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BGH, 21.01.2014 - 5 StR 240/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Zurückweisung der Anhörungsrüge als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 356a S. 1
Zurückweisung einer Anhörungsrüge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.11.2012 - 525 KLs 1/12
- BGH, 11.12.2013 - 5 StR 240/13
- BGH, 21.01.2014 - 5 StR 240/13
- BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 209/14
- EGMR, 15.10.2020 - 40495/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 167
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.2011 - 5 StR 467/10
Zurückweisung einer Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 5 StR 240/13
Es ist daher nicht ersichtlich, dass der Senat zum Nachteil des Antragstellers Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet haben könnte, zu denen dieser nicht gehört worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 5 StR 467/10). - BGH, 25.09.2012 - 1 StR 534/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - 5 StR 240/13
Dass der Senat die Rechtsansicht der Verteidigung des Angeklagten zwar zur Kenntnis genommen hat, ihr aber im Ergebnis nicht gefolgt ist, stellt keine Verletzung des rechtlichen Gehörs dar (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 1 StR 534/11).