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   BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07   

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https://dejure.org/2010,2277
BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07 (https://dejure.org/2010,2277)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - I ZR 206/07 (https://dejure.org/2010,2277)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - I ZR 206/07 (https://dejure.org/2010,2277)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • bundesgerichtshof.de PDF

    DiSC

  • rechtsprechung-im-internet.de

    DiSC

    § 9 Abs 1 Nr 2 MarkenG, § 11 MarkenG, § 17 MarkenG, § 27 Abs 1 MarkenG
    Markenrecht: Anwendbares Recht auf die Übertragung ausländischer Schutzanteile von IR-Marken; Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer ausländischen Geschäftsherrenmarke und der Agentenmarke - DiSC

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des jeweiligen Auslandsrechts i.R.e. Übertragung ausländischer Schutzanteile international registrierter Marken (IR-Marken); Geltung des Schutzes einer Marke nach § 11 Markengesetz (MarkenG) für i.S.d. § 9 MarkenG ähnliche Agentenmarken; Beurteilung einer ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    MarkenG §§ 9, 11, 27
    Marken-IPR: Durchbrechung des Territorialitätsprinzips in Bezug auf Agentenmarken - DiSC

  • unalex.eu
  • rewis.io

    Markenrecht: Anwendbares Recht auf die Übertragung ausländischer Schutzanteile von IR-Marken; Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer ausländischen Geschäftsherrenmarke und der Agentenmarke - DiSC

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrecht: Anwendbares Recht auf die Übertragung ausländischer Schutzanteile von IR-Marken; Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer ausländischen Geschäftsherrenmarke und der Agentenmarke - DiSC

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendbarkeit des jeweiligen Auslandsrechts i.R.e. Übertragung ausländischer Schutzanteile international registrierter Marken (IR-Marken); Geltung des Schutzes einer Marke nach § 11 Markengesetz ( MarkenG ) für i.S.d. § 9 MarkenG ähnliche Agentenmarken; Beurteilung einer ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    DiSC

  • datenbank.nwb.de

    Markenrecht: Anwendbares Recht auf die Übertragung ausländischer Schutzanteile von IR-Marken; Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen einer ausländischen Geschäftsherrenmarke und der Agentenmarke - DiSC

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Verwechslungsgefahr mit ausländische Marke des Geschäftsherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • markenmagazin:recht (Leitsatz)

    §§ 9, 11, 27 MarkenG
    DiSC - Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen ausländischen Marke des Geschäftsherrn und der Agentenmarke

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    DiSC

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 828
  • GRUR Int. 2010, 1088
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 164/05

    audison

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    Zweck der Regelung ist es, den Markeninhaber vor einem ungetreuen Agenten oder Vertreter zu schützen, der sich eine Marke eigenmächtig aneignet, die der Geschäftsherr - regelmäßig im Ausland - früher für sich in Anspruch genommen hat und die für den Agenten typischerweise gerade erst durch die Übernahme der Vertretung von Interesse ist (BGHZ 176, 116 Tz. 20 - audison).

    Der Anwendung der §§ 11, 17 MarkenG steht nach § 152 MarkenG auch nicht entgegen, dass die zu übertragenden Marken in Deutschland bereits vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes am 1. Januar 1995 geschützt waren (vgl. BGHZ 176, 116 Tz. 20 - audison; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 269, 270).

    Es muss eine einseitige Interessenbindung des Agenten bestehen, die es diesem verbietet, die Marke ohne Zustimmung des anderen Teils eintragen zu lassen (BGHZ 176, 116 Tz. 21 - audison).

    Sie ist hinsichtlich der Streitmarken Rechtsnachfolgerin des Markenanmelders K. Als die Beklagte die Marken erworben hat, waren diese bereits mit den Ansprüchen aus §§ 11, 17 MarkenG belastet (vgl. BGHZ 176, 116 Tz. 18 - audison).

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH, Beschl. v. 3.4.2008 - I ZB 61/07, GRUR 2008, 903 Tz. 10 = WRP 2008, 1342 - Sierra Antiguo, m.w.N.).

    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den Gesamteindruck prägend sein können, der durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufen wird (EuGH, Urt. v. 6.10.2005 - C-120/04, Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Tz. 28 f. = WRP 2005, 1505 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 903 Tz. 18 - Sierra Antiguo).

  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 3 U 43/01

    "Snomed"

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    Der Anwendung der §§ 11, 17 MarkenG steht nach § 152 MarkenG auch nicht entgegen, dass die zu übertragenden Marken in Deutschland bereits vor dem Inkrafttreten des Markengesetzes am 1. Januar 1995 geschützt waren (vgl. BGHZ 176, 116 Tz. 20 - audison; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 269, 270).

    Er erstreckt sich auch auf ähnliche Marken i.S. des § 9 MarkenG (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 269, 271; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl., § 11 Rdn. 15; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 11 Rdn. 12; Fuchs-Wissemann in Ekey/Klippel/Bender, Markenrecht, 2. Aufl., § 11 MarkenG Rdn. 10; v. Schultz in v. Schultz, Markenrecht, 2. Aufl., § 11 MarkenG Rdn. 4; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, Rdn. 2400; Hoffmann, MarkenR 2002, 112 Fn. 5).

  • BPatG, 14.11.1995 - 24 W (pat) 206/94
    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    Fehlt insoweit ein Schutzausschließungsgrund, wird Schutz gewährt (vgl. BPatG GRUR 1996, 408, 409 - COSA NOSTRA).
  • BPatG, 22.11.2005 - 27 W (pat) 256/04
    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    Daraus ist zu schließen, dass die US-amerikanische Markenbehörde die Eintragung der Wort-/Bildmarke "DiSC" ohne den Disclaimer nicht vorgenommen hätte (vgl. BPatG, Beschl. v. 22.11.2005 - 27 W (pat) 256/04, juris Tz. 14 - COLOURS).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    cc) Bei der Beurteilung der Markenähnlichkeit kommt es auf den jeweiligen Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Zeichen an (vgl. BGH, GRUR 2008, 258 Tz. 26 = WRP 2008, 232 - INTERCONNECT/T-InterConnect).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 231/06

    airdsl

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    Bei einer Kombination von Wort und Bild orientiert sich der Verkehr in klanglicher Hinsicht in der Regel an dem Wortbestandteil, sofern er kennzeichnungskräftig ist (BGH, Urt. v. 14.5.2009 - I ZR 231/06, GRUR 2009, 1055 Tz. 28 = WRP 2009, 1533 - airdsl, m.w.N.).
  • EuGH, 06.10.2005 - C-120/04

    Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b -

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    Das schließt nicht aus, dass unter Umständen ein oder mehrere Bestandteile einer komplexen Marke für den Gesamteindruck prägend sein können, der durch die Marke im Gedächtnis der angesprochenen Verkehrskreise hervorgerufen wird (EuGH, Urt. v. 6.10.2005 - C-120/04, Slg. 2005, I-8551 = GRUR 2005, 1042 Tz. 28 f. = WRP 2005, 1505 - THOMSON LIFE; BGH GRUR 2008, 903 Tz. 18 - Sierra Antiguo).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    b) Allerdings ist § 531 Abs. 2 ZPO ausnahmsweise auf die erstmals in zweiter Instanz erhobene Verjährungseinrede nicht anzuwenden, wenn zwischen den Parteien sowohl die Erhebung der Einrede als auch die sie tatsächlich begründenden Umstände unstreitig sind (BGHZ 177, 212 Tz. 9 ff.).
  • EuGH, 09.03.2006 - C-421/04

    Matratzen Concord - Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 3 Absatz 1 Buchstaben b

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - I ZR 206/07
    Es ist nicht ungewöhnlich, dass ein Schutzhindernis nur nationale Bedeutung hat (vgl. EuGH, Urt. v. 9.3.2006 - C-421/04, Slg. 2006 I-2303 = GRUR 2006, 411 Tz. 25 - Matratzen Concord).
  • BGH, 07.06.1955 - I ZR 64/53

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 58/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 113/95

    "SAM"; Nachweis der materiellen Berechtigung des Markeninhabers; Übertragung

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

  • BGH, 07.02.2002 - I ZR 304/99

    Unikatrahmen

  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 300/99

    FROMMIA; Übertragung einer inländischen Marke zwischen ausländischen Beteiligten;

  • OLG Hamm, 18.03.2014 - 4 U 149/13

    Anspruch auf Löschung einer Agentenmarkte

    Eine Agentenmarke im Sinne des § 11 MarkenG liegt - jedenfalls - dann vor, wenn ein Agent oder Vertreter während des Bestandes des Agentenverhältnisses eine Marke anmeldet, obwohl sein Geschäftsherr zu diesem Zeitpunkt bereits über eine ältere Marke - gleich in welchem Land und gleich mit welchem geographischen Schutzbereich - verfügt, und die von dem Agenten angemeldete Marke der Marke des Geschäftsherrn zumindest im Sinne des § 9 MarkenG ähnlich ist (vgl. BGH, GRUR 2008, 611 [audison]; GRUR 2010, 828 [DiSC]; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl. [2010], § 11 Rdnrn. 6 ff, 11 ff, 15).

    Nach dem Sinn und Zweck der Regelung, die nicht den Agenten, sondern allein den Geschäftsherrn schützen soll, ist auch die Übernahme wechselseitiger Pflichten nicht erforderlich; maßgeblich ist vielmehr, ob sich aus den Beziehungen zwischen den Parteien eine einseitige Interessenbindung des Agenten ergibt, die es diesem verbietet, die Marke ohne Zustimmung des anderen Teils eintragen zu lassen (BGH, GRUR 2008, 611 [audison]; GRUR 2010, 828 [DiSC]).

    Diese Bestimmung bezweckt, Markeninhaber eines anderen Staates vor einem ungetreuen Agenten oder Vertreter zu schützen, der sich im Inland eine entsprechende Marke eigenmächtig aneignet und damit den Geschäftsherrn behindern kann, zu dessen Interessenwahrnehmung er eigentlich verpflichtet ist (BGH, GRUR 2010, 828 [DiSC]).

    Sie stellen damit eine Ausnahme vom Territorialitätsprinzip dar, nach dem der Markeninhaber grundsätzlich nicht gegen Zeichenanmeldungen außerhalb des Schutzlandes seiner Marke vorgehen kann (BGH, GRUR 2010, 828 [DiSC]).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer

    Das Schutzlandprinzip (lex loci protectionis) gilt nicht nur für die Voraussetzungen und Folgen einer Schutzrechtsverletzung, sondern ebenso für die Entstehung, die Rechteinhaberschaft, den Bestand und die Übertragung des Patents (Senat, Urt. v. 12.06.2014 - I- 2 U 86/09, BeckRS 2014, 14418; Kühnen, GRUR 2014, 137, 142; vgl. auch zur Markenübertragung: BGH, GRUR 2002, 972, 973 - FROMMIA; GRUR 2010, 828, 829 - DiSC).
  • OLG Nürnberg, 19.04.2021 - 3 U 3133/19

    Ansprüche auf Übertragung einer deutschen und einer Unions-Agentenmarke sowie

    Der besondere Schutz des Markeninhabers beruht dabei auf der Vorstellung einer auch ohne ausdrückliche Vereinbarung geltenden statusimmanenten Verpflichtung des Agenten oder Vertreters, die Interessen des Geschäftsherrn wahrzunehmen (BGH, Urteil vom 10.04.2008 - I ZR 164/05, GRUR 2008, 611, Rn. 20 - audison; BGH, Urteil vom 21.01.2010 - I ZR 206/07, GRUR 2010, 828, Rn. 30 - DiSC).

    Die Übertragung der nationalen Marke des Beklagten zu 2) richtet sich nach deutschem Recht (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.2010 - I ZR 206/07, GRUR 2010, 828, Rn. 17 - DiSC).

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