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   BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04   

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https://dejure.org/2009,3204
BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
BGH, Entscheidung vom 07.10.2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - I ZR 80/04 (https://dejure.org/2009,3204)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • rechtsportal.de

    Wirksame Übertragung von "etwaigen" Rechten an Aufnahmen des Tonträgerherstellers ohne inländischen Schutz; Schutzfristen für ab dem 1. Juli 1995 in einem Mitgliedstaat der EU urheberrechtlich geschützte Werke nach der Schutzdauerrichtlinie

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BGH entscheidet nach EuGH-Urteil zum Schutz von Tonträgern aus Drittstaaten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 2010, 532
  • GRUR-RR 2010, 359 (Ls.)
  • MMR 2010, 416
  • ZUM 2010, 429
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 80/04

    Tonträger aus Drittstaaten

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Mit Beschluss vom 29. März 2007 hat der Senat dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt (GRUR 2007, 502 = WRP 2007, 665 - Tonträger aus Drittstaaten I):.

    Eine einschränkende Auslegung des § 137f Abs. 2 UrhG dahin, dass diese Vorschrift nur auf die nationalen Vorschriften über den Schutz der Angehörigen von Mitgliedstaaten verweist und nicht auf die (fremdenrechtlichen) Vorschriften, aus denen sich der Schutz von Angehörigen von Drittstaaten ergibt (vgl. dazu BGH GRUR 2007, 502 Tz. 22 f. - Tonträger aus Drittstaaten I), verbietet sich mit Rücksicht auf Art. 10 Abs. 2 der Schutzdauerrichtlinie.

  • EuGH, 20.01.2009 - C-240/07

    Sony Music Entertainment - Dem Urheberrecht verwandte Schutzrechte - Rechte der

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat hierüber durch Urteil vom 20. Januar 2009 (Rs. C-240/07, GRUR 2009, 393 - Sony/Falcon) wie folgt entschieden:.

    Eine Auslegung von Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie, wonach die erste der in dieser Vorschrift alternativ aufgestellten Voraussetzungen nur dann erfüllt wäre, wenn nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem der in der Richtlinie vorgesehene Schutz beansprucht wird, vorher ein Schutz bestanden hätte, auch wenn ein solcher vorheriger Schutz in einem anderen Mitgliedstaat gewährt worden wäre, stünde weder mit dem Wortlaut dieser Vorschrift noch mit dem Zweck der Richtlinie in Einklang (EuGH GRUR 2009, 393 Tz. 24 - Sony/Falcon).

  • OLG Hamburg, 14.12.2000 - 3 U 21/00

    Schutzfristen für US-amerikanische Künstler

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - bislang keine Feststellungen dazu getroffen, ob - wie die Klägerin behauptet - das nationale Recht Großbritanniens auch Tonträger schützt, die vor dem 1. Januar 1966 festgelegt wurden, und ob dieser Schutz auf Tonträger amerikanischer Hersteller ausgedehnt worden ist, die in den USA veröffentlicht worden sind (vgl. dazu auch OLG Hamburg GRUR 2000, 707, 708 f. und GRUR-RR 2001, 73, 78 f.).
  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Da diese Annahme fehlerhaft ist, liegt eine verdeckte Regelungslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes vor, die im Wege einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung zu schließen ist (vgl. dazu BGHZ 179, 27 Tz. 19 ff.).
  • BGH, 14.10.1993 - I ZR 161/91

    "Beatles"; Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Die Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens reicht nicht weiter als der Inlandsschutz, der nach § 129 Abs. 1 UrhG hinsichtlich der Rechte der Tonträgerhersteller aus § 85 UrhG keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes hinaus vorsieht und damit erst ab 1. Januar 1966 eingreift (vgl. BGHZ 123, 356 - Beatles; 125, 382, 386 - Rolling Stones; vgl. weiter Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vor §§ 120 ff. UrhG Rdn. 95; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 126 Rdn. 9; Schack, JZ 1994, 360, 363).
  • BGH, 21.04.1994 - I ZR 31/92

    "Rolling Stones"; Bindungswirkung von Vorabentscheidungen des EuGH

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Die Rückwirkung des Genfer Tonträger-Abkommens reicht nicht weiter als der Inlandsschutz, der nach § 129 Abs. 1 UrhG hinsichtlich der Rechte der Tonträgerhersteller aus § 85 UrhG keine Rückwirkung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urheberrechtsgesetzes hinaus vorsieht und damit erst ab 1. Januar 1966 eingreift (vgl. BGHZ 123, 356 - Beatles; 125, 382, 386 - Rolling Stones; vgl. weiter Schricker/Katzenberger, Urheberrecht, 3. Aufl., Vor §§ 120 ff. UrhG Rdn. 95; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 126 Rdn. 9; Schack, JZ 1994, 360, 363).
  • OLG Hamburg, 29.04.1999 - 3 U 250/98

    Frank Sinatra

    Auszug aus BGH, 07.10.2009 - I ZR 80/04
    Das Berufungsgericht hat - von seinem Standpunkt aus folgerichtig - bislang keine Feststellungen dazu getroffen, ob - wie die Klägerin behauptet - das nationale Recht Großbritanniens auch Tonträger schützt, die vor dem 1. Januar 1966 festgelegt wurden, und ob dieser Schutz auf Tonträger amerikanischer Hersteller ausgedehnt worden ist, die in den USA veröffentlicht worden sind (vgl. dazu auch OLG Hamburg GRUR 2000, 707, 708 f. und GRUR-RR 2001, 73, 78 f.).
  • BGH, 21.04.2016 - I ZR 43/14

    An Evening with Marlene Dietrich - Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG dahin auszulegen, dass die in der Richtlinie 2006/116/EG vorgesehenen Schutzfristen Anwendung finden, wenn das betreffende Werk als solches am 1. Juli 1995 in zumindest einem Mitgliedstaat nach dessen nationalen Bestimmungen über das Urheberrecht geschützt war und der Inhaber solcher Schutzrechte an diesem Werk, auch wenn er Drittstaatsangehöriger ist, zu diesem Zeitpunkt den in diesen nationalen Bestimmungen vorgesehenen Schutz genoss (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-240/07, Slg. 2009, I-263 = GRUR 2009, 393 Rn. 26 bis 37 - Sony/Falcon; BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 bis 27 - Tonträger aus Drittstaaten II; BGH, GRUR 2014, 559 Rn. 57 - Tarzan).

    Danach kommt es für die Anwendung des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG und damit auch des § 137f Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG weder darauf an, ob der Inhaber des Schutzrechts Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 35 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 - Tonträger aus Drittstaaten II), noch darauf, ob der Schutzgegenstand in dem Mitgliedstaat, für den Schutz beansprucht wird, überhaupt jemals geschützt gewesen ist.

    Vielmehr kommen dem Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts die nach § 137f Abs. 2 Satz 1 und 2 UrhG anzuwendenden Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes in der seit dem 1. Juli 1995 geltenden Fassung zugute, wenn der von ihm für einen bestimmten Schutzgegenstand beanspruchte (Urheber-)Rechtsschutz am 1. Juli 1995 zumindest in einem der Mitgliedstaaten bestanden hat (BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 24 - Tonträger aus Drittstaaten II; GRUR 2014, 559 Rn. 58 - Tarzan).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Beim Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke ist eine richterliche Rechtsfortbildung jedoch verfassungsrechtlich zulässig, wenn sie vom Gesetzgeber stillschweigend gebilligt wird (vgl. BGH, Urteil vom 26. November 2008 - VIII ZR 200/05, BGHZ 179, 27 Rn. 21; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, ZUM 2010, 429 Rn. 22 - PC III, mwN).
  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 49/13

    Tarzan - Urheberrechtsschutz: Folgen der Verlängerung der urheberrechtlichen

    Vielmehr gilt diese Schutzfrist nur in dem Mitgliedstaat, der von der Möglichkeit, eine längere Schutzfrist beizubehalten, Gebrauch gemacht hat (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009, I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Die Vorschrift des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dahin auszulegen, dass die in der Richtlinie 2006/116/EG vorgesehenen Schutzfristen Anwendung finden, wenn das betreffende Werk als solches am 1. Juli 1995 in zumindest einem Mitgliedstaat nach dessen nationalen Bestimmungen über das Urheberrecht geschützt war und der Inhaber solcher Schutzrechte an diesem Werk, der Drittstaatsangehöriger ist, zu diesem Zeitpunkt den in diesen nationalen Bestimmungen vorgesehenen Schutz genoss (EuGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - C-240/07, Slg. 2009, I-263 = GRUR 2009, 393 Rn. 26 bis 37 - Sony/Falcon; vgl. auch BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 bis 27 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Danach kommt es für die Anwendung des Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2006/116/EG und damit auch des § 137f Abs. 2 Satz 1 UrhG nicht darauf an, ob der Inhaber des Schutzrechts Staatsangehöriger eines Drittstaates ist (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 35 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 23 - Tonträger aus Drittstaaten II).

    Ferner ist es unerheblich, ob das Werk in dem Mitgliedstaat, für den Schutz beansprucht wird, zu keiner Zeit geschützt war; entscheidend ist allein, dass das Werk am 1. Juli 1995 zumindest in einem der Mitgliedstaaten geschützt war (EuGH, GRUR 2009, 393 Rn. 20 bis 25 - Sony/Falcon; BGH, GRUR Int. 2010, 532 Rn. 14 bis 22 - Tonträger aus Drittstaaten II).

  • LG Köln, 01.06.2017 - 14 O 141/15

    Schutzfristen - Aufleben bei Riefenstahl-Standfotos

    Aus diesem Grunde wäre der Schutz der Lichtbilder selbst dann gegeben gewesen, wenn sie in Deutschland zu keiner Zeit geschützt waren (vergleiche etwa BGH, Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 80/04 - Bob Dylan, unter Verweis auf EuGH GRUR 2009, 393 - Sony/Falcon).
  • OLG Rostock, 06.07.2011 - 2 U 38/03

    Urheberrechtsschutz für Angehörige von Drittstaaten - Urheberrechtliche

    Wegen der Begründung im Einzelnen nimmt der Senat Bezug auf das Urteil des Bundesgerichtshofs in dieser Sache vom 07.10.2009 (Az.: I ZR 80/04).
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