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   BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06   

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https://dejure.org/2010,1239
BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06 (https://dejure.org/2010,1239)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - IX ZB 83/06 (https://dejure.org/2010,1239)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06 (https://dejure.org/2010,1239)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 168 Abs 1 S 2 ZPO, § 178 ZPO, § 180 ZPO, § 184 Abs 2 ZPO, § 233 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines gerichtlichen Schriftstücks an die Geschäftsadresse des Insolvenzschuldners mangels Vorhandenseins eines Briefkastens und Kenntnis eines Postfachs

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gebotenheit einer Wiedereinsetzung im Falle des Scheiterns der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks aufgrund des Fehlens eines Postkastens an der angegebenen Geschäftsadresse und der daraus resultierenden Unmöglichkeit einer Ersatzzustellung; Zustellung an ein ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzzustellung an der angegebenen Geschäftsanschrift im Insolvenzverfahren

  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines gerichtlichen Schriftstücks an die Geschäftsadresse des Insolvenzschuldners mangels Vorhandenseins eines Briefkastens und Kenntnis eines Postfachs

  • ra.de
  • rewis.io

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Vereitelung der Ersatzzustellung eines gerichtlichen Schriftstücks an die Geschäftsadresse des Insolvenzschuldners mangels Vorhandenseins eines Briefkastens und Kenntnis eines Postfachs

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 184 Abs. 2; ZPO § 168 Abs. 1 S. 2; ZPO § 178; ZPO § 180; InsO § 8 Abs. 1
    Keine Wiedereinsetzung bei am Fehlen eines Briefkastens des Empfängers gescheiterter Ersatzzustellung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebotenheit einer Wiedereinsetzung im Falle des Scheiterns der Zustellung eines gerichtlichen Schriftstücks aufgrund des Fehlens eines Postkastens an der angegebenen Geschäftsadresse und der daraus resultierenden Unmöglichkeit einer Ersatzzustellung; Zustellung an ein ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Wiedereinsetzung, wenn Ersatzzustellung nicht möglich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zustellungsprobleme - oder: Das Postfach als Wiedereinsetzungshindernis

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Geschäftsadresse ohne Postbriefkasten kann gefährlich sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 395
  • ZIP 2010, 448
  • MDR 2010, 650
  • NZI 2010, 276
  • VersR 2011, 690
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.03.1979 - IX ZR 92/74

    Zustellung ins Ausland durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    a) Der von der Rechtsbeschwerde beanstandete Mangel, die Zustellungsanschrift sei von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts entgegen § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO nicht beurkundet worden (vgl. zum Adressenfehler insoweit BGHZ 73, 388, 390; BGH, Beschl. v. 13. Juni 2001 - V ZB 20/01, NJW-RR 2001, 1361), liegt nicht vor.
  • BGH, 05.11.2009 - IX ZB 173/08

    Beginn der Rechtsmittelfrist ggü. Insolvenzverwalter durch eine öffentliche

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2003 (IX ZB 249/02, ZIP 2004, 332; vgl. ferner Beschl. v. 5. November 2009 - IX ZB 173/08, Rn. 5) offen lassen können, ob die öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses für den Schuldner die Frist der sofortigen Beschwerde auch dann in Lauf setzt, wenn er zuvor zu dem Vergütungsantrag nicht gehört worden ist.
  • BGH, 04.12.2003 - IX ZB 249/02

    Anforderungen an die Bekanntmachung der Vergütung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 4. Dezember 2003 (IX ZB 249/02, ZIP 2004, 332; vgl. ferner Beschl. v. 5. November 2009 - IX ZB 173/08, Rn. 5) offen lassen können, ob die öffentliche Bekanntmachung des Festsetzungsbeschlusses für den Schuldner die Frist der sofortigen Beschwerde auch dann in Lauf setzt, wenn er zuvor zu dem Vergütungsantrag nicht gehört worden ist.
  • BGH, 24.07.2000 - II ZB 20/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu Gunsten einer im Ausland wohnenden

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    b) Es mag zwar sein, dass die Schuldnerin in die versäumte Frist der sofortigen Beschwerde wiedereinzusetzen gewesen wäre, wenn die zugestellte Entscheidungsabschrift auf dem Postwege verloren gegangen wäre oder sonstwie ohne ihr Verschulden sie erst nach Ablauf der Notfrist des § 569 ZPO erreicht hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 24. Juli 2000 - II ZB 20/99, NJW 2000, 3284, 3285).
  • BGH, 13.06.2001 - V ZB 20/01

    Unrichtige Schreibweise bei Zustellung im Ausland

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 83/06
    a) Der von der Rechtsbeschwerde beanstandete Mangel, die Zustellungsanschrift sei von der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts entgegen § 184 Abs. 2 Satz 4 ZPO nicht beurkundet worden (vgl. zum Adressenfehler insoweit BGHZ 73, 388, 390; BGH, Beschl. v. 13. Juni 2001 - V ZB 20/01, NJW-RR 2001, 1361), liegt nicht vor.
  • BGH, 14.06.2012 - V ZB 182/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Zustellungen an eine Postfachadresse des

    Mit dem Wortlaut der Vorschrift vereinbar ist aber auch die Annahme, eine ähnliche Vorrichtung könne ein von dem Empfänger eingerichtetes Postfach sein (so BFH/NV 2005, 229; 2008, 1860, 1861; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, ZIP 2010, 395, 396 Rn.10 sowie MünchKomm-ZPO/Häublein, 3. Aufl., § 180 Rn. 4).
  • BGH, 10.11.2011 - IX ZB 165/10

    Vergütungsfestsetzungsbeschluss für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Folgen

    Der Senat hat insoweit angenommen, dass gegen die Anknüpfung der Frist zur sofortigen Beschwerde des Schuldners an deren öffentliche Bekanntmachung jedenfalls dann keine verfassungsrechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Schuldner zuvor zu dem Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters gehört worden ist (BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, WM 2004, 394; vgl. auch BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, NZI 2010, 276 Rn. 6).
  • BGH, 12.07.2012 - IX ZB 42/10

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Notwendige Anhörung

    Zwar hätte ihr das Insolvenzgericht vor der Festsetzung der Vergütung Gelegenheit geben müssen, zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Verwalters Stellung zu nehmen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 83/06, ZInsO 2010, 397 Rn. 5).

    Auch ohne Anhörung hatte die Schuldnerin aber Anlass, die Insolvenzveröffentlichungen im Internet zu verfolgen (zum Fall des angehörten Schuldners vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2003 - IX ZB 249/02, WM 2004, 394; vom 21. Januar 2010, aaO Rn. 6).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Ob der Auffassung des OLG Nürnberg (U. v. 29.09.2009, 1 U 710/09, OLGR Nürnberg 2009, 909) zu folgen ist, wonach das Hindernis nicht schon durch die Kenntnis entfällt, dass überhaupt ein Versäumnisurteil ergangen ist, sondern erst durch die Kenntnis des Akteninhalts, was angesichts der Rechtsprechung des BGH fraglich erscheint (vgl. Bs. v. 21.01.2010, IX ZB 83/06, MDR 2010, 650; Bs. v. 15.01.2001, II ZB 1/00, NJW 2001, 1430), braucht nicht entschieden zu werden.

    Zum Einen steht diese Entscheidung nicht im Einklang mit den oben zitierten Beschlüssen des Bundesgerichtshofs (MDR 2010, 650; NJW 2001, 1430), wonach eine auch nur telefonisch in Erfahrung gebrachte Information über eine Zustellung die Wiedereinsetzungsfrist in Lauf setzt.

  • LG Dortmund, 21.06.2011 - 9 T 715/09
    (BFH, Beschluss vom 15.09.2004, I B 173/03, Rn. 7; nicht eindeutig BGH, Beschluss vom 21.01.2010, IX ZB 83/06, Rn. 10.).
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