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   BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12   

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https://dejure.org/2012,44060
BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12 (https://dejure.org/2012,44060)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2012 - 3 StR 426/12 (https://dejure.org/2012,44060)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12 (https://dejure.org/2012,44060)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • HRR Strafrecht

    § 400 Abs. 1 StPO
    Unzulässige Revision der Nebenklägerin (Anforderungen an den Revisionsantrag/die Revisionsbegründung; Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts als allein zulässiges Revisionsziel; Angabe des Zieles der Revision eines Nebenklägers als ...

  • HRR Strafrecht

    § 46b StGB; § 211 StGB; § 46 StGB
    Fakultative Strafmilderung aufgrund freiwilliger Offenbarung von Wissen ("Kronzeugenregelung"; Mord; Strafmilderung trotz einer äußerst brutalen, von erheblicher krimineller Energie zeugenden Tatbegehung; Verhältnis von aufklärungsspezifischen sowie unrechts- und ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 46b Abs 2 Nr 1 StGB, § 46b Abs 2 Nr 2 StGB
    Strafzumessung bei Mord: Anforderungen an die Begründung einer Strafmilderung für Aufklärungshilfe

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit eines genauen Antrags hinsichtlich der Änderung des Schuldspruchs eines Nebenklagedelikts für die Zulässigkeit einer Revision des Nebenklägers

  • Wolters Kluwer

    Anwendung des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes gem. § 46b StGB i.R.d. Strafrahmenbestimmung wegen Mordes

  • rewis.io

    Strafzumessung bei Mord: Anforderungen an die Begründung einer Strafmilderung für Aufklärungshilfe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Anwendung des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes gem. § 46b StGB i.R.d. Strafrahmenbestimmung wegen Mordes

  • rechtsportal.de

    StPO § 345 Abs. 1 ; StPO § 400 Abs. 1
    Notwendigkeit eines genauen Antrags hinsichtlich der Änderung des Schuldspruchs eines Nebenklagedelikts für die Zulässigkeit einer Revision des Nebenklägers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2013, 629
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1984 - 2 StR 467/84

    Milderung des Strafrahmens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG) bei

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12
    Eine besonders sorgfältige, auf den Einzelfall bezogene Abwägung aller infrage kommenden Gesichtspunkte erscheint vorliegend aber schon deshalb unentbehrlich, weil eine Strafmilderung angesichts der Gesamtumstände - vor allem der äußerst brutalen, von erheblicher krimineller Energie zeugenden und insgesamt drei Mordmerkmale erfüllenden Handlungen des Angeklagten auf der einen Seite sowie seines mehrfach wechselnden Aussageverhaltens auf der anderen Seite (zu letzterem siehe BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 467/84, StV 1985, 14, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 141/11, BGHR StGB § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aufdeckung 2 und BT-Drucks. 16/6268, S. 14) - nicht nahe lag.
  • BGH, 30.08.2011 - 2 StR 141/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug; Erörterungsmangel zur Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12
    Eine besonders sorgfältige, auf den Einzelfall bezogene Abwägung aller infrage kommenden Gesichtspunkte erscheint vorliegend aber schon deshalb unentbehrlich, weil eine Strafmilderung angesichts der Gesamtumstände - vor allem der äußerst brutalen, von erheblicher krimineller Energie zeugenden und insgesamt drei Mordmerkmale erfüllenden Handlungen des Angeklagten auf der einen Seite sowie seines mehrfach wechselnden Aussageverhaltens auf der anderen Seite (zu letzterem siehe BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1984 - 2 StR 467/84, StV 1985, 14, Beschluss vom 30. August 2011 - 2 StR 141/11, BGHR StGB § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Aufdeckung 2 und BT-Drucks. 16/6268, S. 14) - nicht nahe lag.
  • BVerfG, 07.02.1992 - 2 BvR 1853/91

    Verfassungsmäßigkeit der Kronzeugenregelung

    Auszug aus BGH, 20.12.2012 - 3 StR 426/12
    An der danach vorzunehmenden Gesamtabwägung, der im Hinblick auf den Schuldgrundsatz besondere Bedeutung zukommt (so BVerfG NJW 1993, 190 f. zu §§ 1 und 2 der vormaligen 'Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten', Art. 4 des Gesetz(es) zur 'Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozessordnung und des Versammlungsgesetzes und zur Einführung einer Kronzeugenregelung bei terroristischen Straftaten' vom 9. Juni 1989, BGBl. I S. 1059), fehlt es im vorliegenden Fall.
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Es sind vielmehr alle Umstände des Einzelfalls abzuwägen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12, StV 2013, 629, 630; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1056, 1793; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 8. Aufl., § 31 Rn. 66 ff.).

    Zwar sind bei der Ermessensentscheidung nach § 31 Satz 1 BtMG - ebenso wie bei der Milderungsmöglichkeit nach § 23 Abs. 2 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 5 StR 84/10, NStZ-RR 2010, 305, 306 mwN) - gemäß § 31 Satz 3 BtMG in Verbindung mit § 46b Abs. 2 Nr. 2 StGB alle strafzumessungsrelevanten Umstände des Einzelfalls einzubeziehen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12, StV 2013, 629, 630; Schäfer/Sander/van Gemmeren aaO Rn. 1057; Körner/Patzak/Volkmer aaO Rn. 66 ff.), so dass auch eine verspätete Aufklärungshilfe oder nicht unter § 31 Satz 1 BtMG fallende Aufklärungsbemühungen des Täters berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 513/15).

  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12 Rn. 3 m.w.N., juris = StV 2013, 629 f.; zu § 31 Satz 1 Nr. 1 BtmG BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 5 StR 251/18 - Rn. 11 und 20 jeweils m.w.N. = NJW 2019, 245 f.).

    Sind diese Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, für die der Zweifelssatz nicht gilt (vgl. Fischer, a.a.O., Rn. 14 und 15 jeweils m.w.N.), nach den Feststellungen des Tatgerichts gegeben, ist diesem ein Ermessensspielraum eröffnet, innerhalb dessen es aufgrund einer umfassenden Würdigung sämtlicher relevanter Umstände im Rahmen einer Gesamtabwägung zu entscheiden hat, ob eine Strafmilderung geboten ist (BGH, Beschluss vom 14.04.2011 - 2 StR 34/11 -, Rn. 3, juris = StV 2011, 534; BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12 -, Rn. 3 m.w.N., juris = StV 2013, 629 f.; zu § 31 Satz 1 Nr. 1 BtmG BGH, Beschluss vom 25.09.2018 - 5 StR 251/18 - Rn. 11 und 20 jeweils m.w.N. = NJW 2019, 245 f.).

    Während § 46b Abs. 2 Nr. 1 StGB mit der Art und dem Umfang der offenbarten Tatsachen, deren Bedeutung für die Aufklärung oder Verhinderung der Tat, dem Zeitpunkt der Offenbarung, dem Ausmaß der Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden durch den Täter und der Schwere der Tat, auf die sich seine Angaben beziehen, vornehmlich 'aufklärungsspezifische Kriterien' umfasst, enthält § 46b Abs. 2 Nr. 2 StGB 'unrechts- und schuldspezifische Kriterien', zu denen die unter Nr. 1 genannten Gesichtspunkte ins Verhältnis zu setzen sind, namentlich zur Schwere des Unrechts der abgeurteilten Tat und zum Grad des Verschuldens des Angeklagten (BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12 -, Rn. 3 m.w.N., juris = StV 2013, 629 f.; Fischer, a.a.O. Rn. 26 ff. m.w.N.).

    Nach Abwägung der genannten Gesichtspunkte, namentlich des zu relativierenden Gewichtes des Aufklärungsbeitrags und der massiv unrechts- und schulderschwerenden Umstände der Tatbeteiligung des Angeklagten H. ist nach Auffassung der Kammer eine Strafmilderung nach § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB nicht geboten, nicht zuletzt mit Blick auf den Schuldgrundsatz (vgl. dazu nochmals BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12 -, Rn. 3 m.w.N., juris = StV 2013, 629 f.).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Der neue Tatrichter wird bei seiner Entscheidung, ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Strafrahmen nach § 49 Abs. 1 StGB zu verschieben, die "aufklärungsspezifischen Kriterien" nach § 46b Abs. 2 Nr. 1 StGB und die "unrechts- und schuldspezifischen Kriterien" nach § 46b Abs. 2 Nr. 2 StGB abzuwägen haben (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12, StV 2013, 629, 630).
  • BGH, 27.10.2015 - 3 StR 363/15

    Keine Bindungswirkung bzgl. Feststellungen und Entscheidung des früheren

    Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hatte der Senat dieses Urteil, soweit es den Angeklagten betraf, durch Urteil vom 20. Dezember 2012 (3 StR 426/12, StV 2013, 629) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 29.09.2021 - 2 StR 313/20

    Bildung der Gesamtstrafe; Einziehung des Wertes von Taterträgen

    (1) Sind die Voraussetzungen des § 46b Abs. 1 StGB nach den Feststellungen des Tatrichters gegeben, ist diesem ein mit der Revision nur eingeschränkt überprüfbarer Ermessensspielraum eröffnet, innerhalb dessen er aufgrund einer umfassenden Würdigung aller nach § 46b Abs. 2 StGB relevanten Umstände zu entscheiden hat, ob eine Strafrahmenverschiebung nach Abs. 1 Satz 1 StGB geboten ist (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12, StV 2013, 629, 630; Urteil vom 25. September 2018 - 5 StR 251/18, NJW 2019, 245 mwN).
  • BGH, 20.09.2023 - 1 StR 181/23

    Verwerfung der Revision i.R.e. Steuerhinterziehung

    Dabei kann offenbleiben, ob das Landgericht die Annahme, die von dem Angeklagten geleistete Aufklärungshilfe sei "wesentlich" im Sinne des § 46b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, tragfähig begründet hat; ferner ist nicht entscheidungserheblich, ob die Urteilsgründe zumindest im Gesamtzusammenhang erkennen lassen, dass das Landgericht diese Ermessensentscheidung aufgrund der nach § 46b Abs. 2 StGB erforderlichen Gesamtwürdigung vorgenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 25. September 2018 - 5 StR 251/18, BGHSt 63, 210 Rn. 11 und vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12 Rn. 3; BT-Drucks. 16/6268 S. 13 f.).
  • BGH, 28.06.2022 - 3 StR 123/22

    Zulässigkeit der Revision des Nebenklägers bei Verurteilung wegen Mordes

    Die Revision eines Nebenklägers bedarf daher eines Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedelikts und damit ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 - 3 StR 606/19, juris Rn. 3; vom 1. Dezember 2016 - 3 StR 230/16, juris Rn. 2; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12, juris Rn. 2; vom 28. Mai 1990 - 4 StR 221/90, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4).
  • BGH, 03.05.2013 - 1 StR 637/12

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung; Änderung des

    Daher bedarf die Revision des Nebenklägers eines Antrags oder einer Begründung, die deutlich macht, dass er eine Änderung des Schuldspruchs hinsichtlich eines Nebenklagedeliktes und damit ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 426/12; BGH, Beschluss vom 28. Mai 1990 - 4 StR 221/90, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 4; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 400 Rn. 3, 3a, 6 mwN).
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