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   BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 164/86   

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BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 164/86 (https://dejure.org/1987,2702)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1987 - IVb ZB 164/86 (https://dejure.org/1987,2702)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 (https://dejure.org/1987,2702)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsanwalt - Frist - Urlaub

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 710
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 10.10.1991 - VII ZB 4/91

    Sorgfaltspflicht bei Feststellung des Fristbeginns

    Allerdings braucht ein Rechtsanwalt grundsätzlich nicht die Erledigung jeder konkreten Einzelanweisung zu überwachen (vgl. BGH Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 87, 710).
  • BGH, 02.11.1995 - VII ZB 13/95

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vertrauen des Rechtsanwalts auf die

    Das gilt nicht nur für allgemeine Anweisungen, sondern erst recht dann, wenn die Anwältin wie hier in einem konkreten Einzelfall eine spezielle Weisung erteilt (z.B. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = VersR 1988, 185;Beschlüsse vom 21. Januar 1987 - IV b ZB 164/86 = NJW-RR 1987, 710 undvom 5. Juli 1983 - VI ZB 5/83 = VersR 1983, 838).
  • BGH, 04.12.1991 - VIII ZB 34/91

    Anforderungen an eine wirksame Berufungseinlegung - Falsche Angaben zur Person

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß ein Rechtsanwalt grundsätzlich darauf vertrauen darf, daß ein sonst zuverlässiges Büropersonal eine ihm auch nur mündlich erteilte Anweisung befolgt; das gilt nicht nur für allgemeine Anweisungen, sondern erst recht dann, wenn der Anwalt in einem konkreten Einzelfall eine spezielle Weisung erteilt (z.B. BGH, Urteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 = VersR 1988, 185 unter 2 b; Beschlüsse vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 1987, 710 unter 2 b und vom 5. Juli 1983 - VI ZB 5/83 = VersR 1983, 838 unter 2), dies zumal dann, wenn die Vernichtung einer von zwei Berufungsschriften, die die Angestellte selbst angefertigt hatte und deshalb leicht auseinanderhalten konnte, keine besonderen Kenntnisse oder Fähigkeiten erforderte.
  • BGH, 17.04.1996 - XII ZB 27/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Unterzeichnung eines Empfangsbekenntnisses;

    Eine schriftliche Anordnung an Frau M., durch die der Gefahr des Übersehens oder Vergessens entgegengewirkt worden wäre, war nicht zwingend erforderlich (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = NJW-RR 1987, 710).
  • BGH, 15.02.1995 - XII ZB 11/95

    Sorgfaltspflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf den Ablauf von

    Auch hatte sie mit ihrer Anweisung, ihr sämtliche Familiensachen sofort nach Fristberechnung zur Überprüfung vorzulegen, den Organisationsanforderungen genügt (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 - BGHR ZPO § 233 Feriensache 1 m.N.).
  • BGH, 29.01.1997 - XII ZB 203/96

    Rechtsanwalt - Fristenkontrolle - Büroorganisation - Berufung - Gerichtsferien -

    Er mußte vielmehr Vorsorge dafür treffen, daß ihm in Fällen, in denen die Gerichtsferien Einfluß auf die Fristberechnung haben konnten, die Akten vorgelegt wurden, damit er selbst darüber befinden konnte, ob es sich um eine Feriensache handelte (Senatsbeschlüsse vom 27. Oktober 1982 - IVb ZB 157/82 = VersR 1983, 82 m.w.N.; vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = BGHR ZPO § 233 Feriensache 1; BGH Beschluß vom 5. März 1991 - XI ZB 1/91 = BGHR a.a.O. Feriensache 3).
  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZB 5/90
    Soweit der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten darüber hinaus nicht dafür gesorgt hat, daß die Akten ihm zur Prüfung der Frage vorgelegt wurden, ob eine Feriensache vorlag (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Juni 1985 - III ZB 2/85 = VersR 1985, 889; BGH, Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = BGHR ZPO § 233 Feriensache 1), ist dies nicht für die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ursächlich geworden.
  • BGH, 26.09.1996 - VII ZB 18/96

    Werklohnforderung wegen Bauleistungen - Beschwerde gegen die Ablehnung der

    Eine Verpflichtung, jede konkrete Einzelanweisung gegenüber einer sorgfältigen Angestellten zu überwachen, traf den Prozeßbevollmächtigten nicht (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 = BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 2).
  • BGH, 23.01.1991 - XII ZB 143/90

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung einer

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa VersR 1983, 82 m.w.N. und BGHR ZPO § 233 Feriensache 1) darf ein Rechtsanwalt die Beurteilung, ob eine Sache, in der eine Berufungsbegründungsfrist vorzumerken ist, eine Feriensache darstellt, grundsätzlich nicht seinem - auch gut geschulten - Büropersonal überlassen; er muß vielmehr Vorsorge dafür treffen, daß ihm die Akten vorgelegt werden, wenn die Gerichtsferien Einfluß auf die Fristberechnung haben können, damit er selbst darüber befinden kann, ob es sich um eine Feriensache handelt.
  • BGH, 27.06.1989 - VI ZB 21/89
    Allerdings darf der Rechtsanwalt, wenn - wie es hier der Fall war - die Gerichtsferien Einfluß auf den Fristablauf haben können, die Fristberechnung nicht der Verantwortung des Kanzleipersonals überlassen, sondern muß sicherstellen, daß ihm die Berechnung oder Überprüfung der Frist vorbehalten bleibt (s. BGH Beschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 164/86 - BGHR ZPO § 233 "Feriensache 1" sowie Senatsurteil vom 6. Oktober 1987 - VI ZR 43/87 - BGHR a.a.O. "Feriensache 2" = VersR 1988, 185, 186 [BGH 06.10.1987 - VI ZR 43/87]).
  • BGH, 17.12.1987 - I ZB 9/87

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Prozessbevollmächtigten - Pflicht des

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