Rechtsprechung
BGH, 17.05.2017 - VII ZB 64/16 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
ZPO § 750 Abs. 1 Satz 1
- IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2, § 575 ZPO, § 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 750 Abs. 1 ZPO, § 97 Abs. 1 ZPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 750 Abs 1 S 1 ZPO
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung durch Titelgläubiger nach Änderung von dessen Rechtsform und Firma; Nachweis der Personenidentität - Jurion
Betreiben der Zwangsvollstreckung durch eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleichen offenen Handelsgesellschaft aus dem Titel; Geltendmachung einer Änderung der Rechtsform und der Firma; Zweifelsfreier Nachweis der Personenidentität gegenüber dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden
- Deutsches Notarinstitut
ZPO § 750 Abs. 1 S. 1
Vollstreckung durch Titelgläubiger nach Änderung von dessen Rechtsform und Firma - Betriebs-Berater
Zwangsvollstreckung - Rechtsformänderung der Titelgläubigerin
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 11,50 €)
Zu den Anforderungen an den Nachweis der Personenidentität, wenn eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleiche OHG die Zwangsvollstreckung aus dem Titel betreibt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 750 Abs. 1 S. 1
Betreiben der Zwangsvollstreckung durch eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleichen offenen Handelsgesellschaft aus dem Titel; Geltendmachung einer Änderung der Rechtsform und der Firma; Zweifelsfreier Nachweis der Personenidentität gegenüber dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden - rechtsportal.de
ZPO § 750 Abs. 1 S. 1
Betreiben der Zwangsvollstreckung durch eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleichen offenen Handelsgesellschaft aus dem Titel; Geltendmachung einer Änderung der Rechtsform und der Firma; Zweifelsfreier Nachweis der Personenidentität gegenüber dem zuständigen Vollstreckungsorgan durch entsprechende Urkunden - datenbank.nwb.de
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung durch Titelgläubiger nach Änderung von dessen Rechtsform und Firma; Nachweis der Personenidentität
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Nachweis der Personenidentität durch eine mit dem im Vollstreckungstitel bezeichneten Gläubiger hinsichtlich der Rechtsform nicht namensgleiche OHG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Leitsatz)
Zwangsvollstreckung der FKH OHG aus Titeln der FKH GbR: Rechtsbeschwerde zurückgewiesen
- infodienst-schuldnerberatung.de (Kurzinformation)
Zwangsvollstreckung der FKH OHG aus Titeln der FKH GbR: Rechtsbeschwerde zurückgewiesen
Besprechungen u.ä. (2)
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Zwangsvollstreckung durch eine oHG aus dem Titel einer GbR
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
"Beischreibung" bei Identität mit Titelgläubiger?
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 10.02.2016 - 16 M 325/16
- LG Frankfurt/Oder, 01.09.2016 - 19 T 99/16
- BGH, 17.05.2017 - VII ZB 64/16
Papierfundstellen
- NJW 2017, 2917
- ZIP 2017, 1391
- MDR 2017, 905
- WM 2017, 1213
- BB 2017, 1474
- DB 2017, 1447
- Rpfleger 2017, 564
- NZG 2017, 822
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 22.08.2018 - 4 U 159/17
Insolvenzanfechtung: Bedingter Gläubigerbenachteilungsvorsatz bei …
Zuletzt hat sich das beklagte Land auf eine zu § 750 ZPO ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VII ZB 64/16) berufen, in welcher der Bundesgerichtshof für den Fall der Vollstreckung durch eine OHG aus einem von einer GbR erwirkten Titel einen Nachweis der Titelgläubigereigenschaft der OHG in der Form des § 750 Abs. 2 ZPO gefordert hat.