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   BGH, 23.06.2017 - V ZR 175/16   

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https://dejure.org/2017,36707
BGH, 23.06.2017 - V ZR 175/16 (https://dejure.org/2017,36707)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2017 - V ZR 175/16 (https://dejure.org/2017,36707)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2017 - V ZR 175/16 (https://dejure.org/2017,36707)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 858 Abs 1 BGB, § 992 BGB, § 1120 BGB
    Zwangsversteigerung: Pflichten des Erstehers bei eigenmächtiger Inbesitznahme der ersteigerten Immobilie

  • IWW

    §§ 992, ... 823 Abs. 1 BGB, § 885 ZPO, § 858 Abs. 1, § 823 Abs. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, §§ 90, 55, 20 Abs. 2 ZVG, § 1120 BGB, § 241 Abs. 2 BGB, § 90 ZVG, § 93 Abs. 1 ZVG, §§ 885, 885a ZPO, § 885 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 885 Abs. 2 ZPO, § 885 Abs. 3 ZPO, § 885a Abs. 2 ZPO, § 885 Abs. 3 Satz 2, § 885a Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 563 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 286 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Eigenmächtige Inbesitznahme der ersteigerten Immobilie durch den Ersteher ohne Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers; Obliegenheit des Erstehers zur Erstellung eines Verzeichnisses über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anfertigung eines Inventarverzeichnisses und Schätzung des Inventars bei eigenmächtiger Inbesitznahme einer ersteigerten Immobilie

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 858 Abs. 1, §§ 992, 823 Abs. 1
    Schadensersatzpflicht des Erstehers für die in ersteigerter Immobilie befindlichen Gegenstände des Schuldners bei eigenmächtiger Inbesitznahme

  • rabüro.de

    Zu den Pflichten des Erstehers bei eigenmächtiger Inbesitznahme der ersteigerten Immobilie

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Erstehers bei eigenmächtiger Inbesitznahme der ersteigerten Immobilie

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eigenmächtige Inbesitznahme der ersteigerten Immobilie durch den Ersteher ohne Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers; Obliegenheit des Erstehers zur Erstellung eines Verzeichnisses über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten ...

  • rechtsportal.de

    Eigenmächtige Inbesitznahme der ersteigerten Immobilie durch den Ersteher ohne Hinzuziehung des Gerichtsvollziehers; Obliegenheit des Erstehers zur Erstellung eines Verzeichnisses über die in der Immobilie vorgefundenen, von dem Zuschlagsbeschluss nicht erfassten ...

  • datenbank.nwb.de

    Zwangsversteigerung: Pflichten des Erstehers bei eigenmächtiger Inbesitznahme der ersteigerten Immobilie

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ersteher muss Verzeichnis über vorhandene Gegenstände erstellen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Ersteher ersteigerter Immobilien müssen bei eigenmächtiger Inbesitznahme Verzeichnis über vorgefundene Gegenstände erstellen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Obliegenheit des Erstehers zur Erstellung eines Verzeichnisses

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zwangsversteigerung: Darf der neue Eigentümer die Immobilie räumen und entrümpeln?

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Inventarisierungsobliegenheit des Erstehers in der Zwangsversteigerung! (IMR 2017, 460)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislastumkehr auch zu Lasten des Erstehers bei eigenmächtiger Inbesitznahme (IVR 2018, 19)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 3656
  • MDR 2018, 29
  • NZM 2017, 859
  • WM 2017, 2113
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 45/09

    Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei "kalter" Wohnungsräumung

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 175/16
    Kommt der Vermieter der Inventarisierungspflicht nicht nach, geht der Schadensausgleich des Mieters auch dahin, dass der Vermieter verpflichtet ist zu beweisen, in welchem Umfang Bestand, Zustand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben abweichen, die der Mieter hierzu gemacht hat, soweit dessen Angaben plausibel sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 15 ff.).

    Die Erstellung eines Verzeichnisses ist nur dann entbehrlich, wenn sich in der Immobilie nur verbrauchte und für eine weitere Verwendung ersichtlich unbrauchbare Sachen befinden, an deren Dokumentierung und Aufbewahrung der Schuldner bereits auf den ersten Blick schlechthin kein Interesse haben kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 16 sowie § 885 Abs. 3 Satz 2, § 885a Abs. 3 Satz 2 ZPO).

    Kommt der Ersteher der Obliegenheit zur Dokumentation nicht nach, hat er im Streitfall - ebenso wie der Vermieter bei der "kalten Räumung" - zu beweisen, inwieweit die Angaben des Schuldners zu dem Bestand, Zustand und Wert der Gegenstände, die sich im Zeitpunkt der Räumung in dem Haus befunden haben sollen, unzutreffend sind, soweit dessen Angaben plausibel sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 - VIII ZR 45/09, NJW 2010, 3434 Rn. 17).

  • BGH, 18.11.2016 - V ZR 221/15

    Entziehung des Wohnungseigentums: Pflicht des Erstehers der Eigentumswohnung zur

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 175/16
    Der Zuschlagsbeschluss, der nach § 93 Abs. 1 ZVG ein Vollstreckungstitel auf Räumung und Herausgabe des Grundstücks ist (vgl. Senat, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 221/15, NW-RR 2017, 260 Rn. 13), bildet aber die Grundlage der Sonderverbindung, die mit dem Vollstreckungszugriff zur Entstehung gelangt.
  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 175/16
    Durch den Vollstreckungszugriff entsteht zwischen dem Ersteher als Vollstreckungsgläubiger und dem Schuldner eine gesetzliche Sonderbeziehung privatrechtlicher Art, aus der Sorgfaltspflichten gegenüber dem anderen Teil erwachsen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 301/13, NJW-RR 2015, 850; Urteil vom 10. Februar 2005 - IX ZR 211/02, BGHZ 162, 143, 148).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 301/13

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Grundstückseigentümers: Pflicht des

    Auszug aus BGH, 23.06.2017 - V ZR 175/16
    Durch den Vollstreckungszugriff entsteht zwischen dem Ersteher als Vollstreckungsgläubiger und dem Schuldner eine gesetzliche Sonderbeziehung privatrechtlicher Art, aus der Sorgfaltspflichten gegenüber dem anderen Teil erwachsen (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 2015 - IX ZR 301/13, NJW-RR 2015, 850; Urteil vom 10. Februar 2005 - IX ZR 211/02, BGHZ 162, 143, 148).
  • LG Berlin, 14.09.2017 - 67 S 149/17

    Wohnraummiete: Verfassungswidrigkeit der "Mietpreisbremse"; Anforderungen an die

    Da schließlich auch die auf Grundlage des § 556d Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB erlassene MietenbegrenzungsVO des Berliner Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) trotz der gerügten Begründungsmängel verfassungsgemäß ist (vgl. Bay. VerfGH, Beschl. v. 4. April 2017 - Vf. 3-VII-16, NJW-RR 2017, 777, juris Tz. 27 ff. (zur MiSchuV v. 10. November 2015 (GVBl S. 398, BayRS 400-6-J); LG Berlin, Urt. v. 29. März 2017 - 65 S 424/16, WuM 2017, 666, juris Tz. 50 ff.), kommt es für den Erfolg der Berufung, soweit sie den Zeitraum März bis September 2016 betrifft, darauf an, ob § 556d Abs. 1 BGB verfassungsgemäß ist.
  • LG Berlin, 14.09.2017 - 67 O 149/17

    Mietpreisbremse: Gescheitert - nicht verfassungswidrig

    Da schließlich auch die auf Grundlage des § 556d Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 BGB erlassene MietenbegrenzungsVO des Berliner Senats vom 28. April 2015 (GVBl. 2015, S. 101) trotz der gerügten Begründungsmängel verfassungsgemäß ist (vgl. Bay. VerfGH, Beschl. v. 4. April 2017 ­ Vf. 3-VII-16, NJW-RR 2017, 777, juris Tz. 27 ff. (zur MiSchuV v. 10. November 2015 (GVBl S. 398, BayRS 400-6-J); LG Berlin, Urt. v. 29. März 2017 ­ 65 S 424/16, WuM 2017, 666, juris Tz. 50 ff.), kommt es für den Erfolg der Berufung, soweit sie den Zeitraum März bis September 2016 betrifft, darauf an, ob § 556d Abs. 1 BGB verfassungsgemäß ist.
  • AG Paderborn, 09.06.2022 - 51a C 32/22

    Verpächter muss kein Bestandsverzeichnis erstellen

    Die Verletzung dieser Obliegenheit führt aber nur dazu, dass die Vermieterin, die kein Bestandsverzeichnis erstellt, im Rahmen eines späteren Schadensausgleichs im Hinblick auf die zurückgelassenen Gegenstände des Mieters beziehungsweise hier des Pächters auch die Beweislast dafür trägt, in welchem Umfang Bestand, Zustand und Wert der der Schadensberechnung zugrunde gelegten Gegenstände von den Angaben des Mieters abweichen (vgl. zum Vorstehenden nur: Geldmacher in: Gühling/Günter, Gewerberaummiete, 2. Auflage 2019, Kapitel 3, Der Räumungsprozess Rn. 2; BGH, Urteil vom 23.06.2017 - V ZR 175/16 -, juris).
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