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   BGH, 20.12.2007 - 5 StR 480/07   

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https://dejure.org/2007,13153
BGH, 20.12.2007 - 5 StR 480/07 (https://dejure.org/2007,13153)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - 5 StR 480/07 (https://dejure.org/2007,13153)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 480/07 (https://dejure.org/2007,13153)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beschwer eines Angeklagten durch eine unrichtige Strafrahmenwahl im Zusammenhang mit einem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Gewerbsmäßige Handlungsweise als unbenannter besonders schwerer Fall des § 266a Strafgesetzbuch (StGB) in Unterscheidung zum einfachen ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 27; ; StGB § 49; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 266a; ; StGB § 266a n.F.; ; StGB § 266a Abs. 1 n.F.; ; StGB § 266a Abs. 2 n.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 1 § 266a
    Verhältnis zwischen Betrug und § 266 a StGB

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 481/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 480/07
    Der Senat kann - anders als beim Nichtrevidenten Ca. und den gesondert abgeurteilten früheren Mitangeklagten A. und R. (vgl. die Beschlüsse des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 481/07 - und 5 StR 482/07) - nicht ausschließen, dass das Landgericht eine niedrigere Freiheitsstrafe festgesetzt hätte, wenn es der Strafzumessung den (gemäß § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten) Strafrahmen des § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB n.F. zugrundegelegt hätte.
  • BGH, 24.04.2007 - 1 StR 639/06

    Verhältnis zwischen Betrug und Vorenthaltung von Arbeitnehmer- und

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 480/07
    Diese erfasst nunmehr auch betrugsähnliche Begehungsweisen und war daher - als lex specialis gegenüber dem Betrug (vgl. dazu BGH wistra 2007, 307) - anzuwenden (§ 2 Abs. 1 StGB).
  • BGH, 20.12.2007 - 5 StR 482/07

    Abgrenzung von Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Betrug (Beihilfe; besonders

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 480/07
    Der Senat kann - anders als beim Nichtrevidenten Ca. und den gesondert abgeurteilten früheren Mitangeklagten A. und R. (vgl. die Beschlüsse des Senats vom heutigen Tage - 5 StR 481/07 - und 5 StR 482/07) - nicht ausschließen, dass das Landgericht eine niedrigere Freiheitsstrafe festgesetzt hätte, wenn es der Strafzumessung den (gemäß § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten) Strafrahmen des § 266a Abs. 1, Abs. 2 StGB n.F. zugrundegelegt hätte.
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