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   BGH, 21.01.2010 - IX ZB 197/06   

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https://dejure.org/2010,1640
BGH, 21.01.2010 - IX ZB 197/06 (https://dejure.org/2010,1640)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - IX ZB 197/06 (https://dejure.org/2010,1640)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - IX ZB 197/06 (https://dejure.org/2010,1640)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 Nr 3 InsVV
    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung nicht aufrechenbarer Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern bei Ermittlung der Berechnungsgrundlage

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfassung des vollen Werts der Forderungsmasse i.R.d. Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines Insolvenzverwalters bzgl. nicht aufrechenbarer Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern

  • zvi-online.de

    InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 3
    Voller Wert der Masse als Berechnungsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung bei nicht aufrechenbaren Gegenforderungen

  • Betriebs-Berater

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters

  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung nicht aufrechenbarer Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern bei Ermittlung der Berechnungsgrundlage

  • ra.de
  • rewis.io

    Insolvenzverwaltervergütung: Berücksichtigung nicht aufrechenbarer Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern bei Ermittlung der Berechnungsgrundlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 3
    Umfassung des vollen Werts der Forderungsmasse i.R.d. Berechnungsgrundlage für die Vergütung eines Insolvenzverwalters bzgl. nicht aufrechenbarer Gegenforderungen von Insolvenzgläubigern

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsVV § 1 Abs. 2 Nr. 3
    Voller Wert der Masse als Berechnungsgrundlage für die Insolvenzverwaltervergütung bei nicht aufrechenbaren Gegenforderungen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 8
  • ZIP 2010, 436
  • MDR 2010, 521
  • NZI 2010, 13
  • NZI 2010, 400
  • WM 2010, 563
  • BB 2010, 514
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.2007 - IX ZR 235/03

    Gläubigerbenachteiligung bei Abtretung einer Forderung zur Tilgung einer anderen

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 197/06
    Und nur dann gewährt die Aufrechnungslage dem Insolvenzgläubiger eine bevorzugte, einem Absonderungsrecht ähnliche Rechtsposition (vgl. BGH, Urt. v. 9. Mai 1960 - II ZR 95/58, WM 1960, 720, 721 unter 3, b; v. 24. März 1994 - IX ZR 149/93, WM 1994, 1045, 1046 unter 1, c; v. 12. Juli 2007 - IX ZR 235/03, ZInsO 2007, 1107, 1109 unter II. 1. b, cc), die ebenso wie nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV die Anwendung des Überschussprinzips bei der Berechnungsgrundlage rechtfertigt.
  • BGH, 24.03.1994 - IX ZR 149/93

    Anspruch des Bestellers auf Leistung von einer Sicherheit für mögliche Mängel

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 197/06
    Und nur dann gewährt die Aufrechnungslage dem Insolvenzgläubiger eine bevorzugte, einem Absonderungsrecht ähnliche Rechtsposition (vgl. BGH, Urt. v. 9. Mai 1960 - II ZR 95/58, WM 1960, 720, 721 unter 3, b; v. 24. März 1994 - IX ZR 149/93, WM 1994, 1045, 1046 unter 1, c; v. 12. Juli 2007 - IX ZR 235/03, ZInsO 2007, 1107, 1109 unter II. 1. b, cc), die ebenso wie nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV die Anwendung des Überschussprinzips bei der Berechnungsgrundlage rechtfertigt.
  • BGH, 09.05.1960 - II ZR 95/58

    Voraussetzungen der Aufrechnungslage gegen einen in Konkurs gegangenen Schuldner

    Auszug aus BGH, 21.01.2010 - IX ZB 197/06
    Und nur dann gewährt die Aufrechnungslage dem Insolvenzgläubiger eine bevorzugte, einem Absonderungsrecht ähnliche Rechtsposition (vgl. BGH, Urt. v. 9. Mai 1960 - II ZR 95/58, WM 1960, 720, 721 unter 3, b; v. 24. März 1994 - IX ZR 149/93, WM 1994, 1045, 1046 unter 1, c; v. 12. Juli 2007 - IX ZR 235/03, ZInsO 2007, 1107, 1109 unter II. 1. b, cc), die ebenso wie nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 Satz 3 InsVV die Anwendung des Überschussprinzips bei der Berechnungsgrundlage rechtfertigt.
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 150/11

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berechnungsgrundlage bei Einstellung des

    Es kommt darauf an, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen aufrechenbar oder verrechenbar sind, weil nur dann ein Überschuss zur Masse gezogen werden kann (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 197/06, ZIP 2010, 436 Rn. 8).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 230/10

    Vergütung des Insolvenzverwalters für eine GmbH: Höhe der bei der

    Es kommt darauf an, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen aufrechenbar oder verrechenbar sind, weil nur dann ein Überschuss zur Masse gezogen werden kann (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 197/06, ZIP 2010, 436 Rn. 8).
  • BGH, 16.12.2021 - IX ZB 24/21

    Berechnung des Regelsatzes der Vergütung eines Insolvenzverwalters nach dem Wert

    Die Bestimmung greift ein, wenn sich Forderung und Gegenforderung aufrechenbar oder sonst für den Insolvenzgläubiger verrechenbar gegenüberstehen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2010 - IX ZB 197/06, ZIP 2010, 436 Rn. 8).
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