Rechtsprechung
BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befugnis des Insolvenzgerichts zur Anordnung einer Nachtragsverteilung auf Antrag eines Insolvenzverwalters
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 203 Abs. 1 Nr. 3
Befugnis des Insolvenzgerichts zur Anordnung einer Nachtragsverteilung auf Antrag eines Insolvenzverwalters - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Insolvenzrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Leipzig, 05.11.2008 - 401 IK 231/05
- LG Leipzig, 22.01.2009 - 8 T 8/09
- BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f). - BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f). - BGH, 10.07.2008 - IX ZB 172/07
Nachtragsverteilung hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs gegen den …
Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09
Die Aufhebung des Verfahrens steht der Anordnung einer Nachtragsverteilung nicht entgegen (§ 203 Abs. 2 InsO, vgl. BGH, Beschl. v. 10. Juli 2008 - IX ZB 172/07, ZInsO 2008, 921, 922 Rn. 9). - BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07
Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens …
Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 59/09
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f).
- BGH, 03.02.2011 - IX ZR 132/10
Vermieterpfandrecht: Mobiliarerwerb in vermieteten Geschäftsräumen
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2). - BGH, 21.10.2010 - IX ZR 195/09
Haftung des Steuerberaters: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs des …
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BVerfG WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2). - BGH, 20.01.2011 - IX ZR 32/10
Bedeutung etwaiger Indizien einer Zahlungsunfähigkeit wie Zahlungsrückstände …
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2). - BGH, 27.10.2010 - IX ZR 250/09
Erfordernis für die Annahme einer willkürlichen Rechtsanwendung als Verstoß gegen …
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BVerfG WM 2008, 721; BGHZ 154, 288, 299 f; BGH, Beschl. v. 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2). - BGH, 29.09.2011 - IX ZR 20/11
Ausreichen einer nur fragwürdigen oder sogar fehlerhaften Rechtsanwendung für die …
Erforderlich ist vielmehr, dass die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muss mithin in krasser Weise verkannt sein (BVerfGE 89, 1, 14; 96, 189, 203; BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZB 291/02, BGHZ 154, 288, 299 f; vom 21. Januar 2010 - IX ZB 59/09, juris Rn. 2).