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BGH, 21.01.1988 - 4 StR 564/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung formellen und materiellen Rechts - Rechtsfolgen eeiner unsorgfältig ausgeführten Ultraschalluntersuchung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1988, 251
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 13.10.2021 - 2 StR 418/19
BGH hebt Verurteilung eines "Bauüberwachers" wegen fahrlässiger Tötung im …
Beiden Arten der Arbeitsteilung ist gemein, dass eine Verpflichtung zu einer näheren Überwachung und ggf. einem Einschreiten jedenfalls dann besteht, sobald sich Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Beteiligten auftun (vgl. BGH, Urteile vom 21. April 1964 - 1 StR 72/64, BGHSt 19, 286, 288 f.; vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87, BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; vom 19. November 1997 - 3 StR 271/97, BGHSt 43, 306, 310; Gallas, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit der am Bau Beteiligten unter besonderer Berücksichtigung des "verantwortlichen Bauleiters", S. 34 f.). - BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98
Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung
Damit ist kein Raum für die Anwendung des sogenannten Vertrauensgrundsatzes, nach dem ein Arzt in der Regel auf die korrekte Vorarbeit eines Kollegen oder - bei arbeitsteiliger Zusammenarbeit von Ärzten verschiedener Fachrichtungen - auf die Sorgfalt des fachfremden Kollegen vertrauen darf, ohne die ärztliche Leistung seiner Kollegen jeweils selbst überprüfen zu müssen (vgl. dazu BGH NJW 1980, 649, 651; BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1). - BGH, 19.11.1997 - 3 StR 271/97
Zur strafrechtlichen Haftung eines Strahlentherapeuten
Dieser ist zwar in der Rechtsprechung auch für den Fall der Zusammenarbeit von Ärzten der gleichen Fachrichtung bei sogenannter horizontaler Arbeitsteilung (also nicht in einem Über- und Unterordnungsverhältnis) grundsätzlich anerkannt (vgl. BGHR StGB § 15 Fahrlässigkeit 1; BGH - VI. Zivilsenat - NJW 1989, 1536, 1538; 1994, 797, 798). - BGH, 07.09.1993 - 4 StR 498/93
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrages wegen tatsächlicher …
Es läßt sich aus dem Ablehnungsbeschluß schon nicht - wie es erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluß vom 21. Januar 1988 - 4 StR 564/87) - deutlich erkennen, welchen der gesetzlichen in § 244 Abs. 3 StPO erschöpfend aufgezählten (BGHSt 29, 149, 151) Ablehnungsgründe das Landgericht für gegeben erachtet hat.