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   BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15   

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https://dejure.org/2016,2108
BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15 (https://dejure.org/2016,2108)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2016 - IX ZB 24/15 (https://dejure.org/2016,2108)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15 (https://dejure.org/2016,2108)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 116 S 1 Nr 1 ZPO, § 116 S 3 ZPO, § 127 Abs 3 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 ZPO, § 60 Abs 1 InsO
    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Beschwerderecht der Staatskasse; wirtschaftliche Beteiligung des Insolvenzverwalters am Gegenstand eines für die Masse geführten Rechtsstreits

  • IWW

    § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § ... 255 BGB, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, § 127 Abs. 3 Satz 1 ZPO, § 127 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1, § 115 Abs. 2, 3, § 120 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 116 Satz 3 ZPO, § 127 Abs. 3 ZPO, § 116 ZPO, § 60 Abs. 1 Satz 1 InsO, Art. 12 Abs. 1 GG, § 92 Satz 2 InsO, § 577 Abs. 5 Satz 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer vom Beschwerdegericht zugelassenen Rechtsbeschwerde; Beschwerderecht der Staatskasse gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine Partei; Einordnung eines Insolvenzverwalters als am Gegenstand eines für die Masse geführten Rechtsstreits ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
  • rewis.io

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Beschwerderecht der Staatskasse; wirtschaftliche Beteiligung des Insolvenzverwalters am Gegenstand eines für die Masse geführten Rechtsstreits

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters: Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde; Beschwerderecht der Staatskasse; wirtschaftliche Beteiligung des Insolvenzverwalters am Gegenstand eines für die Masse geführten Rechtsstreits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    PKH: Insolvenzverwalter kein wirtschaftlich Beteiligter an die Masse betreffendem Prozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH für den Insolvenzverwalter - und seine wirtschaftliche Beteiligung an der Masse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    PKH für den Insolvenzverwalter - und das Beschwerderecht der Staatskasse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erfolgreiche Beschwerde gegen eine unanfechtbare Entscheidung - und die Rechtsbeschwerde

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Der Staatskasse steht gegen die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an eine Partei kraft Amtes kein Beschwerderecht zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 437
  • MDR 2016, 553
  • NZI 2016, 279
  • WM 2016, 425
  • WM 2016, 437
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 161/08

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen die Änderung einer für den

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    War die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, fehlt es auch an einer Grundlage für das Rechtsbeschwerdeverfahren; ein gültiges und rechtswirksames Verfahren vor dem Rechtsbeschwerdegericht ist nur möglich, solange das Verfahren nicht rechtswirksam beendet ist (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553 Rn. 5 mit Anmerkung Ganter; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 43/12, WM 2013, 518 Rn. 7, jeweils mwN; st. Rspr.).

    Hat das Beschwerdegericht in einem solchen Fall fälschlich eine unanfechtbare Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin geändert, ist die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde deshalb selbst dann unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05, MDR 2006, 466, 467; vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 52/05, InVo 2006, 146, 147; vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 5, 7; vom 7. Februar 2013, aaO).

  • BGH, 07.02.2013 - IX ZB 43/12

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    War die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, fehlt es auch an einer Grundlage für das Rechtsbeschwerdeverfahren; ein gültiges und rechtswirksames Verfahren vor dem Rechtsbeschwerdegericht ist nur möglich, solange das Verfahren nicht rechtswirksam beendet ist (BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NZI 2009, 553 Rn. 5 mit Anmerkung Ganter; vom 7. Februar 2013 - IX ZB 43/12, WM 2013, 518 Rn. 7, jeweils mwN; st. Rspr.).

    Hat das Beschwerdegericht in einem solchen Fall fälschlich eine unanfechtbare Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin geändert, ist die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde deshalb selbst dann unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05, MDR 2006, 466, 467; vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 52/05, InVo 2006, 146, 147; vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 5, 7; vom 7. Februar 2013, aaO).

  • BGH, 17.11.2005 - IX ZR 179/04

    Rückforderung eines Vergütungsvorschusses durch einen Sonderverwalter; Entnahme

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    cc) Für dieses Ergebnis spricht auch, dass die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung im Verfahren über den Antrag auf Prozesskostenhilfe nur summarisch zu prüfen sind; dann kann es nicht die Aufgabe des Gerichts sein, im Rahmen der Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen von Prozesskostenhilfe einen möglichen materiell-rechtlichen Ersatzanspruch der verwalteten Masse gegen den Insolvenzverwalter abschließend zu prüfen, zumal ein solcher Anspruch auf Ersatz eines den Insolvenzgläubigern entstandenen Gesamtschadens gegen den Insolvenzverwalter im Insolvenzverfahren gemäß § 92 Satz 2 InsO nur von einem neu bestellten Insolvenzverwalter oder einem Sonderinsolvenzverwalter geprüft und geltend gemacht werden kann (BGH, Urteil vom 17. November 2005 - IX ZR 179/04, BGHZ 165, 96, 99; vom 17. Juli 2014 - IX ZR 301/12, WM 2014, 2009 Rn. 11).
  • BGH, 17.10.2005 - II ZB 4/05

    Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts an die Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    Hat das Beschwerdegericht in einem solchen Fall fälschlich eine unanfechtbare Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin geändert, ist die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde deshalb selbst dann unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05, MDR 2006, 466, 467; vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 52/05, InVo 2006, 146, 147; vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 5, 7; vom 7. Februar 2013, aaO).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 221/04

    Beschwerdebefugnis des Insolvenzverwalters gegen die Ablehnung der Einstellung

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    Die Rechtsbeschwerde ist hingegen eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5).
  • BGH, 18.09.2003 - IX ZB 460/02

    Voraussetzungen der Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter im

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    Es würde seinen Gebührenanspruch im Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG unzulässig einschränken, wenn er solche Prozesse auf eigene Kosten führen müsste (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1998 - IX ZB 122/97, WM 1998, 360 zur KO; vom 18. September 2003 - IX ZB 460/02, ZIP 2003, 2036 zur InsO; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 3. Aufl., § 80 Rn. 89 mwN).
  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 52/05

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Verfahren der einstweiligen Einstellung der

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    Hat das Beschwerdegericht in einem solchen Fall fälschlich eine unanfechtbare Entscheidung auf die sofortige Beschwerde hin geändert, ist die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde deshalb selbst dann unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05, MDR 2006, 466, 467; vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 52/05, InVo 2006, 146, 147; vom 25. Juni 2009, aaO Rn. 5, 7; vom 7. Februar 2013, aaO).
  • BGH, 14.12.2005 - IX ZB 54/04

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    Die Rechtsbeschwerde ist hingegen eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5).
  • BGH, 15.01.1998 - IX ZB 122/97

    Begriff der wirtschaftlichen Beteiligung

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    Es würde seinen Gebührenanspruch im Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG unzulässig einschränken, wenn er solche Prozesse auf eigene Kosten führen müsste (BGH, Beschluss vom 15. Januar 1998 - IX ZB 122/97, WM 1998, 360 zur KO; vom 18. September 2003 - IX ZB 460/02, ZIP 2003, 2036 zur InsO; MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 3. Aufl., § 80 Rn. 89 mwN).
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZB 179/10

    Insolvenzrecht: Sofortige Beschwerde gegen die Überleitung des auf Eigenantrag

    Auszug aus BGH, 21.01.2016 - IX ZB 24/15
    Die Rechtsbeschwerde ist hingegen eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5).
  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 301/12

    Haftung des Konkurs-/Insolvenzverwalters: Beginn der Verjährungsfrist mit

  • BGH, 07.04.2016 - IX ZB 89/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Zuständiges Gericht für Feststellung der

    Das gilt erst recht, wenn schon das Rechtsmittel zum Beschwerdegericht nicht zulässig war (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - IX ZB 369/02, NJW 2004, 1112, 1113 mwN; vom 17. Oktober 2005, aaO; Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5; vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 6).

    War die Ausgangsentscheidung unanfechtbar, fehlt es an einer Grundlage für das Rechtsbeschwerdeverfahren; ein gültiges und rechtswirksames Verfahren vor dem Rechtsbeschwerdegericht ist nur möglich, solange das Verfahren nicht rechtswirksam beendet ist (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016, aaO).

    § 574 Abs. 3 Satz 2 ZPO steht dem nicht entgegen, weil die Vorschrift nicht dazu dient, gesetzlich nicht vorgesehene Rechtsmittel zu schaffen (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016, aaO; vom 25. Februar 2016 - IX ZB 61/15, Rn. 4 jeweils mwN).

    Hat das Beschwerdegericht - wie hier - auf eine unzulässige sofortige Beschwerde die unanfechtbare Entscheidung in der Sache bestätigt, ist die hiergegen eingelegte Rechtsbeschwerde selbst dann unstatthaft, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, WM 2009, 1582 Rn. 5; vom 21. Januar 2016, aaO).

  • BGH, 24.11.2016 - IX ZB 4/15

    Insolvenzverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung des Antrags auf Berichtigung

    b) Der Bundesgerichtshof hat allerdings entschieden, dass eine Rechtsbeschwerde statthaft ist, wenn das Beschwerdegericht im Fall einer nach dem Gesetz nicht anfechtbaren Entscheidung eine für den Beschwerdeführer unanfechtbare Entscheidung auf dessen sofortige Beschwerde hin gleichwohl geändert und die Rechtsbeschwerde zugelassen hat, sofern für den Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung die sofortige Beschwerde statthaft gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, ZInsO 2016, 542 Rn. 7).
  • BGH, 20.04.2017 - IX ZB 15/15

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters:

    Die Rechtsbeschwerde ist allerdings ausnahmsweise eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5; vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 7).

    In einem nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangenen Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 437 Rn. 9 ff), dass die Staatskasse nur in Prozesskostenhilfeverfahren natürlicher Personen, nicht aber in entsprechenden Verfahren einer Partei kraft Amtes beschwerdebefugt ist.

  • BGH, 20.02.2020 - I ZB 45/19

    Schiedsverfahren: Rechtsmittel gegen eine Entscheidung des staatlichen Gerichts

    Hieran ändert auch die Zulassung der Rechtsbeschwerde durch das Beschwerdegericht nach § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO nichts (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - I ZB 22/02, BGHZ 154, 102 [juris Rn. 5]; Beschluss vom 17. Oktober 2005 - II ZB 4/05, NJW-RR 2006, 286 Rn. 4; Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VII ZB 52/05, InVo 2006, 146 Rn. 7; Beschluss vom 17. November 2009 - VIII ZB 44/09, NJW-RR 2010, 494 Rn. 5; Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, MDR 2016, 553 Rn. 6; Beschluss vom 20. April 2017 - IX ZB 15/15, NZI 2017, 487 Rn. 6).

    Die Rechtsbeschwerde ist ausnahmsweise dennoch eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (vgl. BGH, MDR 2016, 553 Rn. 7; BGH, NZI 2017, 487 Rn. 6).

  • BGH, 20.04.2017 - IX ZB 14/15

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter als Partei kraft

    Die Rechtsbeschwerde ist allerdings ausnahmsweise eröffnet, wenn das Beschwerdegericht auf eine von einem anderen Verfahrensbeteiligten erhobene sofortige Beschwerde eine nicht anfechtbare Entscheidung des Ausgangsgerichts gleichwohl abändert und der dadurch erstmals beschwerte Rechtsbeschwerdeführer gegen eine entsprechende erstinstanzliche Entscheidung sofortige Beschwerde hätte einlegen können (BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2005 - IX ZB 54/04, NZI 2006, 239 Rn. 4; vom 26. April 2007 - IX ZB 221/04, WM 2007, 1074 Rn. 3; vom 25. April 2013 - IX ZB 179/10, WM 2013, 1036 Rn. 5; vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 7).

    In einem nach Erlass der Beschwerdeentscheidung ergangenen Beschluss hat der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 437 Rn. 9 ff), dass die Staatskasse nur in Prozesskostenhilfeverfahren natürlicher Personen, nicht aber in entsprechenden Verfahren einer Partei kraft Amtes beschwerdebefugt ist.

  • BGH, 20.09.2018 - III ZB 7/17

    Verlusts des Rechts der sofortigen Beschwerde nach deren Rücknahme

    Die Rechtsbeschwerde ist - ungeachtet ihrer Zulassung - nur eröffnet, wenn die zuvor eingelegte sofortige Beschwerde ihrerseits statthaft war (BGH, Beschlüsse vom 21. April 2004 - XII ZB 279/03, BGHZ 159, 14, 15; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 161/08, NJW 2009, 3653 Rn. 5 und vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, NZI 2016, 279 Rn. 6).
  • BGH, 18.05.2017 - IX ZA 9/17

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Frist zur Einlegung der

    Bei einem vom Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse geführten Rechtsstreit sind dies bei unzulänglicher Masse vor allem die Insolvenzgläubiger, die bei einem erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits mit einer verbesserten Befriedigung ihrer Ansprüche aus der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Masse rechnen und deshalb als wirtschaftlich Beteiligte gelten können (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 14).
  • BGH, 28.03.2019 - IX ZA 8/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren der

    Bei einem vom Konkursverwalter (Insolvenzverwalter) zugunsten der Konkursmasse (Insolvenzmasse) geführten Rechtsstreit sind dies in der Regel vor allem die Konkursgläubiger (Insolvenzgläubiger), die bei einem erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits mit einer verbesserten Befriedigung ihrer Ansprüche aus der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Masse rechnen und deshalb als wirtschaftlich Beteiligte gelten können (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, ZInsO 2016, 542 Rn. 14).
  • BGH, 04.03.2021 - IX ZB 17/20

    Vertrauen in die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Berufung bei

    Bei einem vom Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse geführten Rechtsstreit sind dies bei unzulänglicher Masse vor allem die Insolvenzgläubiger, die bei einem erfolgreichen Ausgang des Rechtsstreits mit einer verbesserten Befriedigung ihrer Ansprüche aus der zur Verteilung zur Verfügung stehenden Masse rechnen und deshalb als wirtschaftlich Beteiligte gelten können (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2016 - IX ZB 24/15, WM 2016, 425 Rn. 14; vom 18. Mai 2017, aaO).
  • OVG Hamburg, 06.12.2017 - 3 Bf 222/17

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

    Sinn von § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO ist es, dem Insolvenzverwalter die Prozessführung zwecks Anreicherung der Insolvenzmasse zu erleichtern (BAG, Beschl. v. 8.5.2003, 2 AZB 56/02, ZInsO 2003, 722, juris Rn. 11; vgl. BGH, Beschl. v. 21.1.2016, IX ZB 24/15, MDR 2016, 553, juris Rn. 14).

    Als wirtschaftlich Beteiligte an einem vom Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes geführten Rechtsstreit kommen grundsätzlich die Insolvenzgläubiger in Betracht (vgl. BGH, Beschl. v. 21.1.2016, IX ZB 24/15, MDR 2016, 553, juris Rn. 14).

  • OLG Naumburg, 05.11.2019 - 12 W 30/19

    Sofortige Beschwerde gegen fehlende Anweisung des Gerichts im selbständigen

  • BGH, 21.06.2018 - V ZR 61/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung eines

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