Rechtsprechung
BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Jurion
Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den Vorgaben der Heizkostenverordnung im Einzelfall bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 23 Abs. 4 S. 1; HeizkostenV §§ 7 Abs. 1 S. 5, 9a Abs. 1 u. 2
Keine Nichtigkeit eines Beschlusses, der von Heizkostenverordnung abweicht - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 23 Abs. 4 Satz 1; HeizkostenV § 9a
Keine Nichtigkeit eines von den Vorgaben der HeizkostenV für konkrete Jahresabrechnung abweichenden Eigentümerbeschlusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anfechtbarkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümer durch Abweichen von den Vorgaben der Heizkostenverordnung im Einzelfall bezogen auf eine konkrete Jahresabrechnung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nur anfechtbar!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation)
Jahresabrechnung - Verstoß gegen die Heizkostenverordnung ist innerhalb eines Monats ab Beschlussfassung anzufechten
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen die Heizkostenverordnung sorgt lediglich für die Anfechtbarkeit des Beschlusses
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Verstoß gegen Heizkostenverordnung macht Beschluss nur anfechtbar! (IMR 2018, 466)
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 20.12.2016 - 19 C 27/16
- LG Braunschweig, 20.06.2017 - 6 S 33/17
- BGH, 22.06.2018 - V ZR 193/17
Papierfundstellen
- NJW 2018, 3717
- MDR 2018, 1305
- NZM 2018, 991