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   BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07   

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https://dejure.org/2007,6726
BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2007,6726)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2007 - 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2007,6726)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07 (https://dejure.org/2007,6726)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 21 StGB
    Darlegungsvoraussetzungen für eine schwere andere seelische Abartigkeit (Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Sachverständigengutachten); tatsächliche Beeinträchtigung der Einsichtsfähigkeit (verminderte Schuldfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung einer schweren anderen seelischen Abartigkeit i.S.v. § 20 Strafgesetzbuch (StGB); Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit; Bestimmung des Grads der Wahrscheinlichkeit künftiger schwerer Störungen des ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 20; ; StGB § 21; ; StGB § 63

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20 § 21
    Maßgeblicher Zeitpunkt: Tatzeitpunkt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 140
  • NStZ-RR 2008, 162
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.01.1995 - 3 StR 535/94

    Verminderte Schuldfähigkeit - Einsichtsfähigkeit - Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07
    Kann ihm das Fehlen dieser Einsicht nicht vorgeworfen werden, liegt ein Fall des § 20 StGB vor (vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.); § 21 StGB käme nur in Betracht, wenn ihm das Fehlen der Einsicht vorzuwerfen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1990 - 4 StR 392/90

    Strafbarkeit wegen versuchten Totschlags - Strafbarkeit wegen vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 20.12.2007 - 5 StR 513/07
    Kann ihm das Fehlen dieser Einsicht nicht vorgeworfen werden, liegt ein Fall des § 20 StGB vor (vgl. nur BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 2 m.w.N.); § 21 StGB käme nur in Betracht, wenn ihm das Fehlen der Einsicht vorzuwerfen wäre (vgl. nur BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6 m.w.N.).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 209/10

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Unzulässigkeit; aus zwingenden

    Nachdem der Senat dieses Urteil durch Beschluss vom 20. Dezember 2007 (NStZ-RR 2008, 140) mit den Feststellungen aufgehoben hatte, verurteilte das Landgericht den Angeklagten bei gleichem Schuldspruch zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und ordnete abermals seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.
  • BGH, 25.03.2015 - 1 ARs 3/15

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme durch das Revisionsgericht (mangelnde

    Vorangegangen waren zwei Revisionsentscheidungen, die jeweils zur Aufhebung der vorangegangenen Urteile des Landgerichts Bremen in dieser Sache geführt hatten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07, NStZ-RR 2008, 140 und vom 20. Februar 2009 - 5 StR 555/08, NStZ 2009, 383).
  • BGH, 22.03.2017 - 5 StR 22/17

    Verhältnis von Feststellung der verminderten Einsichtsfähigkeit und tatsächlich

    Nimmt das Tatgericht eine erheblich verminderte Einsichtsfähigkeit des Täters an, so muss es darüber befinden, ob diese zum Fehlen der Unrechtseinsicht geführt oder ob der Täter gleichwohl das Unrecht der Tat eingesehen hat (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 13. November 1990 - 1 StR 514/90, BGHR StGB § 20 Einsichtsfähigkeit 3, und vom 25. Januar 1995 - 3 StR 535/94, BGHR StGB § 21 Einsichtsfähigkeit 6; Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 3 StR 181/15, und vom 20. Dezember 2007 - 5 StR 513/07, NStZ-RR 2008, 140).
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