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   BGH, 21.01.1959 - KRB 11/58   

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https://dejure.org/1959,414
BGH, 21.01.1959 - KRB 11/58 (https://dejure.org/1959,414)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1959 - KRB 11/58 (https://dejure.org/1959,414)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1959 - KRB 11/58 (https://dejure.org/1959,414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeit - Anwendbarkeit der strengen Beweisantragsregeln der Strafprozessordnung (StPO) im Bußgeldverfahren - Mündliche Verhandlung in Bußgeldsachen - Beweisantragsrecht im schriftlichen Bußgeldverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 12, 333
  • NJW 1959, 587
  • MDR 1959, 321
  • GRUR 1959, 338
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 21.01.1959 - KRB 11/58
    Der Bundesgerichtshof hat sie bereits in der Sache KRB 2/58 vom 24. November 1958 gegen Krause als unbegründet verworfen.

    Im übrigen wird auf die Ausführungen des Senats zu I 3 in der Sache KRB 2/58 sinngemäß verwiesen.

    Solche Vergleiche scheiden jedoch, wie der Bundesgerichtshof in der Bußgeldsache KRB 2/58 (zur Veröffentlichung bestimmt) zu I 3 und zu II 5 näher ausgeführt hat, aus Rechtsgründen aus.

    Sachlichrechtlich liegt die Sache ebenso wie die Beschwerdesache KRB 2/58.

    Auf die Ausführungen des Senats in der Sache KRB 2/58 zu II wird sinngemäß verwiesen.

  • BGH, 28.10.1986 - 5 StR 244/86

    Vornahme einer Diensthandlung durch Begehung einer strafbaren Handlung; Begriff

    Er hat die Strafe auf der Grundlage der eigenen Feststellungen im Rahmen des Gesetzes in eigener Verantwortung zu finden und dabei sein Ermessen ohne Bindung an die Entscheidungen anderer Gerichte oder Behörden in anderen Sachen auszuüben (BGHSt 12, 334, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; BGH Urteil vom 25. Mai 1976 - 5 StR 560/75).
  • BVerfG, 06.10.1970 - 2 BvL 17/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 419 Abs. 2 Reichsabgabenordnung

    Zu § 68 StGB haben die Gerichte zudem wiederholt entschieden, daß eine lediglich dem Unterbrechungszweck dienende richterliche Handlung ohne sonstigen sachlichen Anlaß die Unterbrechung nicht herbeiführt (z. B. BGHSt 11, 335; 12, 335 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58]; 15, 234) [BGH 28.11.1960 - 3 ARs 92/60].
  • BGH, 20.12.1960 - 1 StR 531/60

    Unterbrechung der Verjährung einer Strafverfolgung durch eine richterliche

    Auf einen Vergleich mit Strafen anderer Beteiligter kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 12, 148, 151 [BGH 24.11.1958 - KRB 2/58] und 159; 12, 333, 335).
  • KG, 06.06.1986 - 5 Ws (B) 124/86

    Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Geldbuße wegen Leerstehenlassens einer

    Eine Verletzung der Aufklärungspflicht ist auch nicht in der Tatsache zu sehen, daß sich das Gericht dem Hilfsbeweisantrag des Betroffenen, der in Bußgeldsachen nur als Anregung zur Aufklärung des Sachverhalts von Amts wegen aufzufassen ist (vgl. BGHSt 12, 333, 334; u. a. KG, Beschluß vom 6. März 1986 - 5 Ws (B) 33/86), verschlossen hat, die Auskunft des Stadtplanungsamtes einzuholen, durch die bewiesen werden sollte, daß das Grundstück ... Straße 12 im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liege und die derzeit gültige Bebauungsplanung ein Abriß des Hauses vorsehe.
  • BGH, 07.10.1959 - KRB 3/59

    Beweisangebote im schriftlichen Bußgeldverfahren - Preisabsprachen als

    Im schriftlichen Bußgeldverfahren ist jedoch das Gericht an die Regeln des § 244 Abs. 3 StPO nicht gebunden; mit den Beweisangeboten hat es sich im Rahmen seiner Aufklärungspflicht zu befassen (BGHSt 12, 334 [BGH 21.01.1959 - KRB 11/58] ).
  • BGH, 04.02.1959 - KRB 16/58

    Anforderungen an die Durchführung eines Rechtsbeschwerdeverfahrens - Ausschaltung

    Überdies gilt § 244 Abs. 3 (Satz 2) StPO, den die Rechtsbeschwerde als verletzt bezeichnet, für das Kartellbußverfahren, nicht (§ 82 Abs. 4 Satz 1 GWB und § 55 Abs. 3 Satz 4 OWiG; BGH KRB 11/58, Beschluß vom 21. Januar 1959, zum Abdruck bestimmt).
  • BGH, 21.01.1959 - KRB 13/58

    Preisabsprachen eines Bauunternehmers - Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften -

    Der Anregung des Betroffenen, Auskunft darüber einzuholen, wie angeblich ähnliche Kartellverstöße an derwärts bestraft worden sind, brauchte des Oberlandesgericht aus den Rechtsgründen nicht zu entsprechen, die der Bundesgerichtshof in dem Beschwerdeverfahren KRB 11/58 im Beschluß vom 21. Januar 1959 dargelegt hat.
  • OLG Hamm, 11.09.1978 - 6 Ss OWi 2202/78
    Auch in Bußgeldsachen ist das Gericht zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet und insoweit gehalten, die Beweisaufnahme auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind (Vergleiche BGH, 1959-01-21, KRB 11/58, BGHSt 12, 333).
  • BGH, 18.02.1959 - KRB 22/58

    Vorliegen einer rechtswidrigen Erlangung von Bauaufträgen - Wettbewerbsverstoß

    Auf die Beschwerdeentscheidung des BGH KRB 11/58 vom 21. Januar 1959 (zum Abdruck bestimmt) wird sinngemäß verwiesen.
  • BGH, 04.02.1959 - KRB 18/58

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Verbot von Preisabsprachen - Möglichkeiten

    Auf die Beschwerdeentscheidung des Bundesgerichtshofs KRB 11/58 vom 21. Januar 1959 (zum Abdruck bestimmt) wird sinngemäß verwiesen.
  • BGH, 04.02.1959 - KRB 19/58

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssbeschwerde - Voraussetzungen

  • BGH, 21.01.1959 - KRB 3/58

    Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Beweisantrages - Anforderungen an den

  • BGH, 21.01.1959 - KRB 8/58

    Absprache zwischen Bauunternehmern bezüglich Preisangeboten auf

  • BGH, 21.01.1959 - KRB 5/58

    Preisabsprache bei der Ausschreibung von Bauaufträgen - Zumessung einer Buße

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