Rechtsprechung
BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- lexetius.com
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 573 Abs 2 Nr 2 BGB
Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters - IWW
§ 546 Abs. 1, § ... 985 BGB, § 573 Abs. 3 BGB, § 564a Abs. 1 Satz 2 BGB, § 574 BGB, § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 286 ZPO, § 141 ZPO, § 448 ZPO, § 564 Satz 2 ZPO, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
Unzulässigkeit einer "vorsorglichen" Eigenbedarfskündigung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung; Hinreichende Bestimmung und Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne Mindestmaß der Entschlossenheit zur Eigennutzung, vager Eigenbedarf, Konkretisierungserfordernisse bei der Erforschung innerer Tatsachen
- rewis.io
Eigenbedarfskündigung von Wohnraum: Notwendige Konkretisierung und Ernsthaftigkeit eines Eigennutzungswunsches des Vermieters
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Miet- und Pachtrecht
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Voraussetzungen für die Rechtfertigung einer Eigenbedarfskündigung; Hinreichende Bestimmung und Konkretisierung des Eigenbedarfswunsches
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung bei nur vager oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgter Nutzungsabsicht
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Eigenbedarfskündigung - und ihre Begründung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Erstinstanzliche Parteivernehmung - und die Würdigung des Berufungsgerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der vage Eigenbedarf
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Vager Nutzungswunsch rechtfertigt noch keine Eigenbedarfskündigung
- koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)
Begründung einer Eigenbedarfskündigung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Eigenbedarf: Der Eigennutzungswunsch muss ernsthaft sein!
- haerlein.de (Kurzinformation)
Kündigung eines Wohnungsmietverhältnisses wegen Eigenbedarfs
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Vorratskündigung im Eigenbedarfsrecht
- anwalt.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Beweiswürdigung der Gerichte und Anforderungen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Voraussetzungen der Eigenbedarfskündigung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wirksame Eigenbedarfskündigung erfordert ernsthafte Nutzungsabsicht
- promietrecht.de (Kurzinformation)
Eigenbedarfskündigung - Nutzungsabsicht muss ernsthaft sein
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ein auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützter Eigennutzungswunsch muss vom Vermieter ernsthaft verfolgt werden - Zweifel an der Ernsthaftigkeit einer Eigennutzung schließt Kündigungsrecht wegen Eigenbedarfs aus
Besprechungen u.ä. (3)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung bei nur vager oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgter Nutzungsabsicht
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Eigenbedarfskündigung auf Vorrat ist unzulässig
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Eigenbedarfskündigung ohne ernsthafte Nutzungsabsicht! (IMR 2015, 485)
Verfahrensgang
- AG Bonn, 02.04.2014 - 203 C 154/13
- LG Bonn, 13.10.2014 - 6 S 80/14
- BGH, 23.09.2015 - VIII ZR 297/14
Papierfundstellen
- NJW 2015, 3368
- MDR 2015, 1286
- NZM 2015, 812
- ZMR 2016, 22
Wird zitiert von ... (38)
- BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15
Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB): …
Dem Zweck des nach § 573 Abs. 3 BGB bestehenden Begründungserfordernisses wird bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs grundsätzlich durch die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, genügt (Bestätigung der Senatsrechtsprechung, zuletzt Urteil vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f. mwN).Diesem Zweck wird nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.;… vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN) im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann.
- BGH, 14.12.2016 - VIII ZR 232/15
Eigenbedarfskündigung durch GbR zulässig; Anbietpflicht des Vermieters
An dieser Beurteilung hält er allerdings, wie bereits im Senatsurteil vom 23. September 2015 (VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 18) angedeutet, nicht mehr fest. - BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 44/16
BGH mahnt sorgfältige Prüfung von Parteivorbringen und Beweisergebnissen in …
Vielmehr drängt sich nach dieser Darstellung die Vermutung auf, dass bei der Kündigung kein oder jedenfalls noch kein konkreter und ernsthafter, sondern ein allenfalls sehr unbestimmter Nutzungswille bestanden und es sich daher (allenfalls) um eine (unzulässige) Vorratskündigung (dazu Senatsurteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, aaO Rn. 19) gehandelt hat, die gleichfalls als Pflichtverletzung anzusehen wäre und somit ebenfalls Grundlage des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs des Klägers sein könnte.
- BGH, 27.09.2017 - VIII ZR 243/16
Berücksichtigungsfähigkeit von Drittinteressen bei der Verwertungskündigung nach …
Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… vom 29. März 2017 - VIII ZR 44/16, WuM 2017, 342 Rn. 22;… Senatsbeschluss vom 11. Oktober 2016 - VIII ZR 300/15, NJW-RR 2017, 75 Rn. 19). - BGH, 10.05.2017 - VIII ZR 292/15
BGH führt seine Rechtsprechung zur Anwendung der Generalklausel bei …
Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann (…Senatsurteile vom 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135 Rn. 13 mwN;… vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7 mwN; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.; vgl. auch BVerfGE 85, 219, 223; BVerfG, NZM 2003, 592, 593 [jeweils zu § 564b Abs. 3 BGB aF]). - BGH, 11.10.2016 - VIII ZR 300/15
Berufung im Schadensersatzprozess des gekündigten Wohnraummieters wegen …
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus (Bestätigung von BGH, Urteile vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368; vom 18. Mai 2005, VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395).Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch so weit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Bestätigung von BGH, Urteil vom 23. September 2015, VIII ZR 297/14, aaO).
Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, jedoch nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22; vom 18. Mai 2005 - VIII ZR 368/03, NJW 2005, 2395 unter II 2; BVerfG, WuM 2002, 21, 22; jeweils mwN).
Vielmehr muss sich der Nutzungswunsch soweit "verdichtet" haben, dass ein konkretes Interesse an einer alsbaldigen Eigennutzung besteht (Senatsurteil vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, aaO).
- BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19
Härteeinwand setzt Gutachten über Kündigungsfolgen voraus!
Dabei hat es nach durchgeführter Beweisaufnahme ohne erkennbare Rechtsfehler die Überzeugung gewonnen, dass es sich nicht um eine sogenannte Vorratskündigung (vgl. hierzu etwa Senatsurteile vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 22;… vom 29. März 2017 - VIII ZR 44/16, WuM 2017, 342 Rn. 22; jeweils mwN) handelte, sondern der Eigennutzungswunsch bereits im Kündigungszeitpunkt ernsthaft verfolgt worden ist, auch wenn die Tochter zum Zeitpunkt der Kündigung noch keine konkrete Vorstellung davon gehabt hat, ob sie die Wohnung mit einem Freund oder weiteren Personen zum Zwecke einer Wohngemeinschaft werde nutzen wollen. - BGH, 15.09.2021 - VIII ZR 76/20
Kündigungsrecht des Erstehers sticht vertraglichen Ausschluss der …
Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (…vgl. Senatsurteile vom 30. April 2014 - VIII ZR 284/13, NZM 2014, 466 Rn. 7; vom 23. September 2015 - VIII ZR 297/14, NJW 2015, 3368 Rn. 11 f.;… vom 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474 Rn. 15;… vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, NJW-RR 2019, 972 Rn. 19;… Senatsbeschluss vom 9. Februar 2021 - VIII ZR 346/19, WuM 2021, 314 Rn. 6). - AG Dortmund, 02.06.2020 - 425 C 3346/19
Kündigungsverzicht "bis zum Tod des Mieters" bedarf der Schriftform!
Ob der Wunsch, sich die Möglichkeit "offenzuhalten" ggf. zu einem späteren Zeitpunkt Pflegepersonal aufzunehmen, eine Eigenbedarfskündigung rechtfertigen würde, da es sich wohl um eine unzulässige Vorratskündigung handeln würde (BGH WuM 2016, 743 = MDR 2017, 21 = NZM 2017, 23 = GE 2017, 97 = ZMR 2017, 32; NJW 2015, 3368; NJW 2005, 2395), bedarf an dieser Stelle keiner Entscheidung, da nach der Rechtsprechung des BGH (NZM 2010, 400 = NJW-RR 2010, 809) diese Frage nicht im Rahmen der formellen Wirksamkeit der Kündigungserklärung, sondern erst im Rahmen der materiellen Begründetheit zu prüfen wäre (Hinz, JR 2011, 346).Für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB reicht eine sogenannte Vorratskündigung, der ein gegenwärtig noch nicht absehbarer Nutzungswunsch der Eigenbedarfsperson zugrunde liegt, nicht aus (BGH WuM 2016, 743 = MDR 2017, 21 = NZM 2017, 23 = GE 2017, 97 = ZMR 2017, 32; NJW 2015, 3368; NJW 2005, 2395).
- AG Gießen, 05.11.2015 - 48 C 48/15
Mietmängel: Mieter kann mindern und zweifachen Minderungsbetrag einbehalten!
Es kann nicht richtig sein, dass der Vermieter das Zurückbehaltungsrecht durch Erhebung einer unschlüssigen Klage beenden kann (vgl. Blank, WuM 15, 677 [BGH 23.09.2015 - VIII ZR 297/14] ). - BGH, 09.02.2021 - VIII ZR 346/19
Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreits …
- LG Berlin, 21.11.2018 - 65 S 142/18
Eigenbedarfskündigung: Nutzung einer weit unter Standard liegenden Stadtwohnung …
- LG Berlin, 20.09.2018 - 67 S 16/18
Voraussetzungen einer Verwertungskündigung
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 8.22
Berufung - Teilstattgabe - vorzeitige Besitzeinweisung nach …
- LG Berlin, 22.06.2016 - 65 S 386/15
Eigenbedarfskündigung: Vorgeschobener Selbstnutzungswille bei zeitgleichen …
- LG Berlin, 03.07.2019 - 65 S 227/18
Ohne Aufenthaltserlaubnis keine Eigenbedarfskündigung!
- LG Hamburg, 25.03.2019 - 316 S 78/17
Wohnraummiete in Hamburg: Eigenbedarfskündigung einer Vermieter-GbR; Erfordernis …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - 10 B 9.22
Berufung; Teilstattgabe; vorzeitige Besitzeinweisung nach Bundesfernstraßenrecht; …
- AG Recklinghausen, 03.02.2016 - 12 C 299/15
Eigenbedarfskündigung wegen Betreuung/Pflege der Eltern zulässig?
- AG Berlin-Schöneberg, 24.06.2020 - 104 C 37/20
Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung durch den Erwerber einer in Wohnungseigentum …
- LG Berlin, 26.04.2022 - 67 S 10/22
Unzulässiges Nutzungskonzept führt zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung
- LG Berlin, 25.09.2019 - 65 S 174/19
Umfang der Ankündigungspflicht des Vermieters über Erhaltungsmaßnahmen
- LG Berlin, 13.03.2019 - 65 S 204/18
- LG Berlin, 19.02.2018 - 65 S 241/17
Plausibilität der Eigenbedarfskündigung des Vermieters: Beweiswürdigung der …
- LG Berlin, 08.03.2018 - 65 S 199/17
Mietrecht: Anforderungen an die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines …
- LG Kleve, 14.01.2016 - 6 S 150/15
Räumung und Herausgabe des Mietobjekts durch Kündigung wegen Eigenbedarfs
- LG Berlin, 27.10.2021 - 65 S 125/21
Erhöhter Bestandsschutz kann wirksam vereinbart werden und gilt auch gegenüber …
- AG Hamburg-Bergedorf, 11.03.2021 - 410c C 199/19
Rechtsmissbräuchlichkeit einer Eigenbedarfskündigung aufgrund einer bis zur …
- LG Berlin, 07.11.2018 - 65 S 121/18
Außerordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses bei überwiegenden …
- LG Berlin, 13.04.2021 - 67 S 10/21
Wohnraummiete: Vorliegen einer unzulässigen Vorratskündigung in Form einer …
- LG Itzehoe, 12.02.2021 - 9 S 39/20
Zweifel an Eigenbedarf gehen zu Lasten des Vermieters
- AG Leonberg, 16.05.2019 - 8 C 34/19
Eigenbedarfskündigung muss Bedarfsperson klar benennen
- LG Hamburg, 04.12.2018 - 316 S 87/18
Mietverhältnis: Anforderungen an eine Eigenbedarfskündigung
- OLG Frankfurt, 04.02.2021 - 2 U 28/19
Erschleichen eines Titels
- LG Berlin, 29.06.2021 - 65 S 344/20
Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummietvertrag: Darlegung eines ernsthaften …
- AG Pfaffenhofen/Ilm, 27.11.2020 - 1 C 128/19
Schadensersatz nach beendetem Mietverhältnis
- LG Köln, 12.11.2019 - 1 S 68/19
- AG Frankfurt/Main, 06.03.2019 - 33 C 2955/18