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   BGH, 21.01.2020 - 2 StR 551/19   

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https://dejure.org/2020,2624
BGH, 21.01.2020 - 2 StR 551/19 (https://dejure.org/2020,2624)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2020 - 2 StR 551/19 (https://dejure.org/2020,2624)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 2 StR 551/19 (https://dejure.org/2020,2624)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 5 Abs. 3 JGG

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Hangs zur Einnahme von Drogen im Übermaß im Zusammenhang mit den Taten für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 1-2
    Annahme eines Hangs zur Einnahme von Drogen im Übermaß im Zusammenhang mit den Taten für die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.10.2019 - 3 StR 382/19

    Nachholung der konkreten Bezeichnung der Einziehungsgegenstände

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 2 StR 551/19
    Gleichzeitig hat der Senat den Schuldspruch wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln klarstellend ohne den Zusatz "in nicht geringer Menge' gefasst, da der Qualifikationstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG stets voraussetzt, dass die Tat eine solche Menge betrifft (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - 3 StR 382/19, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 17.12.2013 - 2 StR 154/13

    Zusammenhang von Maßregelanordnung und Jugendstrafe; Beihilfe zum Diebstahl

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 2 StR 551/19
    Jedoch war wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung (vgl. Senat, Beschluss vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 154/13, juris Rn. 4 mwN) auch der Strafausspruch aufzuheben.
  • BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17

    Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 2 StR 551/19
    Das Landgericht hat erkennbar nicht bedacht, dass im Rahmen einer bestehenden Lieferbeziehung die Bezahlung einer zuvor auf Kommission erhaltenen Betäubungsmittelmenge aus Anlass der Übernahme einer weiteren Betäubungsmittelmenge die beiden Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat im Sinne einer natürlichen Handlungseinheit verbindet (BGH, Beschluss vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1 ff.).
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