Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2069
BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61 (https://dejure.org/1963,2069)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1963 - II ZR 125/61 (https://dejure.org/1963,2069)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1963 - II ZR 125/61 (https://dejure.org/1963,2069)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,2069) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verursachung eines Unfalls durch Lösen eines Anhängers vom Motorwagen - Ausreichendes Aufschrauben eines Austauschkupplungskopfes auf dem Kupplungskörper - Beachtliche Gefahrensteigerung durch Weiterbenutzung eines in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1053
  • MDR 1963, 476
  • VersR 1963, 349
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1952 - II ZR 72/52

    Trunkenheit am Steuer. Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61
    Sie entspricht dem Grundsatz, daß jede vom Versicherungsnehmer schuldhaft herbeigeführte erhebliche Änderung des beim Vertragsschluß bestehenden Gefahrenstandes, der zur Geschäftsgrundlage des Versicherungsvertrages gehört (BGHZ 7, 318 [BGH 18.10.1952 - II ZR 72/52]), zur Leistungsfreiheit des Versicherers führt.
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61
    Sie ist, wenn die Fahrt nicht nur zum Zwecke der Überführung in eine Reparaturwerkstatt unternommen wird, als erhebliche, nicht nur vorübergehende Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23, 29 VVG anzusehen (BGHZ 23, 142, 146) [BGH 24.01.1957 - II ZR 133/55].
  • BGH, 08.03.1962 - II ZR 77/60

    Leistungsfreiheit des Versicherers wegen nachträglicher Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 21.01.1963 - II ZR 125/61
    Der erkennende Senat hat bereits ausgesprochen, daß der Versicherer leistungsfrei werde, wenn der Versicherungsnehmer, dem die gefahrerhöhenden Umstände (Verlust des Bolzens einer Anhängerverbindung) bekannt waren fahrlässig ihre Gefährlichkeit nicht erfasst hat (Urteil vom 8. März 1962 - II ZR 77/60 - VersR 1962, 368).
  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

    Der IV. Zivilsenat hat - ebenso wie der II. Zivilsenat - die Gefahrerhöhung stets in dem Gebrauch des mangelhaften Kraftfahrzeugs, nicht aber in der Unterlassung der Reparatur gesehen,(vgl. dazu z.B. dieUrteile vom 21.1.1963 - II ZR 125/61 -;vom 9.11.1967 - II ZR 153/65 -;vom 25.2.1970 - IV ZR 639/68: VersR 1963, 349; 1968, 33; 1970, 412; ferner Stiefel/Wussow, Kraftfahrversicherung, 11. Aufl. § 2 AKB, Rdn. 103 ff).
  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Aus den vorstehenden Gründen hält der erkennende Senat nicht mehr an der bisherigen Rechtsprechung fest, wonach eine Gefahrerhöhung auch dann anzunehmen war, wenn der Versicherungsnehmer bei der Benutzung des nicht verkehrssicheren Fahrzeugs dessen mangelhaften Zustand nicht gekannt hat (BGH LM Nr. 6 zu § 23 VVG = VersR 1963, 349/50; ferner VersR 1964, 916; 1965, 53, 279 [BGH 23.11.1964 - II ZR 78/62]und 452/53; 1966, 230/31; 1968, 33).
  • OLG Nürnberg, 22.04.1999 - 8 U 4173/98

    Leistungsfreiheit des Vericherers durch Gefahrerhöhung: Epilepsie infolge

    Es ist jedoch zu beachten, daß in der Kraftfahrtversicherung die relevante Gefahrerhöhung nicht in dem verkehrswidrigen Zustand des Fahrzeugs oder des Fahrers zu sehen ist, sondern in der Tatsache der Weiterbenutzung des Fahrzeugs trotz der gegebenen Erhöhung des Gefährdungspotentials (vgl. BGH VersR 63, 349; 68, 1033; NJW-RR 90, 93; Johannsen, a.a.O., Anm. F 55; Stiefel-Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., Rz. 104).
  • BGH, 22.06.1967 - II ZR 154/64

    Veräußerung eines versicherten Fahrzeugs - Gefahrerhöhung bei Weiterbenutzung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nimmt der Versicherungsnehmer eine Gefahrerhöhung im Sinne des § 23 VVG vor, wenn er ein Fahrzeug weiter benutzt, dessen Verkehrssicherheit, z.B. infolge mangelhafter Bremsen oder abgefahrener Reifen, wesentlich beeinträchtigt ist (BGHZ 23, 142 = VersR 1957, 123; LM Nr. 6 zu § 23 Wo = VersR 1963, 349; 1965, 53 [BGH 23.11.1964 - II ZR 78/62]; 1966, 1022m.w.N.).
  • BGH, 19.09.1966 - II ZR 237/64

    Verkehrssicherer Zustand der Bereifung - Tiefe der äußeren Profilrillen der

    Denn die "Vornahme" einer Gefahrerhöhung nach den Vertragsabschluß im Sinne des § 23 VVG liegt allein in der Tatsache, daß der Versicherungsnehmer das Fahrzeug trotz seiner verkehrswidrigen Beschaffenheit laufend benutzt (BGH VersR 1957, 123; 1963, 349; 1966, 230u.a.m.).
  • BGH, 23.11.1964 - II ZR 78/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Der erkennende Senat hat die Frage, was unter den in § 23 Abs. 1 VVG verwendeten Begriff "eine Erhöhung der Gefahr vornehmen", zu verstehen ist, bereits in seinem dafür grundlegenden Urteil vom 21. Januar 1963 (II ZR 125/61 - LM VVG § 23 Nr. 6 = VersR 1963, 349 = NJW 1963, 1053) entschieden.
  • BGH, 09.12.1963 - II ZR 142/62

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 25 Abs. 1 VVG tritt aber nicht ein, wenn dem Versicherungsnehmer die Verkehrsunsicherheit des Fahrzeuges ohne sein Verschulden unbekannt geblieben ist (BGH VersR 63, 349).
  • BGH, 09.11.1967 - II ZR 153/65

    Leistungsfreiheit eines Versicherungsgebers wegen Gefahrerhöhung - Annahme einer

    Sachlich-rechtlich erweckt die Begründung des Urteils allerdings Zweifel, ob das Berufungsgericht klar erkannt hat, daß der Versicherungsnehmer, der ein verkehrsunsicheres Kraftfahrzeug im laufenden Betrieb weiterbenutzt, auch dann im Sinne des § 23 VVG eine Gefahrerhöhung vornimmt, wenn er von dem verkehrswidrigen Zustand nichts weiß (BGH VersR 1963, 349; 1966, 230u.a.m.; st. Rspr.), und daß ferner nach § 25 Abs. 2 Satz 1 VVG der Versicherungsnehmer die Beweislast für seine Schuldlosigkeit hat.
  • BGH, 25.01.1965 - II ZR 154/62

    Versagung des Versicherungsschutzes für die Folgen eines Verkehrsunfalles wegen

    Der erkennende Senat hat die Frage, was unter dem in § 23 Abs. 1 VVG verwendeten Begriff "eine Erhöhung der Gefahr vornehmen", zu verstehen ist, bereits in seinen dafür grundlegenden Urteil vom 21. Januar 1963 (II ZR 125/61 - LM VVG § 23 Nr. 6 - VersR 1963, 349) entschieden.
  • BGH, 10.01.1966 - II ZR 185/63

    Ohne Einwilligung vorgenommene Gefahrerhöhung im Sinne des Versicherungsgesetzes

    Was unter dem in § 23 Abs. 1 VVG verwendeten Begriff "eine Erhöhung der Gefahr vornehmen" zu verstehen ist, hat der erkennende Senat in seinem dafür grundlegenden Urteil vom 21. Januar 1963 (LM VVG § 23 Nr. 6 = VersR 1963, 349) entschieden.
  • BGH, 13.07.1964 - II ZR 32/63

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht