsverlaufs oder neuerer Ergebnisse der medizinischen Forschung - die damalige Einstufung zu günstig war (BVerwGE 108, 325 juris Rn. 26; 137, 179 Rn. 31; ferner Senatsurteil vom 20. Dezember 2006 - IV ZR 175/05, VersR 2007, 196 Rn. 15; Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 204 Rn. 11).
  • OLG Stuttgart, 28.08.2014 - 7 U 52/14

    Private Krankenversicherung: Anspruch auf Anpassung des Versicherungsschutzes im

    Im Urteil vom 20.12.2006 (IV ZR 175/05, VersR 2007, 196) führt er aus, § 178e VVG a.F. entspreche "dem Bedürfnis des Versicherungsnehmers, ohne nachteilige Berücksichtigung von Faktoren, die er selbst nicht beeinflussen kann, einen umfassenden Versicherungsschutz zu wahren".

    Versicherungsschutz ist insoweit unter Berücksichtigung des zu diesem Zeitpunkt erreichten Lebensalters zu gewähren (BGH VersR 2007, 196 Rn. 10 ff.).

  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 5 U 428/10

    Krankenversicherungsvertrag: Beratungspflicht bei Wegfall der

    Eine Nachfragepflicht ohne jeden Hinweis und Anlass würde jedoch zu weit gehen (BGH, Urt. v. 20.12.2006 - IV ZR 175/05 - VersR 2007, 196; Senat, Urt. v. 20.09.1995 - 5 U 1054/94-98 - r+s 1997, 208).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2007 - 12 U 214/06

    Haftung des Versicherungsmaklers wegen fehlerhafter Beratung in Bezug auf eine

    c) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH vom 11. Mai 2006, Versicherungsrecht 2006, 1072; zuletzt BGH vom 20. Dezember 2006, Versicherungsrecht 2007, 196, Juris Randnummer 11) und des erkennenden Senats (Urteil vom 21. Juli 2005, 12 U 6/05, OLGR 2006, 53) können Alterungsrückstellungen in der privaten Krankenversicherung nach derzeitiger, bereits 2004 geltender Rechtslage, bei einem Wechsel der Versicherung nicht übertragen werden.
  • OLG Hamm, 11.11.2011 - 20 U 3/11

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers einer OHG gegen deren Gesellschafter

    Allerdings ist § 158 f VVG a.F. bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsverhältnissen nicht anwendbar; stattdessen gilt gemäß § 3 Satz 1 PlfVG a.F. vielmehr § 3 Nr. 9 PflVG a.F. (BGH VersR 2007, 196 Rz 14 bei juris).
  • LG Dortmund, 01.04.2014 - 2 S 9/14

    Erhöhung eines Krankentagegeldes kann bei fehlendem Schutzbedürfnis des

    Der Versicherer ist nach Treu und Glauben immer dann zu einer besonderen Information verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer aufgrund der Komplexität des Wagnisses oder der Versicherungsbedingungen nicht in der Lage ist, sich selbst Klarheit über seine Sicherung zu verschaffen, während dies dem Versicherer unschwer möglich ist und ein konkreter Anlass für einen Informationsbedürfnis des Versicherten für den Versicherer erkennbar ist (BGH VersR 2007, 196).
  • OLG Oldenburg, 16.06.2014 - 5 U 88/13

    PKV - Beratungspflicht bzgl. Beihilfeberechtigung

    Der Versicherer hatte deshalb nur dann aufzuklären, wenn er erkennen oder mit der naheliegenden Möglichkeit rechnen musste, dass der Antragsteller aus mangelnden versicherungsrechtlichen oder versicherungstechnischen Kenntnissen nicht die für ihn zweckmäßigste Vertragsgestaltung gewählt hatte (vgl. BGH, NJW-RR 2007, S. 385, 387 f., Tz. 22 f.).
  • LG Würzburg, 18.12.2013 - 21 O 1585/13

    Krankheitskostenversicherung - Erhebung eines Risikozuschlags - Zulässigkeit

    Insoweit wird auf die Entscheidung des BGH vom 20.12.2006, AZ: IV ZR 175/05 (NJW, RR 2007, 385) verwiesen, wonach der Versicherer nach Änderung der Beihilfeberechtigung der begehrten Aufstockung des Versicherungsschutzes das aktuelle Lebensalter des Versicherten zugrunde legen darf.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht