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   BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06   

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https://dejure.org/2006,7743
BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06 (https://dejure.org/2006,7743)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06 (https://dejure.org/2006,7743)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - RiZ(R) 2/06 (https://dejure.org/2006,7743)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Entlassung eines schwerbehinderten Richters auf Probe wegen Ungeeignetheit für das Richteramt; Zulässiges Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile des Dienstgerichts für Richter in Prüfungsverfahren; Folgen der Versäumung der rechtzeitigen ...

  • Judicialis

    DRiG § 22 Abs. 1; ; SGB IX § 84 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DRiG § 22 Abs. 1; SGB IX § 84 Abs. 1
    Verfahren bei Entlassung eines schwerbehinderten Richters auf Probe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 328
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06
    Deshalb wird für den Bereich des Arbeitsrechts überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein Verstoß gegen die gesteigerte Fürsorgepflicht (BAG NJW 2006, 1691, 1694) gemäß § 84 Abs. 1 SGB IX nicht zur Unwirksamkeit einer nachfolgenden Kündigung führt (LAG Sachsen, Urteil vom 28. Februar 2003 - 2 Sa 339/02, zitiert nach juris; Trenk-Hinterberger, in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX 2. Aufl. § 84 Rdn. 15; Kossens, in: Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX 2. Aufl. § 84 Rdn. 6; Neumann, in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX 11. Aufl. § 84 Rdn. 16).
  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 3/01

    Berufung in ein Richterverhältnis kraft Auftrags; Ernennung zum Richter auf

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06
    Gegen erstinstanzliche Urteile des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Schwerin in Prüfungsverfahren findet, wie das Dienstgericht des Bundes bereits entschieden hat (Urteile vom 13. November 2002 - RiZ(R) 3/01, NJW-RR 2003, 281, 282 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 571), nur die Revision, nicht aber die Berufung statt.
  • LAG Sachsen, 28.02.2003 - 2 Sa 339/02

    Wirksame Kündigung des schwerbehinderten Arbeitnehmers bei Verstoß gegen

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06
    Deshalb wird für den Bereich des Arbeitsrechts überwiegend die Auffassung vertreten, dass ein Verstoß gegen die gesteigerte Fürsorgepflicht (BAG NJW 2006, 1691, 1694) gemäß § 84 Abs. 1 SGB IX nicht zur Unwirksamkeit einer nachfolgenden Kündigung führt (LAG Sachsen, Urteil vom 28. Februar 2003 - 2 Sa 339/02, zitiert nach juris; Trenk-Hinterberger, in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX 2. Aufl. § 84 Rdn. 15; Kossens, in: Kossens/von der Heide/Maaß, SGB IX 2. Aufl. § 84 Rdn. 6; Neumann, in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX 11. Aufl. § 84 Rdn. 16).
  • BGH, 13.11.2002 - RiZ(R) 5/01

    Anfechtung von erstinstanzlichen Urteilen des Dienstgerichts für Richter bei dem

    Auszug aus BGH, 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06
    Gegen erstinstanzliche Urteile des Dienstgerichts für Richter bei dem Landgericht Schwerin in Prüfungsverfahren findet, wie das Dienstgericht des Bundes bereits entschieden hat (Urteile vom 13. November 2002 - RiZ(R) 3/01, NJW-RR 2003, 281, 282 und vom 13. November 2002 - RiZ(R) 5/01, NJW-RR 2003, 570, 571), nur die Revision, nicht aber die Berufung statt.
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Der Verstoß gegen die aus § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX folgende Verpflichtung des Dienstherrn, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen oder jedenfalls anzubieten, kann daher nur mittelbare Folgen für das Zurruhesetzungsverfahren eines Beamten wegen dauernder Dienstunfähigkeit entfalten (ähnlich auch BGH, Urteil des Dienstgerichts des Bundes vom 20. Dezember 2006 - RiZ (R) 2/06 - NVwZ-RR 2007, 328 zu § 84 Abs. 1 SGB IX).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.03.2014 - 1 Sa 23/13

    Entschädigungsanspruch nach § 15 Abs 2 AGG wegen unterlassener Durchführung des

    Hierzu der Bundesgerichtshof (BGH 20.12.2006 - RiZ (R) 2/06) entschieden, die Unterlassung des Präventionsverfahrens führe zwar nicht zur Rechtswidrigkeit der Entlassung, könne aber bei der Ausübung des Ermessens berücksichtigt werden.
  • VGH Bayern, 28.02.2018 - 3 B 16.1996

    Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit -

    Die Unterlassung eines Präventionsverfahrens kann sich entsprechend Art. 46 BayVwVfG auch nicht auf die Rechtmäßigkeit der Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit ausgewirkt haben, weil dem Dienstherrn insoweit kein Ermessen zukommt (vgl. BGH, U.v. 20.12.2006 - RiZ (R) 2/06 - juris Rn. 19).
  • VG Frankfurt/Main, 29.02.2008 - 9 E 941/07

    Versetzung eines schwerbehinderten Beamten in den Ruhestand - Nichtdurchführung

    46 Zwar führt die mangelnde Beachtung des § 84 SGB IX allein noch nicht zur Rechtswidrigkeit der Zurruhesetzungsverfügung (BGH U. v. 20.12.2006 - RiZ(R) 2/06 - NVwZ-RR 2007, 328, 329; ebenso zu § 42 Abs. 1 S. 3 BBG NdsOVG a.a.O.), legt man die Rechtsprechung des BAG zur Beurteilung der Sozialwidrigkeit von Kündigungen ohne vorherige Durchführung eines Präventionsverfahrens zugrunde (vgl. BAG U. v. 12.7.2007 - 2 AZR 716/06 - juris Rn. 36; 28.6.2007 - 6 AZR 750/06 - NZA 2007, 1049; 7.12.2006 - 2 AZR 182/06 - AP Rn. 56 zu § 2 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.10.2012 - 1 B 790/12

    Anordnung der Auszahlung der vollen Besoldung nach Erlass der

    vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 2009 - 1 A 3598/07 -, juris, Rn. 33 ff. = NRWE, Rn. 34 ff, mit weitergehender Begründung; BayVGH, Beschlüsse vom 25. Juni 2012 - 3 C 12.12 -, juris, Rn. 15, und vom 11. Januar 2012 - 3 B 10.346 -, juris, Rn. 20; BGH Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 20. Dezember 2006 - RiZ(R) 2/06 -, NVwZ-RR 2007, 328 = juris, Rn. 19.
  • VG Bayreuth, 24.02.2020 - B 5 S 19.1216

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf, fachtheoretische und

    Wird dies im Vorfeld versäumt, ist diesem Umstand bei Ausübung des Entlassungsermessens Rechnung zu tragen, es führt aber nicht zur formellen Rechtswidrigkeit der Entlassung (vgl. zum Ganzen BGH, U.v. 20.12.2006 - RiZ (R) 2/06 - NVwZ-RR 2007, 328/329; ebenso VG Frankfurt a.M., U.v. 29.2.2008 - 9 E 941/07 - BeckRS 2008, 35678; VG Wiesbaden, B.v. 15.09.2008 - 8 L 904/08.WI - juris Rn. 3).

    Es muss auszuschließen sein, dass der Dienstherr bei rechtzeitiger Durchführung des Präventionsverfahrens im Zeitpunkt des Erlasses der Entlassungsverfügung bzw. des Widerspruchsbescheids zu einer anderen Entscheidung hätte gelangen können und jedenfalls für diesen Zeitpunkt womöglich von der Maßnahme Abstand genommen hätte (vgl. Düwell in: Dau/Düwell/Joussen, SGB IX, 5. Auf. 2019, § 167 Rn. 110; BGH, U.v. 20.12.2006 - RiZ (R) 2/06 - NVwZ-RR 2007, 328/330).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2013 - 6 A 2371/11

    Zustimmung oder sonstige Beteiligung des Integrationsamtes nach § 85 SGB IX vor

    Das insoweit zur Begründung des Zulassungsantrags herangezogene Urteil des Bundesgerichtshofs (Dienstgericht des Bundes, 20. Dezember 2006 - RiZ (R) 2/06 -, juris) gibt dazu nichts her.
  • VG Regensburg, 16.01.2019 - RO 1 K 17.2209

    Versetzung in den Ruhestand eines Beamten bei Erkrankung

    Rn 50 Der Verstoß gegen die aus § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX folgende Verpflichtung des Dienstherrn, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen oder jedenfalls anzubieten, kann daher nur mittelbare Folgen für das Zurruhesetzungsverfahren eines Beamten wegen dauernder Dienstunfähigkeit entfalten (ähnlich auch BGH, Urteil des Dienstgerichts des Bundes vom 20. Dezember 2006 - RiZ (R) 2/06 - NVwZ-RR 2007, 328 zu § 84 Abs. 1 SGB IX).
  • OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23

    Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Beteiligung der

    Der Verstoß gegen die aus § 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX folgende Verpflichtung des Dienstherrn, ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchzuführen oder jedenfalls anzubieten, kann daher nur mittelbare Folgen für das Zurruhesetzungsverfahren eines Beamten wegen dauernder Dienstunfähigkeit entfalten (ähnlich auch BGH, Urteil des Dienstgerichts des Bundes vom 20. Dezember - RiZ (R) 2/06 - NVwZ-RR 2007, 328 zu § 84 Abs. 1 SGB IX).
  • BVerwG, 04.04.2012 - 5 B 61.11

    Ordnungsgemäße Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX als

    Dies gilt umso mehr, als in diesen Entscheidungen zum Teil ausdrücklich davon ausgegangen wird, dass der Verstoß gegen die Präventionsvorschrift des § 84 SGB IX aus systematischen Gründen nicht zur Unwirksamkeit einer Entlassung führe bzw. keinen Verfahrensfehler begründe (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2006 - RiZ (R) 2/06 - NVwZ-RR 2007, 328 ; VG Bayreuth, Urteil vom 18. Juni 2007 - B 3 K 05.15 - juris Rn. 50 f.).
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