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   BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08   

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https://dejure.org/2010,1214
BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08 (https://dejure.org/2010,1214)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - IX ZR 226/08 (https://dejure.org/2010,1214)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - IX ZR 226/08 (https://dejure.org/2010,1214)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 181 BGB, § 670 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 818 Abs 1 BGB, § 1629 Abs 2 BGB
    Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages: Insolvenz des Darlehensnehmers

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1
    Nichtigkeit des Darlehensvertrages bei Insolvenz des Schuldners

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages in der Insolvenz des Darlehensnehmers; Voraussetzungen für einen bereicherungsrechtlichen Anspruch der Schuldnerin auf Bewilligung der Löschung der Grundschuld

  • zvi-online.de

    BGB § 812
    Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrags in der Insolvenz des Darlehensnehmers

  • Betriebs-Berater

    Zur Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrags in der Insolvenz des Darlehensnehmers

  • rewis.io

    Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages: Insolvenz des Darlehensnehmers

  • ra.de
  • rewis.io

    Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages: Insolvenz des Darlehensnehmers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrags!

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages in der Insolvenz des Darlehensnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 812
    Zur Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrags in der Insolvenz des Darlehensnehmers

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Rückabwicklung eines nichtigen Darlehensvertrages in der Insolvenz des Darlehensnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 858
  • ZIP 2010, 529
  • MDR 2010, 591
  • NZI 2010, 257
  • NZI 2010, 52
  • FamRZ 2010, 546
  • WM 2010, 473
  • BB 2010, 581
  • DB 2010, 496
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.12.2004 - IX ZR 200/03

    Einschränkung der Saldotheorie in der Insolvenz des Arbeitnehmerverleihers

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08
    Auf die Fragen der (fehlenden) Insolvenzfestigkeit eines Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB (vgl. dazu BGHZ 150, 138, 145; 161, 241, 252 f) sowie etwa erforderlicher Einschränkungen dieses Grundsatzes aus Gründen des Minderjährigenschutzes bei der Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrages kommt es deshalb nicht an.

    Ein allein auf § 273 Abs. 1 BGB gestütztes Zurückbehaltungsrecht hat im Insolvenzverfahren zugunsten eines einfachen Insolvenzgläubigers keine Wirkung (BGHZ 161, 241, 252).

  • BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89

    Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08
    Es fehlte auch eine wirksame Zweckbestimmung, weil diese wegen ihres rechtsgeschäftsähnlichen Charakters ebenfalls Geschäftsfähigkeit oder eine wirksame Vertretung voraussetzt (vgl. BGHZ 111, 382, 386).

    Der bereicherungsrechtliche Ausgleich ist hier vielmehr im Verhältnis zwischen Angewiesenem und Zahlungsempfänger zu suchen (BGHZ 111, 382, 386).

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 457/99

    Zurückbehaltungsrecht des Inhabers einer Auflassungsvormerkung im Konkurs des

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08
    Auf die Fragen der (fehlenden) Insolvenzfestigkeit eines Zurückbehaltungsrechts aus § 273 BGB (vgl. dazu BGHZ 150, 138, 145; 161, 241, 252 f) sowie etwa erforderlicher Einschränkungen dieses Grundsatzes aus Gründen des Minderjährigenschutzes bei der Rückabwicklung eines gegenseitigen Vertrages kommt es deshalb nicht an.

    Es stellt ein Zwangsmittel zur Durchsetzung einer rein persönlichen Gegenforderung dar, das in der Insolvenz über die Grenzen des § 51 Nr. 2, 3 InsO hinaus nicht zugelassen werden kann, weil es im Widerspruch zum Grundsatz der gleichmäßigen Befriedigung aller Gläubiger stünde (BGHZ 150, 138, 145).

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08
    Das Urteil beruht jedoch inhaltlich nicht auf der Säumnis der Beklagten (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f).
  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZR 226/08
    (4) Ob in der Erhebung der Einrede im vorliegenden Rechtsstreit zugleich eine Genehmigung der (nichtigen) Weisung der Beklagten sowie der Zweckbestimmung liegt (vgl. dazu BGH, Urt. v. 28. April 2009 - XI ZR 227/08 , WM 2009, 1271, 1273 Rn. 26; Bamberger/Roth/Wendehorst, BGB 2. Aufl. § 812 Rn. 246 f), kann offen bleiben.
  • BGH, 07.09.2017 - IX ZR 224/16

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Unentgeltliche

    Ein solcher Treuhandvertrag bildete allerdings wegen der Mehrfachvertretung durch deren Eltern (vgl. MünchKomm-BGB/Spickhoff, 7. Aufl., § 1795 Rn. 3) ein verbotenes In-sich-Geschäft (§ 1629 Abs. 2 Satz 1, § 1795 Abs. 2, § 181 BGB), das schwebend unwirksam war und nicht genehmigt wurde (vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 1993, aaO; vom 21. Januar 2010 - IX ZR 226/08, WM 2010, 473 Rn. 11).
  • BGH, 21.11.2013 - IX ZR 52/13

    Insolvenzeröffnungswirkung: Kondiktionsanspruch des vorläufigen

    Bei Fehlern im Deckungsverhältnis zwischen dem Anweisenden und dem Angewiesenen ist der Bereicherungsausgleich im Deckungsverhältnis vorzunehmen; weist dagegen das Valutaverhältnis zwischen dem Anweisenden und dem Überweisungsempfänger Fehler auf, ist der Ausgleich der Bereicherung in diesem Verhältnis abzuwickeln (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - IX ZR 226/08, WM 2010, 473 Rn. 15).

    Fehlt von vornherein eine wirksame Anweisung, so kommt es nicht zu einer Leistung des Anweisenden, weil ihm die Zahlung des Angewiesenen nicht zugerechnet werden kann (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - IX ZR 226/08, WM 2010, 473 Rn. 15).

    Vielmehr kann bei einem derartigen Sachverhalt die Bank einen Bereicherungsausgleich unmittelbar gegenüber dem Überweisungsempfänger geltend machen (BGH, Urteil vom 21. Juni 2005, aaO; vom 3. Februar 2004, aaO; vom 15. November 2005, aaO; vom 29. April 2008, aaO; vom 21. Januar 2010, aaO).

    Ist die Anweisung rechtsverbindlich, erfolgt die Rückabwicklung im jeweiligen Leistungsverhältnis (BGH, Urteil vom 21. Januar 2010, aaO), mithin vorliegend zwischen der Masse und dem Beklagten.

    Die Tilgungsbestimmung erfordert infolge ihrer verfügungsähnlichen Wirkung die uneingeschränkte Verfügungsbefugnis des Schuldners (vgl. BGH, Urteil vom 20. Juni 1990 - XII ZR 98/89, BGHZ 111, 382, 386; vom 29. April 2008 - XI ZR 371/07, BGHZ 176, 234 Rn. 16; vom 21. Januar 2010 - IX ZR 226/08, WM 2010, 473 Rn. 15), die ihm nach Erlass eines Zustimmungsvorbehalts entzogen ist (Bork, Zahlungsverkehr in der Insolvenz, 2002, Rn. 155, 176; Staudinger/Lorenz, BGB, 2007, § 812 Rn. 51; MünchKomm-BGB/Lieb, 4. Aufl., § 812 Rn. 98; MünchKomm-BGB/Schwab, aaO, § 812 Rn. 102; Remmerbach, aaO S. 49 f; vgl. Canaris, WM 1980, 354, 358).

  • BGH, 13.03.2014 - IX ZR 147/11

    Insolvenzeröffnungswirkung: Unwirksamkeit einer Leistungsbestimmung des

    Der Empfängerhorizont des Zahlungsempfängers kann die fehlende wirksame Tilgungs- und Zweckbestimmung nicht ersetzen (BGH, Urteil vom 20. März 2001 - XI ZR 157/00, BGHZ 147, 145, 151 mwN; vom 21. Januar 2010 - IX ZR 226/08, WM 2010, 473 Rn. 13; vom 21. November 2013 - IX ZR 52/13, WM 2014, 21 Rn. 17).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Für eine solche Bevorzugung einzelner Gläubiger gibt es im Insolvenzrecht keine Rechtsgrundlage (vgl. BGH 21. Januar 2010 - IX ZR 226/08 - Rn. 17, MDR 2010, 591 für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts) .
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