Rechtsprechung
BGH, 20.12.2016 - 3 StR 63/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- HRR Strafrecht
§ 21 StGB; § 323a StGB; § 122 OWiG; § 7 WStG; § 132 GVG
Divergenzvorlage; schuldhaftes Sich-Berauschen als alleiniger Grund für die Versagung der Strafmilderung bei erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; Ermessensausübung; Gesamtwürdigung der schuldrelevanten Umstände; Einzelfallbetrachtung; ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§§ 21, ... 49 Abs. 1 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 213 Alternative 1 StGB, § 213 Alternative 2 StGB, § 21 StGB, § 213 Alternative 2, § 51 Abs. 2 StGB, § 323a StGB, § 7 WStG, § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG, § 49 Abs. 1 StGB, §§ 323a StGB, 122 OWiG, § 122 OWiG, § 323a Abs. 1 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 46 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 132 Abs. 2 GVG, § 132 Abs. 4 GVG, § 132 Abs. 3 GVG
- Wolters Kluwer
Umfang des tatrichterlichen Ermessensspielraums bei der Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände; Beruhen einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten auf einer von diesem verschuldeten Trunkenheit; Rechtmäßiges Absehen von einer ...
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang des tatrichterlichen Ermessensspielraums bei der Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände; Beruhen einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten auf einer von diesem verschuldeten Trunkenheit; Rechtmäßiges Absehen von einer ...
- rechtsportal.de
StGB § 20 ; StGB § 21 ; StGB § 49 Abs. 1
Umfang des tatrichterlichen Ermessensspielraums bei der Gesamtwürdigung aller schuldrelevanten Umstände; Beruhen einer erheblichen Verminderung der Schuldfähigkeit des Angeklagten auf einer von diesem verschuldeten Trunkenheit; Rechtmäßiges Absehen von einer ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Wer säuft, ist selber schuld? - Wirklich?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafrahmenverschiebung wegen alkoholbedingt verminderte Schuldfähigkeit
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine Strafmilderung wegen verminderter Schuldfähigkeit bei verschuldetem Rausch - Update 2
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 135
- NZV 2017, 380
- NJ 2017, 384
- AnwBl 2017, 360
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17
Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei …
Der 3. Strafsenat hat deshalb bei den anderen Strafsenaten gemäß § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG angefragt, ob diese an (gegebenenfalls) entgegenstehender Rechtsprechung festhalten (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 3 StR 63/15, NStZ 2016, 203).cc) Zusammenfassend kommt es nach alldem nicht mehr entscheidungserheblich darauf an, ob mit dem vorlegenden Senat anzunehmen ist, für die hiesige Lösung stritten weitere Gesichtspunkte, darunter etwa die Regelung des § 7 WStG (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, juris Rn. 43 ff.).
- BGH, 08.03.2018 - 3 StR 63/15
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot bei überlanger Verfahrensdauer wegen …
aa) Der Senat hat - nach Anfrage bei den übrigen Strafsenaten (§ 132 Abs. 3 Satz 1 GVG) - die Frage, ob das Tatgericht sein Ermessen bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach den §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft ausübt, wenn es im Rahmen einer Gesamtwürdigung der schuldrelevanten Umstände die Versagung der Strafmilderung allein auf den Umstand stützt, dass die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters auf von diesem verschuldeter Trunkenheit beruht, gemäß § 132 Abs. 2 und 4 GVG dem Großen Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs zur Entscheidung vorgelegt (s. im Einzelnen den in dieser Sache ergangenen Vorlagebeschluss vom 20. Dezember 2016, NStZ-RR 2017, 135). - BGH, 25.04.2017 - 3 StR 23/17
Vollrausch (Strafrahmenmilderung bei nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit und …
Darauf, inwieweit der Tatrichter in Fällen verschuldeter Trunkenheit von der Strafrahmenverschiebung absehen kann oder gar muss (hierzu Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, juris), kommt es dabei nicht an.Solche Nachteile bestünden ohne Strafrahmenverschiebung in Fällen, in denen für den rauschbedingt Schuldunfähigen ein höherer Strafrahmen wegen des Vollrauschs als der für den erheblich vermindert Schuldfähigen gemilderte Strafrahmen wegen der Rauschtat vorgesehen wäre; dabei können auch mehrfache Milderungsmöglichkeiten zu berücksichtigen sein (vgl. grundlegend BGH…, Beschluss vom 17. Oktober 1991 - 4 StR 465/91, BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 5; ferner BGH…, Urteil vom 27. März 2003 - 3 StR 435/02, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 31; Beschlüsse vom 6. Februar 1996 - 4 StR 17/96, NStZ-RR 1996, 290; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 63/15, aaO Rn. 46;… MüKoStGB/Geisler, 2. Aufl., § 323a Rn. 80).
- KG, 10.06.2020 - 4 Ss 86/20
Vollrausch
Der Rausch muss als Tatbestandsmerkmal des § 323a Abs. 1 StGB zweifelsfrei vorliegen, also zur sicheren Überzeugung des Tatrichters erwiesen sein; bleiben Zweifel über das "Ob" der Berauschung, ist eine Verurteilung nach § 323a StGB ausgeschlossen (vgl. nur BGHSt 32, 48, 54 f.;… BGHR StGB § 323a Abs. 1 Rausch 1; BGH NStZ-RR 2017, 135, 137; Senat…, Beschluss vom 9. November 2007 - [4] 1 Ss 39/07 [121/07] - Popp in LK-StGB 12. Aufl., § 323a Rn. 89;… Conen in AnwK-StGB 3. Aufl., § 323a Rn 19;… Geisler in MüKo-StGB 3. Aufl., § 323a Rn. 28;… Fischer, StGB 67. Aufl., § 323a Rn. 12 mwN).