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   BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20   

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https://dejure.org/2021,2693
BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20 (https://dejure.org/2021,2693)
BGH, Entscheidung vom 21.01.2021 - 4 StR 405/20 (https://dejure.org/2021,2693)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 2021 - 4 StR 405/20 (https://dejure.org/2021,2693)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB; § 261 StPO
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs); Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Inbegriff der Hauptverhandlung: allein mündliche Ausführungen, nicht schriftliches Gutachten eines Sachverständigen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 64 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Begründen des Vorliegens eines Hanges zum Konsum von Rauschmitteln hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io

    Strafverfahren: Inbegriff der Hauptverhandlung bei Erstattung eines Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 1-2
    Begründen des Vorliegens eines Hanges zum Konsum von Rauschmitteln hinsichtlich der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 351
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.08.2019 - 4 StR 330/19

    Versuch; Rücktritt (Abgrenzung von beendetem und unbeendetem Versuch);

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2019 - 4 StR 330/19, Rn. 8; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2019, 275 und vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 01.10.2020 - 3 StR 325/20

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20
    Da bereits ein Hang im Sinne des § 64 Satz 1 StGB nicht tragfähig belegt ist, bedarf es keiner Entscheidung, ob die knappen Darlegungen zu den Erfolgsaussichten einer Maßregelbehandlung im Sinne des § 64 Satz 2 StGB, die sich mit der einem Behandlungserfolg möglicherweise entgegenstehenden Persönlichkeitsproblematik des Angeklagten nicht auseinandersetzen, rechtlicher Überprüfung standhalten (zu der insoweit erforderlichen Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen prognoserelevanten Umstände vgl. BGH, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 3 StR 325/20, Rn. 4 mwN).
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2019 - 4 StR 330/19, Rn. 8; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2019, 275 und vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 23.08.2012 - 1 StR 389/12

    Beurteilung der Schuldfähigkeit und Rekonstruktionsverbot (Schizophrenie;

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20
    Zum Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO wird nicht das vorbereitende schriftliche Gutachten des Sachverständigen, sondern seine mündlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 StR 626/13, NStZ 2014, 476, 477; Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98, 99); sie erfolgen regelmäßig unter Einbeziehung des gesamten mündlichen Verfahrensstoffes der Hauptverhandlung und daher auf einer in der Regel umfassenderen Erkenntnisgrundlage als das vorbereitende vorläufige schriftliche Gutachten.
  • BGH, 18.07.2019 - 4 StR 80/19

    Wirksame Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch (Maßregelanordnung)

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20
    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. August 2019 - 4 StR 330/19, Rn. 8; vom 18. Juli 2019 - 4 StR 80/19, insoweit nicht abgedruckt in NStZ-RR 2019, 275 und vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18, Rn. 12; jeweils mwN).
  • BGH, 27.09.2018 - 4 StR 276/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen; symptomatischer

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20
    Die Annahme einer sozialen Gefährdung oder sozialen Gefährlichkeit kommt nicht nur dann in Betracht, wenn der Betroffene Rauschmittel in einem solchen Umfang zu sich nimmt, dass seine Gesundheit, Arbeits- und Leistungsfähigkeit dadurch erheblich beeinträchtigt werden, sondern auch bei Beschaffungskriminalität (BGH, Beschluss vom 27. September 2018 - 4 StR 276/18, StV 2019, 261, 262).
  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 626/13

    Strafzumessung beim versuchten Mord (keine Strafrahmenverschiebung trotz

    Auszug aus BGH, 21.01.2021 - 4 StR 405/20
    Zum Inbegriff der Hauptverhandlung im Sinne des § 261 StPO wird nicht das vorbereitende schriftliche Gutachten des Sachverständigen, sondern seine mündlichen Ausführungen in der Hauptverhandlung (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 5 StR 626/13, NStZ 2014, 476, 477; Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12, NStZ 2013, 98, 99); sie erfolgen regelmäßig unter Einbeziehung des gesamten mündlichen Verfahrensstoffes der Hauptverhandlung und daher auf einer in der Regel umfassenderen Erkenntnisgrundlage als das vorbereitende vorläufige schriftliche Gutachten.
  • LG Essen, 11.02.2021 - 21 KLs 8/20

    Raub, Sicherungsverwahrung

    Ein Hang liegt vor, wenn der Täter eine - auf psychische Disposition oder durch Übung erworbene - intensive Neigung hat, immer wieder Rauschmittel im Übermaß zu konsumieren, wobei diese Neigung noch nicht den Grad einer physischen Abhängigkeit erreicht haben muss (vgl. BGH, Beschluss vom 21.01.2021 - 4 StR 405/20).
  • BGH, 15.02.2023 - 4 StR 300/22

    Versuchte Nötigung (Rücktritt); gefährliche Körperverletzung (mittels einer das

    Ein übermäßiger Konsum von Rauschmitteln ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2003 - 1 StR 451/03, NStZ 2004, 384, 385; vom 21. Januar 2021 - 4 StR 405/20 Rn. 4).
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