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   BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19   

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https://dejure.org/2020,2905
BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19 (https://dejure.org/2020,2905)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2020 - 3 StR 392/19 (https://dejure.org/2020,2905)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19 (https://dejure.org/2020,2905)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 306a Abs. 1 StGB
    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Brandlegung bei Unbrauchbarkeit für zwei volle Tage (nicht unerheblicher Zeitraum; einzelne Bestandteile; funktionell selbständiger Gebäudeteil)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 306a Abs 1 Nr 3 StGB, § 306c StGB
    Teilweise Zerstörung eines Krankenhausgebäudes durch Brandlegung in einem Patientenzimmer

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 306a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Teilweise Zerstörung des Krankenhauses als Unterfall der "Räumlichkeit" durch Brandlegung i.R.d. Brandlegung mit Todesfolge

  • rewis.io

    Teilweise Zerstörung eines Krankenhausgebäudes durch Brandlegung in einem Patientenzimmer

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Teilweise Zerstörung durch Brandlegung in einem Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 ; StGB § 306c
    Teilweise Zerstörung des Krankenhauses als Unterfall der "Räumlichkeit" durch Brandlegung i.R.d. Brandlegung mit Todesfolge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Brandes im Franziskus-Hospital Harderberg bestätigt

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung zu lebenslanger Haft wegen Brandes im Franziskus-Hospital Harderberg bestätigt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Teilweise Zerstörung eines Krankenhauses als Unterfall der "Räumlichkeit" durch Brandlegung i.R.d. Brandlegung mit Todesfolge

Besprechungen u.ä. (2)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Teilweise Zerstörung eines Krankenhausgebäudes

  • jura-online.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Wann ist ein Krankenhaus teilweise zerstört?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 109
  • StV 2020, 597
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.04.2018 - 4 StR 624/17

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines Gebäudes)

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19
    a) Ein Gebäude ist teilweise zerstört, wenn für eine nicht nur unerhebliche Zeit ein für das ganze Objekt zwecknötiger Teil oder dieses wenigstens für einzelne seiner wesentlichen Zweckbestimmungen unbrauchbar wird oder wenn einzelne seiner Bestandteile, die für einen selbständigen Gebrauch bestimmt oder eingerichtet sind, vernichtet werden (s. BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17, juris Rn. 10 mwN).

    Der Zeitraum muss beträchtlich sein; wenige Stunden oder ein Tag reichen nicht aus (s. - zu § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Maßstab eines "verständigen Wohnungsinhabers") - BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17, juris Rn. 10; ferner BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 3 StR 13/18, NJW 2019, 90 Rn. 18; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 306a Rn. 41, jeweils mwN).

  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19
    Zum anderen liegt eine teilweise Zerstörung auch dann vor, wenn ein wesentlicher, funktionell selbständiger Teil des Gebäudes nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7 f.; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 27).

    Eine Auslegung im letztgenannten Sinne, die im Ergebnis von derjenigen des "Gebäudes' oder der "anderen Räumlichkeit' mit der Zweckbestimmung des Wohnens gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum Kinderzimmer s. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, BGHR StGB § 306 Zerstörung 3; zum Patientenzimmer in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik - unter dem Gesichtspunkt einer solchen Zweckbestimmung - vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 7, 28; ferner BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19, juris) abweicht, hätte namentlich im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungszwecke in Betracht kommen können.

  • BGH, 14.07.2009 - 3 StR 276/09

    Schwere Brandstiftung; Vorsatz (Beweiswürdigung)

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19
    Eine Auslegung im letztgenannten Sinne, die im Ergebnis von derjenigen des "Gebäudes' oder der "anderen Räumlichkeit' mit der Zweckbestimmung des Wohnens gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum Kinderzimmer s. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, BGHR StGB § 306 Zerstörung 3; zum Patientenzimmer in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik - unter dem Gesichtspunkt einer solchen Zweckbestimmung - vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 7, 28; ferner BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19, juris) abweicht, hätte namentlich im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungszwecke in Betracht kommen können.
  • BGH, 20.10.2011 - 4 StR 344/11

    Brandstiftung (teilweise Zerstörung eines zu gewerblichen Zwecken genutzten

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19
    Zum anderen liegt eine teilweise Zerstörung auch dann vor, wenn ein wesentlicher, funktionell selbständiger Teil des Gebäudes nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Oktober 2011 - 4 StR 344/11, BGHSt 57, 50 Rn. 7 f.; vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 27).
  • BGH, 05.04.2018 - 3 StR 13/18

    Schwere Brandstiftung (ganz oder teilweise Zerstören durch Brandlegung bei

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19
    Der Zeitraum muss beträchtlich sein; wenige Stunden oder ein Tag reichen nicht aus (s. - zu § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (Maßstab eines "verständigen Wohnungsinhabers") - BGH, Beschluss vom 26. April 2018 - 4 StR 624/17, juris Rn. 10; ferner BGH, Urteil vom 5. April 2018 - 3 StR 13/18, NJW 2019, 90 Rn. 18; MüKoStGB/Radtke, 3. Aufl., § 306a Rn. 41, jeweils mwN).
  • BGH, 26.11.2019 - 3 StR 501/19

    Fahrlässige Brandstiftung (teilweisen Zerstörung eines Gebäudes durch

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19
    Eine Auslegung im letztgenannten Sinne, die im Ergebnis von derjenigen des "Gebäudes' oder der "anderen Räumlichkeit' mit der Zweckbestimmung des Wohnens gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB (zum Kinderzimmer s. BGH, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 3 StR 276/09, BGHR StGB § 306 Zerstörung 3; zum Patientenzimmer in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik - unter dem Gesichtspunkt einer solchen Zweckbestimmung - vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 StR 362/17, juris Rn. 7, 28; ferner BGH, Beschluss vom 26. November 2019 - 3 StR 501/19, juris) abweicht, hätte namentlich im Hinblick auf die verschiedenen Nutzungszwecke in Betracht kommen können.
  • BGH, 14.11.2013 - 3 StR 336/13

    Brandstiftungsdelikte (Inbrandsetzen; Deckenverkleidung nicht ohne weiteres

    Auszug aus BGH, 21.01.2020 - 3 StR 392/19
    Das ist zum einen dann gegeben, wenn das Gebäude im Ganzen zumindest einzelne von mehreren seiner Zweckbestimmungen nicht mehr erfüllen kann (vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13, NStZ 2014, 404 Rn. 10).
  • BGH, 24.08.2021 - 3 StR 247/21

    Teilweise Zerstören eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes bei

    a) Ein teilweises Zerstören liegt bei einer Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (s. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 20; Beschlüsse vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7 f.).

    Obschon der betroffene Zeitraum beträchtlich sein muss und wenige Stunden oder ein Tag nicht ausreichen, können nach den Umständen des Einzelfalls zwei Tage genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 8 f.).

  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    Ein teilweises Zerstören im Sinne der genannten Vorschriften liegt bei der Brandstiftung in einem Mehrfamilienhaus grundsätzlich vor, wenn ein zum selbstständigen Gebrauch bestimmter Teil des Wohngebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. August 2021 - 3 StR 247/21 Rn. 7; Beschluss vom 18. November 2020 - 4 StR 35/20, NJW 2021, 1107 Rn. 10; Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19, StV 2020, 597 Rn. 7).
  • BGH, 20.11.2023 - 5 StR 402/23

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur schweren Brandstiftung

    Aus den so festgestellten Tatsachen ergibt sich weder ein (vollendetes) Inbrandsetzen noch eine teilweise Zerstörung der Räumlichkeit im Sinne des § 306a Abs. 1 StGB (zu den Voraussetzungen vgl. BGH, Urteil vom 14. November 2013 - 3 StR 336/13 Rn. 6 mwN [Inbrandsetzen]; Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19 mwN [teilweise Zerstörung]).
  • LG Bonn, 21.01.2022 - 21 KLs 30/21
    Zum anderen liegt eine teilweise Zerstörung auch dann vor, wenn ein wesentlicher, funktionell selbständiger Teil des Gebäudes nicht mehr bestimmungsgemäß nutzbar ist (BGH, Beschluss vom 21. Januar 2020 - 3 StR 392/19 -, Rn. 7, juris, m.w.N.).
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