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BGH, 21.01.1959 - KRB 3/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung eines Beweisantrages - Anforderungen an den Bußgeldantrag einer Kartellbebörde
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.01.1951 - 1 StR 37/50
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung - Vorliegen eines den …
Auszug aus BGH, 21.01.1959 - KRB 3/58
Das Oberlandesgericht brauchte daher auf den entsprechenden - mangels einer bestimmten Behauptung übrigens nicht einmal formgerechten (BGHSt 1, 29, 31) [BGH 23.01.1951 - 1 StR 37/50] - "Beweisantrag" nicht einzugehen, "eine Auskunft über die Höhe der Strafen einzuholen, die in den in anderen Ländern anhängigen Kartellstrafverfahren verhängt worden sind". - BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
Auszug aus BGH, 21.01.1959 - KRB 3/58
Die Verfahrensrügen einer Verletzung des § 82 Abs. 1 GWB i.V. mit § 244 Abs. 3 und mit § 267 Abs. 3 (Satz 1) StPO sind unzulässig, soweit die Rechtsbeschwerde zu ihrer Begründung auf andere Schriftstücke verweist (§ 83 Satz 3 GWB, § 56 Abs. 4 Satz 2 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 und § 352 Abs. 1 StPO; RGSt 74, 296, 297; BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52] . - BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58
Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit
Auszug aus BGH, 21.01.1959 - KRB 3/58
Das ist im Ergebnis nicht zu beanstanden, wie der Senat mit ausführlicher Begründung bereits in der gleichliegenden Sache KRB 2/58 am 24. November 1958 entschieden hat. - BGH, 21.01.1959 - KRB 11/58
Kartell-Bußgeldsachen
Auszug aus BGH, 21.01.1959 - KRB 3/58
Obendrein ist § 244 Abs. 3 (Satz 2) StPO, den die Rechtsbeschwerde als verletzt bezeichnet, wie im mündlichen, so auch im schriftlichen Kartellbußgeldverfahren überhaupt nicht anwendbar (§ 82 Abs. 4 Satz 1 GWB, § 55 Abs. 3 Satz 4 OWiG; BGH KRB 11/58, Beschluß vom 21. Januar 1959, zum Abdruck bestimmt). - RG, 26.09.1940 - 3 D 121/40
1. Die Anfechtung eines Beschlusses, der das gegen einen erkennenden Richter …
Auszug aus BGH, 21.01.1959 - KRB 3/58
Die Verfahrensrügen einer Verletzung des § 82 Abs. 1 GWB i.V. mit § 244 Abs. 3 und mit § 267 Abs. 3 (Satz 1) StPO sind unzulässig, soweit die Rechtsbeschwerde zu ihrer Begründung auf andere Schriftstücke verweist (§ 83 Satz 3 GWB, § 56 Abs. 4 Satz 2 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 und § 352 Abs. 1 StPO; RGSt 74, 296, 297; BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52] .