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   BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07   

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https://dejure.org/2009,2419
BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07 (https://dejure.org/2009,2419)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2009 - XI ZR 179/07 (https://dejure.org/2009,2419)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07 (https://dejure.org/2009,2419)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Mitwirkung einer das Fondsobjekt finanzierenden Bank an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit vertraglichen Aufklärungspflichten bei vorsätzlicher Täuschung von Anlageinteressenten durch Falschangaben in Prospekten; Verletzung von vertraglichen Aufklärungspflichten in Bezug auf ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Mitwirkung einer das Fondsobjekt finanzierenden Bank an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufklärungspflicht des Vertreibers von Kapitalanlagen; Fondsobjekt; Objektfinanzierungsdarlehen; Immobilienfonds; Haftung der das Fondsobjekt finanzierenden Bank; Gründungsgesellschafter; sittenwidrige Schädigung von Kapitalanlagen; Schrottimmobilien; Bauherrenhaftung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 826; ; HGB § 128; ; HGB § 130

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 826
    Mitwirkung der ein Fondsobjekt finanzierenden Bank an einer sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflichten eines Vertreibers von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit vertraglichen Aufklärungspflichten bei vorsätzlicher Täuschung von Anlageinteressenten durch Falschangaben in Prospekten; Verletzung von vertraglichen Aufklärungspflichten in Bezug auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schädigung von Fondsanlegern durch Gründungsgesellschafter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Geschlossener Immobilienfonds: Schadensersatzanspruch der Anleger gegen die finanzierende Bank wegen Mitwirkung an vorsätzlicher Täuschung des Gründungsgesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 826
    Zur Mitwirkung einer das Fondsobjekt finanzierenden Bank an der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 4 (Kurzinformation)

    Zu den Voraussetzungen für eine Mitwirkung einer finanzierenden Bank an Falschangaben des Emittenten und Gründungsgesellschafters

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Haftungsreihenfolge in Fondsprospekten der Ärzte-Treuhand Vermögensverwaltung GmbH stellt Prospekttäuschung dar

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mithaftung der Bank - Reichweite der persönlichen Haftung von Gesellschaftsbeteiligungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF, S. 26 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Mitwirkung einer das Fondsobjekt finanzierenden Bank an einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung von Fondsanlegern durch einen Gründungsgesellschafter

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Rechtsprobleme bei Immobilienkrediten - Überblick und Anmerkungen zur jüngeren BGH-Rechtsprechung (2008-2010)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung der Gesellschafter eines Berlin-GbR-Fonds für Fonds-Verbindlichkeiten bei Mitwirkung der Bank an vorsätzlich sittenwidriger Schädigung der Fondsanleger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 2237
  • MDR 2010, 38
  • VersR 2010, 1455
  • WM 2009, 2210
  • DB 2009, 2542
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.02.2008 - XI ZR 170/07

    Schadensersatzpflicht des für ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen tätigen

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07
    Ein Vertreiber von Kapitalanlagen, der Anlageinteressenten vorsätzlich durch Falschangaben täuscht und die Schädigung der Anleger zumindest billigend in Kauf nimmt, ist diesen wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadensersatz verpflichtet (vgl. BGHZ 175, 276, Tz. 29 m.w.N.).

    Die Sittenwidrigkeit einer Falschangabe, die erkennbar für die Entschließung der Anleger von Bedeutung ist, wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie in Verfolgung eigener Interessen in dem Bewusstsein einer möglichen Schädigung der Anleger abgegeben wird (vgl. BGHZ 175, 276, Tz. 29 m.w.N.).

  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07
    Sollte das Berufungsgericht nach erneuter Verhandlung wieder zu dem Ergebnis kommen, dass ein Schadensersatzanspruch der Kläger gegen die Beklagte zu 1) nicht besteht, und deshalb über den Hilfsfeststellungsantrag auf Nichtbestehen einer Darlehensrückzahlungsverpflichtung der Kläger zu entscheiden haben, wird es insofern zu beachten haben, dass nach der nach Erlass des Berufungsurteils ergangenen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 178, 271, Tz. 21 ff.) eine Haftung eines lediglich mittelbaren Gesellschafters analog §§ 128, 130 HGB nicht in Betracht kommt, was nach Ansicht der Revision in Bezug auf die Kläger zu 5), 6), 123), 129), 130), 173), 178), 179) und 182) zutrifft.

    Insofern wird es sodann gegebenenfalls zu prüfen haben, ob dann eine mittelbare Haftung der genannten Kläger über die Treuhänderin in Betracht kommt (vgl. BGHZ 178, 271, Tz. 24).

  • BGH, 02.12.2003 - XI ZR 421/02

    Unterwerfung eines BGB -Gesellschafters unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07
    Der Vertrag ist zum Zwecke der Objektfinanzierung mit der Geschäftsbesorgerin als externe Geschäftsführerin des Fonds geschlossen worden, die nicht aufklärungsbedürftig war (vgl. Senatsurteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 421/02, WM 2004, 372, 374).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07
    Zu Recht hat das Berufungsgericht auch ausgeführt, dass die Kläger sich zur Begründung einer Aufklärungspflicht nicht auf das Senatsurteil vom 16. Mai 2006 (BGHZ 168, 1 ff.) berufen können, da die Beklagte zu 1) nicht ihre Beteiligung finanziert hat.
  • BGH, 09.04.1956 - II ZR 135/55

    Kostenentscheidung im Schlußurteil

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07
    Da das Schlussurteil von den Klägern nicht angegriffen worden ist, hat seine in Rechtskraft erwachsene Kostenentscheidung auch insofern Bestand, als darin über die bisher angefallenen Kosten der ersten und zweiten Instanz entschieden worden ist (BGHZ 20, 253, 255, auch BGH, Beschluss vom 9. November 1977 - VIII ZB 36/77, WM 1977, 1428 f.).
  • BGH, 09.11.1977 - VIII ZB 36/77

    Anfechtbarkeit einer Entscheidung des Kostenpunktes im Schlussurteil

    Auszug aus BGH, 29.09.2009 - XI ZR 179/07
    Da das Schlussurteil von den Klägern nicht angegriffen worden ist, hat seine in Rechtskraft erwachsene Kostenentscheidung auch insofern Bestand, als darin über die bisher angefallenen Kosten der ersten und zweiten Instanz entschieden worden ist (BGHZ 20, 253, 255, auch BGH, Beschluss vom 9. November 1977 - VIII ZB 36/77, WM 1977, 1428 f.).
  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 263/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

    Vereinbart eine Bank in den zur Fondsfinanzierung geschlossenen Darlehensverträgen mit dem Fremdgeschäftsführer bewusst ohne Information der Gesellschafter eine vom Gesellschaftsvertrag abweichende nachteilige Verwertungsreihenfolge, kann dies einen Anspruch der Gesellschafter gegen die Bank gem. § 826 BGB auslösen (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237 Rn. 20 f.).

    Schon das Verständnis, damit sei die vorrangige Verwertung des Fondsgrundstücks vorgeschrieben (so der 27. Senat des Berufungsgerichts, Urteil vom 28. März 2006 - 27 U 65/05, juris; Schlussurteil vom 20. Dezember 2007 - 27 U 129/05, nicht veröffentlicht; nachfolgend BGH, Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237), ist nicht zwingend.

  • BGH, 19.07.2011 - II ZR 300/08

    Kapitalanlagegesellschaft: Außenhaftung der Treugeber/Gesellschafter eines

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 421/02, ZIP 2004, 303, 304; Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237 Rn. 18) kommt eine Haftung der kreditgewährenden Bank gegenüber den im Zeitpunkt des Abschlusses der Darlehensverträge bereits beigetretenen ebenso wie gegenüber später beigetretenen Gesellschaftern mangels Bestehens eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses grundsätzlich nicht in Betracht.
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

    (4) Entgegen der Ansicht der Revision ergibt sich hier aus dem Senatsurteil vom 29. September 2009 (XI ZR 179/07, WM 2009, 2210 Rn. 21 f.) nichts anderes.
  • BGH, 08.02.2011 - II ZR 243/09

    Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

    Allerdings können vom Darlehensvertrag abweichende Aussagen des Fondsprospekts und des Gesellschaftsvertrags unter Umständen mittelbar von Bedeutung sein (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237 Rn. 20 f.).
  • BGH, 05.03.2013 - II ZR 252/11

    Prospekthaftung bei Kapitalanlagebeteiligung an einem geschlossenen

    Ohne Erfolg beruft sich die Revisionserwiderung für ihre Auffassung, die Prospektdarstellung sei unrichtig, darauf, der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs habe diese Sichtweise in seinem Urteil vom 29. September 2009 (XI ZR 179/07, WM 2009, 2210 Rn. 20) für eine gleichlautende Formulierung gebilligt.
  • BGH, 17.04.2012 - II ZR 95/10

    Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 421/02, ZIP 2004, 303, 304; Beschluss vom 17. Juli 2007 - XI ZR 70/07, juris; Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237 Rn. 18) kommt eine Haftung der kreditgewährenden Bank gegenüber den bereits im Zeitpunkt des Abschlusses der Darlehensverträge beigetretenen ebenso wie gegenüber später beigetretenen Gesellschaftern mangels Bestehens eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses grundsätzlich nicht in Betracht.

    Die für die Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds entwickelten Grundsätze, nach denen eine kreditgebende Bank unter besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet sein kann (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 41; Urteil vom 24. November 2009 - XI ZR 260/08, ZIP 2010, 70 Rn. 30; Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 16; Urteil vom 21. September 2010 - XI ZR 232/09, ZIP 2010, 2140 Rn. 17), finden auf die Objektfinanzierung keine Anwendung (BGH, Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237 Rn. 18 a.E.).

    Im Übrigen weist die Revisionserwiderung zu Recht darauf hin, dass die Beklagten nicht darzulegen vermochten, in welcher Weise und bezogen auf welche Aussagen die finanzierende Bank bei der Prospekterstellung Einfluss genommen haben soll (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237 Rn. 21 f.).

  • KG, 29.04.2010 - 23 U 68/09

    Geschlossener Immobilienfonds in Form der GbR: Quotale Haftung der Anleger für

    Die hier vertretene Auslegung steht ferner im Einklang mit den Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in dem Urteil vom 29.09.2009 - XI ZR 179/07 - (Parallelfall, der den streitgegenständlichen Fonds betrifft) und des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs in den Beschlüssen vom 30.03.2009 - II ZR 67 und 69/08 - .

    In einem Parallelfall zur selben Gesellschaft hat der Bundesgerichtshof diese Grundsätze erneut betont und eine Haftung der Bank gegenüber den Gesellschafter aus der Verletzung vertraglicher Pflichten verneint (BGH, Urteil vom 29.09.2009 - XI ZR 179/07, zitiert nach juris).

    Eine solche Haftung der Bank ist nach der Rechtsprechung in dem Fall, dass die Bank nur den Erwerb bzw. den Ausbau des Objekts der Gesellschaft, nicht aber den Beitritt der Gesellschafter finanziert, anerkannt, wenn die Bank entweder arglistig veranlasst, dass unrichtige Angaben in den Prospekt aufgenommen werden, oder die Täuschung der Anleger durch Mitwirkung an einem arglistigen Verhalten der Initiatoren hervorgerufen hat (vgl. die rechtlichen Ausführungen des Klägers auf Seite 15 der erstinstanzlichen Replik - Band I Blatt 120 d.A. - sowie BGH, Urteil vom 29.09.2009 - XI ZR 179/07; KG, Urteil vom 24.11.2004 - 26 U 38/04).

    Anders als in dem dem Bundesgerichtshof im Urteil vom 29.09.2009 - XI ZR 179/07 - zugrunde liegenden Parallelfall fehlt hier jeglicher konkrete Vortrag zu einer Mitwirkung der Bank an dieser Täuschung.

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2012 - 7 U 20/11

    Darlehensgewährung an einen geschlossenen Immobilienfonds: Rückzahlungsanspruch;

    Bezüglich der Fondsgesellschaft war die Klägerin aber nicht auf- aufklärungspflichtig, da die gesamten Umstände des Zwischenverkaufs und der unterschiedlichen Kaufpreise der für die Fondsgesellschaft handelnden Gesellschaftergeschäftsführerin vollumfänglich bekannt waren (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, bei Juris Rn. 18).

    Denn ein Vertreiber von Kapitalanlagen, der Anlageinteressenten vorsätzlich durch Falschangaben täuscht und die Schädigung der Anleger zumindest billigend in Kauf nimmt, ist diesen gegenüber wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz verpflichtet (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, bei Juris Rn. 20 m. w. N.).

    Denn insoweit hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, die objektive Förderungshandlung bereits in der Gewährung des Darlehens der objektfinanzierenden Bank an die Fondsgesellschaft gesehen, weil die Bank in Kenntnis des geplanten Vorgehens der Initiatoren die Objektfinanzierung durchgeführt und dadurch die Täuschung der Anleger durch die Initiatoren erst ermöglicht und auch gewollt habe (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, XI ZR 119/07, bei Juris Rn. 22).

  • BGH, 17.04.2012 - II ZR 198/10

    Kapitalanlagegesellschaft: Quotale Haftung der Gesellschafter eines in Form einer

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 2. Dezember 2003 - XI ZR 421/02, ZIP 2004, 303, 304; Beschluss vom 17. Juli 2007 - XI ZR 70/07, juris; Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237 Rn. 18) kommt eine Haftung der kreditgewährenden Bank gegenüber den bereits im Zeitpunkt des Abschlusses der Darlehensverträge beigetretenen ebenso wie gegenüber später beigetretenen Gesellschaftern mangels Bestehens eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses grundsätzlich nicht in Betracht.

    Die für die Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds entwickelten Grundsätze, nach denen eine kreditgebende Bank unter besonderen Voraussetzungen zur Risikoaufklärung über das finanzierte Geschäft verpflichtet sein kann (BGH, Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 41; Urteil vom 24. November 2009 - XI ZR 260/08, ZIP 2010, 70 Rn. 30; Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 16; Urteil vom 21. September 2010 - XI ZR 232/09, ZIP 2010, 2140 Rn. 17), finden auf die Objektfinanzierung keine Anwendung (BGH, Urteil vom 29. September 2009 - XI ZR 179/07, ZIP 2009, 2237 Rn. 18 a.E.).

  • OLG Zweibrücken, 27.05.2013 - 7 U 19/12

    Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen die einen Immobilienfonds

    Unmittelbare Rechtsbeziehungen der Klägerin zu den einzelnen Mitgliedern der Fondsgesellschaft bestehen damit nicht, so dass es auch keine Grundlage für Aufklärungspflichten aus dem Darlehensvertrag gegenüber der Beklagten gibt (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, XI ZR 179/07, bei juris Rdnr. 18).

    Zwar ist insoweit zutreffend, dass der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 29. September 2009 ausgeführt hat, dass ein solcher deliktischer Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die objektfinanzierende Bank gegeben sein kann, wenn der Vertreiber einer Kapitalanlage den Anlageinteressenten vorsätzlich durch Falschangaben täuscht und dessen Schädigung zumindest billigend in Kauf nimmt und die Bank sich an der Täuschung bewusst beteiligt, indem sie in Kenntnis des geplanten Vorgehens die Objektfinanzierung durchführt und dadurch die Täuschung erst ermöglicht und gewollt hat (vgl. BGH, Urteil vom 19. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, bei juris Rdnrn. 20 und 22).

    Allerdings kann in der Gewährung eines Darlehens zur Durchführung der Objektfinanzierung eine objektive Unterstützungshandlung einer solchen arglistigen Täuschung der Fondsinitiatoren oder des Vertriebes liegen, wenn die Objektfinanzierung in Kenntnis der Täuschung durchgeführt und dadurch die Täuschung letztlich erst ermöglicht wird (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2009, Az.: XI ZR 179/07, bei juris Rdnr. 22).

  • OLG Zweibrücken, 29.06.2015 - 7 U 108/13

    Bankenhaftung: Schadensersatz bei Objektfinanzierung eines Immobilienfonds

  • OLG Nürnberg, 27.02.2019 - 2 U 826/16

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage in Form einer

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 78/09

    Beratungspflichten des Betreibers eines Strukturvertriebs für die Vermittlung von

  • KG, 29.06.2010 - 4 U 78/09

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Quotale Haftung der Gesellschafter auf die

  • OLG Zweibrücken, 28.02.2011 - 7 U 17/10

    BGB-Gesellschaft: Anspruch gegen einen Gesellschafter auf quotale Rückzahlung

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 962/17

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt eines Treugeber-Kommanditisten

  • LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 13/11

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 998/17

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt eines Treugeber-Kommanditisten

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 9153/16

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Beitritt zu einer Publikums-KG

  • LG Hamburg, 05.05.2017 - 301 O 322/15

    Kommanditistenhaftung in der Insolvenz einer Kapitalanlagegesellschaft:

  • OLG Hamm, 25.02.2010 - 28 U 77/09

    Pfichten des Vertreibers einer Kapitalanlage

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 1709/17

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Kapitalbeteiligung an Fondsgesellschaft bei

  • LG Nürnberg-Fürth, 27.10.2017 - 10 O 1414/17

    Prospekthaftung bei Forfaitierung

  • LG Frankenthal, 27.01.2011 - 7 O 668/09

    Schadensersatz gegen eine Bank wegen der Beteiligung an einer vorsätzlichen

  • LG Frankenthal, 10.12.2009 - 7 O 240/09

    Anpruch einer Bank gegen den Gesellschafter eines in der Rechtsform der GbR

  • LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 786/11

    Schadensersatz gegenüber der die Fondsanlage finanzierenden Bank wegen Beihilfe

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2011 - 9 U 22/10

    Anteilige Haftung eines Gesellschafters entsprechend der Beteiligung an einer GbR

  • LG Frankenthal, 24.01.2013 - 7 O 422/11

    Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine eine Fondsgesellschaft

  • LG Frankenthal, 10.11.2011 - 7 O 14/11

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung des einer Fondsgesellschaft

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