Rechtsprechung
BGH, 06.10.2015 - 2 StR 373/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: tragfähige Tatsachengrundlage; Anforderungen an die Darstellung im Urteil) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 357 StPO
- Wolters Kluwer
Beruhen der Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage; Voraussetzung objektiver Grundlagen für die zur richterlichen Überzeugung erforderliche persönliche Gewissheit des Richters; Verkürzte Wiedergabe des dynamischen Geschehens durch die Feststellungen des ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 4
Beruhen der Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage; Voraussetzung objektiver Grundlagen für die zur richterlichen Überzeugung erforderliche persönliche Gewissheit des Richters; Verkürzte Wiedergabe des dynamischen Geschehens durch die Feststellungen des ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Überzeugungsbildung des Richters
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15
Unzureichende Feststellungen zur Höhe eines im Adhäsionsverfahren zuerkannten …
Auszug aus BGH, 06.10.2015 - 2 StR 373/14
Dem Beschwerdeführer ist auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren in der Revisionsinstanz unter Beiordnung seines Verteidigers zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 43/15).