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BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 S 1 EnWG vom 26.07.2011, § 73 Abs 1a S 4 EnWG vom 26.07.2011, § 58 Abs 2 VwGO, § 41 Abs 2 S 2 VwVfG
Entscheidung der Bundesnetzagentur: Festlegung der in Anwendung zu bringenden Preisindizes bei Gas- und Stromversorgungsunternehmen; Beginn der Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung - Wolters Kluwer
Beschwerdefrist eines Stromversorgers und Gasversorgers gegen einen öffentlich bekanntgemachten Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung der zur Ermittlung der Tagesneuwerte in Anwendung zu bringende Preisindizes
- rewis.io
Entscheidung der Bundesnetzagentur: Festlegung der in Anwendung zu bringenden Preisindizes bei Gas- und Stromversorgungsunternehmen; Beginn der Beschwerdefrist bei öffentlicher Bekanntmachung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerdefrist eines Stromversorgers und Gasversorgers gegen einen öffentlich bekanntgemachten Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung der zur Ermittlung der Tagesneuwerte in Anwendung zu bringende Preisindizes
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 22.03.2013 - 3 Kart 226/12
- BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08
citiworks
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf das Verwaltungsprozessrecht zu schließen (siehe hierzu Senatsbeschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 9 - citiworks, …und vom 6. Mai 2009 - EnVR 16/08, RdE 2010, 51 Rn. 3 - Energiesparaktion), das in § 58 Abs. 1 VwGO den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung regelt und in § 58 Abs. 2 VwGO bestimmt, dass bei einer unrichtigen Belehrung die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs ein Jahr seit Zustellung beträgt. - BGH, 29.04.1971 - KVR 1/71
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist (§ 65 GWB)
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Die Rechtsbeschwerde, über die der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29. April 1971 - KVR 1/71, BGHZ 56, 155, 157 - Bankenverband), ist unbegründet. - BVerwG, 31.05.2006 - 6 B 65.05
Musterungsbescheid; Bekanntgabe; Zustellung; Empfangsbekenntnis; …
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG).
- BVerwG, 26.10.1966 - V C 10.65
Anfechtung eines antragsgemäß ergangenen Teilerfüllungsbescheides - …
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG). - BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71
Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Die Belehrung über die "einzuhaltende Frist" im Sinne des § 58 Abs. 1 VwGO erfordert nach allgemeiner Rechtsansicht grundsätzlich nur einen allgemeinen und abstrakten Hinweis auf Beginn und Dauer der Rechtsbehelfsfrist, während die konkrete Berechnung ihres Laufes der eigenen Verantwortlichkeit des Betroffenen überlassen bleibt (vgl. nur BVerfGE 31, 388, 390; BVerwG, NJW 1991, 508, 509;… Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl., § 58 Rn. 10 f.;… Eyermann/Schmidt, VwGO, 13. Aufl., § 58 Rn. 8). - BSG, 06.12.1996 - 13 RJ 19/96
Unrichtigkeit der Rechtsmittelbelehrung eines Widerspruchbescheids
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG). - BVerwG, 21.03.2002 - 4 C 2.01
Rechtsbehelfsbelehrung; Irreführung; Vertretungszwang; Heilung durch …
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG). - BGH, 06.05.2009 - EnVR 16/08
Energiesparaktion
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Diese Regelungslücke ist durch einen Rückgriff auf das Verwaltungsprozessrecht zu schließen (…siehe hierzu Senatsbeschlüsse vom 11. November 2008 - EnVR 1/08, RdE 2009, 185 Rn. 9 - citiworks, und vom 6. Mai 2009 - EnVR 16/08, RdE 2010, 51 Rn. 3 - Energiesparaktion), das in § 58 Abs. 1 VwGO den Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung regelt und in § 58 Abs. 2 VwGO bestimmt, dass bei einer unrichtigen Belehrung die Frist für die Einlegung des Rechtsbehelfs ein Jahr seit Zustellung beträgt. - BFH, 12.12.2012 - I B 127/12
Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen …
Auszug aus BGH, 21.01.2014 - EnVR 24/13
Danach ist eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG fehlerhaft, wenn sie die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (vgl. BVerwGE 25, 191, 192 f.; BVerwG, NJW 1991, 508; DVBl. 2002, 1553; NVwZ 2006, 943; ebenso BFHE 239, 25 zu § 356 Abs. 2 Satz 1 AO; BSGE 79, 293 zu § 66 Abs. 2 Satz 1 SGG).
- BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18
Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat; …
Gleiches gilt für die Beschlüsse des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs vom 21. Januar 2014 - EnVR 22/13 (NVwZ-RR 2014, 449) und EnVR 24/13 (EnWZ 2014, 315) - in diesen Entscheidungen ging es zudem um den hier nicht gegebenen Fall einer Rechtsbehelfsbelehrung bei öffentlicher Bekanntgabe. - OLG Brandenburg, 15.04.2020 - 17 Kart 12/19 1) Die Entscheidung kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, denn der in § 81 Abs. 1 EnWG niedergelegte Grundsatz, dass auf Grund mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist, gilt nur für die Entscheidung "über die Beschwerde", also für die Sachentscheidung, und damit nicht für die Verwerfung der Beschwerde wegen Unzulässigkeit (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.01.2019 - 3 Kart 902/18 (V); vgl. für die Rechtsbeschwerde BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - EnVR 24/13, Rn 4; jew. zit. nach juris;… Hanebeck in: Britz/Hellermann/ Hermes, EnWG 3. Aufl. 2015, § 81 Rn 1).
Eine Rechtsbehelfsbelehrung im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 1 EnWG ist danach fehlerhaft mit der Folge, dass die Rechtsmittelfrist nach § 78 Abs. 1 VwGO nicht zu laufen beginnt, wenn die Belehrung die in § 58 Abs. 1 VwGO zwingend geforderten Mindestangaben nicht enthält oder wenn diesen Angaben ein unzutreffender oder irreführender Zusatz beigefügt ist, der sich generell eignet, die Einlegung des Rechtsbehelfs zu erschweren (BGH, Beschluss vom 21.01.2014 - EnVR 24/13 Rn 12 m.w.N, zit. nach juris).
Die Rechtsbeschwerde war nicht zuzulassen, weil die Voraussetzungen des § 86 Abs. 2 EnWG nicht erfüllt ist; insbesondere sind die Grundsätze zu dem notwendigen Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung durch den Bundesgerichtshofes bereits geklärt (Beschluss des Kartellsenats vom 21.01.2014 - EnVR 24/13).
- BGH, 23.04.2018 - EnVZ 72/17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Gasanschlusses und Stromanschlusses
a) Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die Verwerfung einer Beschwerde als unzulässig keiner mündlichen Verhandlung bedarf (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2014 - EnVR 24/13 Rn. 4; ebenso zu § 69 GWB: BGH…, Beschluss vom 29. April 1971 - KVR 1/71, BGHZ 56, 155, juris Rn. 10).