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   BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20   

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BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20 (https://dejure.org/2021,2060)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - 2 StR 280/20 (https://dejure.org/2021,2060)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 2 StR 280/20 (https://dejure.org/2021,2060)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 27 JGG

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung; Vorliegen schädlicher Neigungen

  • rewis.io

    Jugendstrafrecht: Voraussetzungen für die Aussetzung der Verhängung einer Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 27
    Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Besitz von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge; Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung; Vorliegen schädlicher Neigungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2021, 373
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 03.02.2009 - 4 Ss 1/09

    Sprungrevision, Jugendsache, Doppelverwertungsverbot, keine Geltung im

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20
    Die Strafkammer hat nicht beachtet, dass die Anwendung des § 27 JGG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts voraussetzt, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist; (BGHSt 35, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18, BeckRS 2019, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 1 Ss 188/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 4 Ss 1/09-, juris); bei Fehlen schädlicher Neigungen oder auch nur bei Zweifeln an deren Existenz ist der Weg über § 27 JGG versperrt (Nehring in BeckOK JGG Gertler/Kunkel/Putzke § 27 Rn. 13; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, § 27 Rn. 7).
  • OLG Oldenburg, 13.12.2010 - 1 Ss 188/10
    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20
    Die Strafkammer hat nicht beachtet, dass die Anwendung des § 27 JGG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts voraussetzt, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist; (BGHSt 35, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18, BeckRS 2019, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 1 Ss 188/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 4 Ss 1/09-, juris); bei Fehlen schädlicher Neigungen oder auch nur bei Zweifeln an deren Existenz ist der Weg über § 27 JGG versperrt (Nehring in BeckOK JGG Gertler/Kunkel/Putzke § 27 Rn. 13; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, § 27 Rn. 7).
  • OLG Zweibrücken, 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18

    Jugendstrafsache: Feststellungen bei Verurteilung wegen Verstoß gegen eine

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20
    Die Strafkammer hat nicht beachtet, dass die Anwendung des § 27 JGG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts voraussetzt, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist; (BGHSt 35, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18, BeckRS 2019, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 1 Ss 188/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 4 Ss 1/09-, juris); bei Fehlen schädlicher Neigungen oder auch nur bei Zweifeln an deren Existenz ist der Weg über § 27 JGG versperrt (Nehring in BeckOK JGG Gertler/Kunkel/Putzke § 27 Rn. 13; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, § 27 Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.1989 - 2 Ss 58/89
    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20
    Unzulässig ist eine Aussetzung der Verhängung mit der Begründung, es sei schon das Vorliegen "schädlicher Neigungen' überhaupt ungewiss geblieben (Eisenberg, JGG 20. Auflage § 27 Rn. 11; Diemer in Diemer/Schatz/ Sonnen, JGG, § 27 Rn. 7; aA OLG Düsseldorf MDR 1990, 466; Brunner/ Dölling JGG § 27 Rn. 6).
  • BGH, 17.05.1988 - 5 StR 153/88

    Anordnung von Fürsorgeerziehung neben Aussetzung der Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 2 StR 280/20
    Die Strafkammer hat nicht beachtet, dass die Anwendung des § 27 JGG ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts voraussetzt, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist; (BGHSt 35, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 10.01.2019 - 1 OLG 2 Ss 78/18, BeckRS 2019, 421; OLG Oldenburg, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 1 Ss 188/10-, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 4 Ss 1/09-, juris); bei Fehlen schädlicher Neigungen oder auch nur bei Zweifeln an deren Existenz ist der Weg über § 27 JGG versperrt (Nehring in BeckOK JGG Gertler/Kunkel/Putzke § 27 Rn. 13; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, § 27 Rn. 7).
  • BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23

    Rechtsfehlerhafte Nichtfestlegung eines Zeitraums für die Erbringung von

    Ihre Anwendung setzt voraus, dass schädliche Neigungen festgestellt werden, jedoch zweifelhaft bleibt, ob aufgrund deren Umfangs die Verhängung einer Jugendstrafe erforderlich ist (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 21. Januar 2021 - 2 StR 280/20).
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