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   BGH, 21.01.2015 - 2 StR 272/14   

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https://dejure.org/2015,8750
BGH, 21.01.2015 - 2 StR 272/14 (https://dejure.org/2015,8750)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2015 - 2 StR 272/14 (https://dejure.org/2015,8750)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2015 - 2 StR 272/14 (https://dejure.org/2015,8750)
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  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 21.01.2015 - 2 StR 272/14
    Der Tatrichter ist gehalten, die Gründe für den Freispruch so vollständig und genau zu erörtern, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, an Hand der Urteilsgründe zu prüfen, ob der Freispruch auf rechtsfehlerfreien Erwägungen beruht (BGH aaO); dabei müssen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung; unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

    Auszug aus BGH, 21.01.2015 - 2 StR 272/14
    Der Tatrichter ist gehalten, die Gründe für den Freispruch so vollständig und genau zu erörtern, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, an Hand der Urteilsgründe zu prüfen, ob der Freispruch auf rechtsfehlerfreien Erwägungen beruht (BGH aaO); dabei müssen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung; unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 14.08.1996 - 3 StR 183/96

    Überschreitung der Grenze richterlicher Überzeugungsbildung - Unterlassene

    Auszug aus BGH, 21.01.2015 - 2 StR 272/14
    Der Tatrichter ist gehalten, die Gründe für den Freispruch so vollständig und genau zu erörtern, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, an Hand der Urteilsgründe zu prüfen, ob der Freispruch auf rechtsfehlerfreien Erwägungen beruht (BGH aaO); dabei müssen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung; unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 21.01.2015 - 2 StR 272/14
    Der Tatrichter ist gehalten, die Gründe für den Freispruch so vollständig und genau zu erörtern, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, an Hand der Urteilsgründe zu prüfen, ob der Freispruch auf rechtsfehlerfreien Erwägungen beruht (BGH aaO); dabei müssen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet, sondern in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (st. Rspr. vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, 11; Beweiswürdigung; unzureichende 1; BGH NStZ 2002, 48; NStZ-RR 2004, 238).
  • BGH, 20.11.2013 - 2 StR 460/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Auszug aus BGH, 21.01.2015 - 2 StR 272/14
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, wenn sie widersprüchlich oder unklar ist, wenn sie die Beweismittel nicht ausschöpft, gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 20. November 2013 - 2 StR 460/13 - NStZ-RR 2014, 56).
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