Rechtsprechung
BGH, 24.04.2012 - 2 StR 622/11 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; § 24 StPO
Gesetzlicher Richter; Befangenheit von Richtern des BGH hinsichtlich der Entscheidung über die Besorgnis der Befangenheit anderer Richter des BGH im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorsitzes des 2. Strafsenates - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 24 Abs 2 StPO
Wiederholte Richterablehnungen im Strafverfahren: Mitwirkende Richter in den Ablehnungsverfahren - Wolters Kluwer
Hinderung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit an der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen weitere Richter
- rewis.io
Wiederholte Richterablehnungen im Strafverfahren: Mitwirkende Richter in den Ablehnungsverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 30; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Hinderung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit an der Mitwirkung bei der Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen weitere Richter - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.10.2011 - 5 StR 376/11
Fehlerhafte Ablehnung eines Befangenheitsgesuchs; unvertretbare Mitwirkung eines …
Auszug aus BGH, 24.04.2012 - 2 StR 622/11
Unter Bedacht auf das aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgende Gebot, dass auch im Ablehnungsverfahren ein "Entscheiden in eigener Sache" zu vermeiden ist (vgl. BVerFG NJW 2005, 3410), schließt es dieser Umstand aus, dass sie an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch in vorliegender Sache mitwirken (vgl. BGH NStZ 2012, 45). - BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BGH, 24.04.2012 - 2 StR 622/11
Unter Bedacht auf das aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG folgende Gebot, dass auch im Ablehnungsverfahren ein "Entscheiden in eigener Sache" zu vermeiden ist (vgl. BVerFG NJW 2005, 3410), schließt es dieser Umstand aus, dass sie an der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch in vorliegender Sache mitwirken (vgl. BGH NStZ 2012, 45).