Rechtsprechung
   BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1229
BGH, 21.01.2010 - I ZR 215/07 (https://dejure.org/2010,1229)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - I ZR 215/07 (https://dejure.org/2010,1229)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07 (https://dejure.org/2010,1229)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1229) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 254 Abs 2 S 1 BGB, § 431 Abs 1 HGB, § 449 Abs 2 S 2 HGB, Art 23 Abs 3 CMR
    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des ungewöhnlich hohen Schadens beim Mitverschuldenseinwand

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Transportversicherers auf Schadenersatz gegen den Frachtführer wegen Verlusts von Transportgut; Mitverschulden des Transportversicherers wegen Unterlassens eines Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens; Beurteilung des Vorliegens eines ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Höchstbetragshaftung des Frachtführers bei Verlust des Transportguts

  • tis-gdv.de

    HGB, Organisationsverschulden, ungewöhnlich hoher Schaden, Schaden

  • rabüro.de

    Zur Bestimmung der Höchstbetragshaftung eines Frachtführers

  • rewis.io

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des ungewöhnlich hohen Schadens beim Mitverschuldenseinwand

  • ra.de
  • rewis.io

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Begriff des ungewöhnlich hohen Schadens beim Mitverschuldenseinwand

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 Abs. 2 S. 1
    Zehnfacher Betrag des Haftungshöchstbetrags nach § 431 Abs. 1 HGB als ungewöhnlich hoher Schaden i. S. v. § 254 Abs. 2 S. 1 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Transportversicherers auf Schadenersatz gegen den Frachtführer wegen Verlusts von Transportgut; Mitverschulden des Transportversicherers wegen Unterlassens eines Hinweises auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens; Beurteilung des Vorliegens eines ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Transportrecht: Beschränkung der Höchstbetragshaftung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Transportrecht: Fehlender Hinweis auf Höchstbetragshaftung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Höchstbetragshaftung beim Verlust von Transportgut

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Kriterien für einen ungewöhnlich hohen Schaden

Besprechungen u.ä.

  • grimme-kollegen.de PDF, S. 5 (Entscheidungsbesprechung)

    Die neue magische Grenze des Transportrechtes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 909
  • MDR 2010, 510
  • NZV 2010, 297 (Ls.)
  • VersR 2010, 928
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)

  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt (vgl. etwa Senatsurteil vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 8; Senatsbeschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, AfP 2012, 371 Rn. 4; BGH, Urteile vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, VersR 2007, 1230 Rn. 7; vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07, NJW-RR 2010, 909 Rn. 13 f., jeweils mwN).
  • BGH, 24.06.2014 - VI ZR 560/13

    Kapitalanlagebetrug: Verbreitung unrichtiger Informationen in Emissionsprospekt;

    Das ist regelmäßig dann anzunehmen, wenn sich die vom Berufungsgericht als zulassungsrelevant angesehene Frage nur für einen eindeutig abgrenzbaren selbständigen Teil des Streitstoffs stellt (vgl. etwa Senatsurteile vom 19. Oktober 2010 - VI ZR 237/09, NJW 2011, 155 Rn. 8; vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, VersR 2014, 381 Rn. 60; Senatsbeschluss vom 17. April 2012 - VI ZR 140/11, AfP 2012, 371 Rn. 4; BGH, Urteile vom 30. März 2007 - V ZR 179/06, VersR 2007, 1230 Rn. 7; vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07, NJW-RR 2010, 909 Rn. 13 ff., jeweils mwN).
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 119/19

    Haftung eines Frachtführers für Diebstahl des in seiner Obhut stehenden

    Damit ist vor allem von Bedeutung, in welcher Höhe der Schädiger, soweit er die Möglichkeit einer vertraglichen Disposition hat, Haftungsrisiken einerseits vertraglich eingeht und andererseits von vornherein auszuschließen bemüht ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - I ZR 215/07, TranspR 2010, 189 Rn. 21).

    Angesichts der Haftungsbegrenzung in § 431 Abs. 1 HGB erscheint es naheliegend, im Frachtrecht die Gefahr eines besonders hohen Schadens im Sinne von § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB in solchen Fällen anzunehmen, in denen der Wert der Sendung den zehnfachen Betrag der Regelhaftung gemäß § 431 Abs. 1 HGB übersteigt, sofern die Parteien des Beförderungsvertrags hinsichtlich der Höchstsumme der Frachtführerhaftung keine Vereinbarung getroffen haben (vgl. BGH, TranspR 2010, 189 Rn. 27).

    Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, dass der Haftungshöchstbetrag zum Zweck dieses Vergleichs nicht gemäß § 431 Abs. 4 Satz 2 HGB anhand des Werts eines Sonderziehungsrechts am Tag der Übernahme der Fracht durch die Beklagte zu berechnen ist, sondern anhand des Werts am Tag der Auftragserteilung (vgl. BGH, TranspR 2010, 189 Rn. 28).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht