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   BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91   

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https://dejure.org/1992,3481
BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 1 StR 593/91 (https://dejure.org/1992,3481)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Tateinheit von Mord und Raub mit Todesfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2903 (Ls.)
  • NStZ 1992, 230
  • NStZ 1992, 490 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63

    Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Das galt auch für den gleichgelagerten Fall der §§ 177, 178 StGB a.F. (BGHSt 19, 101, 106: § 211 StGB erschöpfe den Unrechtsgehalt einer solchen Tat nicht).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

    Zu erwägen ist auch das Argument aus BGHSt 19, 101, 106, der Tatbestand des § 211 erschöpfe unter Umständen den Unrechtsgehalt der Tat nicht, wenn es zur vorsätzlichen Vollendung des § 177 Abs. 3 StGB gekommen sei; entsprechendes gilt in höherem Maße für ein Zusammentreffen dieser Vorschrift mit Totschlag.

  • BGH, 12.04.1988 - 5 StR 661/87

    Leichtfertige Verursachung des Todes bei Zurücklassen des Opfers im gefesselten

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Der 5. Strafsenat wendet sich in einem begründeten (nach seiner Auffassung nicht tragenden) Hinweis gegen die bisherige Rechtsprechung (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Nicht jede Fahrlässigkeit soll die schwere Strafandrohung rechtfertigen, aber Vorsatz wird dadurch nicht ausgeschlossen (BGHSt 35, 257, 258) [BGH 12.04.1988 - 5 StR 661/87].

    Der Hinweis, Leichtfertigkeit im Sinne des § 251 schließe Vorsatz aus, weil es sich um unterschiedliche Schuldformen handele ("aliud"), greift nicht durch: Bei Nichterweislichkeit von Vorsatz hat der Begriff der Fahrlässigkeit eine Auffangfunktion (vgl. Laubenthal JR 1988, 334).

  • BGH, 08.05.1956 - 2 StR 33/56
    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Nach dem vor 1973 geltenden Gesetzeszustand ("wenigstens fahrlässig" in § 56 StGB a.F.) hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß § 251 StGB a.F. mit §§ 211, 212 StGB in Tateinheit stehen kann (BGHSt 9, 135).

    Daß davon auch Vorsatz mitumfaßt wird, hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGHSt 9, 135, 136; 19, 101, 106: Durch die Neufassung des § 18 StGB hat sich gegenüber § 56 StGB a.F. - "wenigstens fahrlässig" - nichts geändert).

    Im Zusammenhang mit Freiheitsberaubung oder Aussetzung vorsätzlich verursachte Tötung wird daher (unter Berücksichtigung von BGHSt 9, 135; 19, 101) von beiden Bestimmungen erfaßt.

  • BGH, 15.07.1975 - 4 StR 201/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 15. Juli 1975 - 4 StR 201/75 (BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]): § 251 StGB sei nur bei leichtfertiger Todesverursachung erfüllt.

    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 145/87: Nicht tragender Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75].

    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich und Beschluß vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).

  • Drs-Bund, 14.10.1971 - BT-Drs VI/2722
    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Daß der historische Gesetzgeber vorsätzliche Folgen im Rahmen der Leichtfertigkeitstatbestände nicht ausschließen wollte, könnte folgendem entnommen werden: Der schriftliche Bericht des Sonderausschusses zum Entwurf eines 13. StÄG (BT-Drucks. VI/2722 S. 3, Anlage 20) zur Einfügung eines § 239 a Abs. 3 StGB (leichtfertige Todesverursachung bei erpresserischem Menschenraub) führt aus: "Der Ausschuß ... ist der Auffassung, daß im Rahmen dieser Vorschrift eine lebenslange Freiheitsstrafe nur für die Fälle der leichtfertigen und vorsätzlichen Tötung in Frage kommen darf" (Unterstreichungen durch den Senat).
  • BGH, 19.10.1987 - 3 StR 333/87

    Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes - Mordmotiv der Habgier - Tötung

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Urteil vom 19. Oktober 1987 - 3 StR 333/87 (BGHR StGB § 251 Konkurrenzen 1): Der Fall gebe keinen Anlaß, die bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen, zumal das Landgericht die Mindeststrafe des § 251 StGB deutlich überschritten habe.
  • BGH, 28.10.1975 - 1 StR 531/75

    Tateinheitliches Zusammentreffen von Raub mit Todesfolge und einem vorsätzlichen

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Der 1. Strafsenat hat bisher in Übereinstimmung mit der angeführten Rechtsprechung entschieden (Beschluß vom 28. Oktober 1975 - 1 StR 531/75: Wegen der unterschiedlichen Schuldformen sei Tateinheit mit Tötungsdelikten nicht möglich und Beschluß vom 23. April 1991 - 1 StR 142/91: Hinweis auf BGHSt 26, 175 [BGH 15.07.1975 - 4 StR 201/75]).
  • BGH, 19.06.1975 - 3 StR 160/75

    Verjährung einer Strafandrohung aufgrund Änderung der Strafandrohungen dieser

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 264/75 (bei Dallinger in MDR 1976, 15): "Leichtfertigkeit" lasse eine Erstreckung auf vorsätzliche Begehung nicht zu.
  • BGH, 26.04.1978 - 2 StR 159/78

    Klarstellung eines Schuldspruches

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 26. April 1978 - 2 StR 159/78 (zu § 239 a Abs. 2 StGB a.F.): Vorsatz sei vom Tatbestand, der nur Leichtfertigkeit betreffe, nicht umfaßt.
  • BGH, 08.01.1986 - 2 StR 660/85

    Unrechtmäßige gleichzeitige Annahme von bedingtem Vorsatz und leichtfertiger

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 593/91
    Beschluß vom 8. Januar 1986 - 2 StR 660/85: § 177 Abs. 3 StGB umfasse nur noch Leichtfertigkeit.
  • BGH, 16.07.1975 - 2 StR 264/75

    Möglichkeit eines tateinheitlichen Zusammentreffens von Notzucht mit Todesfolge

  • BGH, 14.10.1987 - 3 StR 145/87

    Anforderungen an das Vorliegen niedriger Beweggründe - Würdigung aller

  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 117/84

    Verurteilung wegen Totschlags in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Fußtritte

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 48/92

    Verwerfung einer Revision - Änderung des bedeutsamen Unrechtsgehalts durch

    Eine Anrufung des Großen Senates für Strafsachen erscheint nicht angezeigt, zumal der 1. Strafsenat durch Beschluß vom 21. Januar 1992 - 1 StR 593/91 - seine Absicht erklärt hat, zu entscheiden, daß Mord und Raub mit Todesfolge in Tateinheit zueinander stehen können, auch wenn sie dasselbe Tatopfer betreffen, und deshalb dem 2., 3. und 4. Strafsenat die Frage vorgelegt hat, ob an der entgegenstehenden Rechtsprechung festgehalten wird.
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